Beschaffung von einem Harvester und einem Forwarder. Die Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-17.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von einem Harvester und einem Forwarder
Reference number: LAFO-2026-0021
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von einem Harvester und einem Forwarder. Die Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von einem Harvester und einem Forwarder. Die Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen für besondere land- oder forstwirtschaftliche Zwecke📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von einem Harvester (Kranvollernter) der gehobenen mittleren Leistungsklasse mit Kabinenfederung/Dämpfung, mit intelligenter Kransteuerung sowie...”
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Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-26 📅
Datum des Endes: 2026-12-18 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsparameter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Kostenkriterium (Name): Lebenszykluskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 35.00
Kostenkriterium (Name): Anschaffungskosten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von einem 8-Rad Forwarder (Tragschlepper) 13-15 t mit Kabinenfederung/Dämpfung, mit intelligenter Kransteuerung sowie mit Bändern StreetRubbers...”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Malchin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber fordert mindestens eine Referenz über die Lieferung von einem Harvester und/oder einem Forwarder aus den letzten drei Jahren.
Die in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber fordert mindestens eine Referenz über die Lieferung von einem Harvester und/oder einem Forwarder aus den letzten drei Jahren.
Die in den Referenzen benannten Lieferungen müssen den angebotenen Maschinen entsprechen oder vergleichbar sein. Handelt es sich um vergleichbare Maschinen ist die Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen.
Die Referenzlieferungen können mit oder ohne die Lieferung von Bändern erfolgt sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten
Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern.
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden,
werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der
Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen Vorzulegen:
- das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen Vorzulegen:
- das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
- das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
- das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
- dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
- dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
- über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000000 EUR für Personenschäden und 1.000000 EUR für Sachschäden. Bzw. das eine entsprechende Versicherung mit Vertragsschluss nachgewiesen
wird,
- Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines
anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
- Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber
zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem
Handelsregister (bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem
Handelsregister (bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Durch den/die erfolgreichen Bieter ist nach Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung zu erbringen (Mängelansprüchebürgschaft),weitere Angaben zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Durch den/die erfolgreichen Bieter ist nach Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung zu erbringen (Mängelansprüchebürgschaft),weitere Angaben zur Bürgschaftshöhe und Fristen sind in den Vergabeunterlagen definiert.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt in Höhe von 13,98 Euro (brutto) zu zahlen.
- Es sollen keine Waren Gegenstand der Leistung sein, welche unter Missachtung der IILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt wurden, die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgen.
“- Durch den/die erfolgreichen Bieter ist nach Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung zu erbringen (Mängelansprüchebürgschaft),weitere Angaben zur...”
- Durch den/die erfolgreichen Bieter ist nach Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung zu erbringen (Mängelansprüchebürgschaft),weitere Angaben zur Bürgschaftshöhe und Fristen sind in den Vergabeunterlagen definiert,
- Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
- Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: Vk
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 38558815164📞
Fax: +49 38558848515817 📠
URL: https://www.mv-regierung.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: Vk
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 035-118714 (2026-02-17)