Beschaffung von Baumaschinen – Los 1 Radlader / Los 2 Bagger
Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Für den Umschlag von Restabfall werden zwei neue Maschinen benötigt.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-04.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Aushubmaschinen › Mechanische Bagger
- • Fahrzeuge für Abfall und Abwasser › Fahrzeuge für Abfall
- • Löffelbagger › Schaufellader
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Lüneburg › Celle
- • Lüneburg › Lüneburg, Landkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-03-04 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-05-08 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2026-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Baumaschinen – Los 1 Radlader / Los 2 Bagger
Kurze Beschreibung: Für den Umschlag von Restabfall werden zwei neue Maschinen benötigt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Lieferung eines Radladers
Menge: 1 Stück
Geschätzter Wert ohne MwSt: 185 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Radladers
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schaufellader 📦
Postanschrift: Braunschweiger Heerstraße 111
Postleitzahl: 29227
Stadt: Celle
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Celle 🏙️
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Lieferung eines Umschlagbaggers
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Umschlagbaggers
Produkte/Dienstleistungen: Mechanische Bagger 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-06 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-06 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-04-06 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Postleitzahl: 29227
Postort: Celle
Region: Celle 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@zacelle.de 📧
Telefon: 05141 7502420 📞
URL: https://www.zacelle.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15996921 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E15996921 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.zacelle.de/wir-ueber-uns/ausschreibungen 🌏
Name: Webseite des Zweckverbands
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 046-159373 (2026-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Baumaschinen – Los 1 Radlader / Los 2 Bagger
Kurze Beschreibung: Für den Umschlag von Restabfall werden zwei neue Maschinen benötigt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Los 1: Lieferung eines Radladers
Titel: Lieferung eines Radladers
Menge: 1 Stück
Geschätzter Wert ohne MwSt: 185 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Radladers
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schaufellader 📦
Postanschrift: Braunschweiger Heerstraße 111
Postleitzahl: 29227
Stadt: Celle
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Celle 🏙️
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
Los 2: Lieferung eines Umschlagbaggers
Titel: Lieferung eines Umschlagbaggers
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Umschlagbaggers
Produkte/Dienstleistungen: Mechanische Bagger 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-06 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-06 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-04-06 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Übersicht und Angaben zum Bieter: Angaben zur
Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender
gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit
Angabe des Anteilsverhältnisses. Umsätze: Erklärung über den
Gesamtumsatz sowie die Umsätze hinsichtlich solcher Leistungen, die mit
dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren. Formular vorhanden. Bilanzen: Auf
gesonderte Aufforderung sind Bilanzen oder Bilanzauszüge vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen: Referenzangaben zu Leistungen, die mit den
zu erbringenden Leistungen innerhalb der
letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der Ausschreibung liegen zu vergleichen sind. Für
alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des
Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-Mail
Adresse), Bezeichnung des Auftrags, Beschreibung des Leistungsumfangs
, Auftragssumme (netto). Formular vorhanden.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 16 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
[ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass
eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) ] ---
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[ § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB (1)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass
eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine
Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). ] ---
Mehr anzeigen
[ § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass
eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. ] ---
Mehr anzeigen
[ § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8
und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis
davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2
des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr). ] ---
Mehr anzeigen
[ § 123
Abs. 1 Nr. 10 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ] ---
Mehr anzeigen
[
§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 GWB (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. ] ---
Mehr anzeigen
[ § 123
Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 GWB (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. ] ---
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.…
… ] -
--
… §
21 Abs. 1 S. 1 AEntG (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen
Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder
Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines
Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. § 19
Abs. 1 S. 1 MiLoG (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen
Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder
Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung
ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach §
21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von
wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. § 4 Abs. 1
NTVergG (1) Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen nur an
Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären, bei der
Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014
(BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar
2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und ihren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3
MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -,
zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016
(BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend
Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. ] ---
[ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber…
… können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] ---
… können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig
ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] ---
[ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. ] --
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig
ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] ---
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ] -
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann. Verbotstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 (Russlandsanktion) ] ---
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann. ] ---
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,
wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ] ---
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1
Nr. 8 und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht
hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln. ] ---
Mehr anzeigen
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Nationale Registrierungsnummer:
Berichtseinheit-ID 00013077
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Postleitzahl: 29227
Postort: Celle
Region: Celle 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@zacelle.de 📧
Telefon: 05141 7502420 📞
URL: https://www.zacelle.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15996921 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E15996921 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.zacelle.de/wir-ueber-uns/ausschreibungen 🌏
Name: Webseite des Zweckverbands
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
T:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
T:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
T:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 046-159373 (2026-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 683 060 EUR 💰
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 185 000 EUR 💰
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Verfahren
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 275192.31 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Swecon Baumaschinen GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Europaring 60
Postleitzahl: 40878
Postort: Ratingen
Region: Mettmann 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 405449.41 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 090-319432 (2026-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 683 060 EUR 💰
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 185 000 EUR 💰
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Verfahren
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
2026.09/1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 275192.31 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots:
130210538-02
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Swecon Baumaschinen GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE127062268
Postanschrift: Europaring 60
Postleitzahl: 40878
Postort: Ratingen
Region: Mettmann 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 405449.41 EUR 💰
Kennung des Angebots:
130211230
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0002
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 090-319432 (2026-05-08)
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