Die Universitätsmedizin Frankfurt beabsichtigt die Beschaffung eines LC-MSMS-Analysensystems (UHPLC-Tandemmassenspektrometrie) zur Durchführung forensisch-toxikologischer Analysen. Das System dient insbesondere der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben (Urin, Blut, Haare).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines LC-MSMS-Analysensystems (UHPLC-Tandemmassenspektrometrie)
Referenznummer: 20261012
Kurze Beschreibung:
“Die Universitätsmedizin Frankfurt beabsichtigt die Beschaffung eines LC-MSMS-Analysensystems (UHPLC-Tandemmassenspektrometrie) zur Durchführung...”
Kurze Beschreibung
Die Universitätsmedizin Frankfurt beabsichtigt die Beschaffung eines LC-MSMS-Analysensystems (UHPLC-Tandemmassenspektrometrie) zur Durchführung forensisch-toxikologischer Analysen. Das System dient insbesondere der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben (Urin, Blut, Haare).
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Chromatografen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 262 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Universitätsmedizin Frankfurt beabsichtigt die Beschaffung eines LC-MSMS-Analysensystems (UHPLC-Tandemmassenspektrometrie) zur Durchführung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Universitätsmedizin Frankfurt beabsichtigt die Beschaffung eines LC-MSMS-Analysensystems (UHPLC-Tandemmassenspektrometrie) zur Durchführung forensisch-toxikologischer Analysen. Das System dient insbesondere der empfindlichen Erfassung von Arzneistoffen, Rauschmitteln sowie deren Metaboliten in Extrakten von biologischen Proben (Urin, Blut, Haare).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 30fc3f66-38e6-47e7-ad87-98e318738b30
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 611327648534 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 30fc3f66-38e6-47e7-ad87-98e318738b30
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 611327648534 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 061-211121 (2026-03-26)