Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)

Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik

Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-10-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
Referenznummer: VG-0008_1-2026-0007
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16418342.38 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich 3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 14338007.95 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei. Auf der Grundlage dieser "Vergabeunterlagen" werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich 3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1). Die Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907 "Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025" entnommen werden. Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 1 beträgt 14.338.007,95 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 1 beträgt 17.205.609,54 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
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Zusätzliche Informationen:
1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906_01] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden. 9. Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, in dem betreffenden Los zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Hessen
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-18 📅
Datum des Endes: 2031-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los beginnt mit Zuschlagserteilung in dem betroffenen Los und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag in dem Los verlängert sich optional zweimalig um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber den jeweiligen Auftragnehmern in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption in dem Los nicht in Anspruch nimmt. Ein Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung in dem Los widersprechen, wenn er dies bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber dem Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail an die jeweils vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse) mitteilt. Der Vertrag in dem Los endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Die Laufzeit der jeweiligen (Einzel-)Aufträge in dem Los ist insbesondere mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los. Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate.
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Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
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Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse über 3,5 (t) zGM (Los 2)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2080334.43 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei. Auf der Grundlage dieser "Vergabeunterlagen" werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse über 3,5 t zGM (Los 2). Die Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907 "Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025" entnommen werden. Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 2 beträgt 2.080.334,43 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 2 beträgt 2.704.434,76 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
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Zusätzliche Informationen:
1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906_02] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden. 9. Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, in dem betreffenden Los zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-05 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung, der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
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Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 300
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-05 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Mit dem zuvor stehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter /von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft für Los 1 • in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 120.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 1) für Los 2 • in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 2) erwirtschaftet hat. Gibt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft ein Angebot sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2 ab, ist für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) ein Jahresumsatz (gesamt) von mindestens 360.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr nachzuweisen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EUAuftragsbekanntmachung verwiesen."
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 12.1.2. Ausschlussgründe der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Nationale Registrierungsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Postleitzahl: 65197
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: SG 121 Vergabemanagement
E-Mail: sg121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de 📧
Telefon: +49 611-8801-0 📞
Fax: +49 611-327668110 📠
URL: https://www.polizei.hessen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f69afab63-502e2149cfa830c8 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, 1. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, 2. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 3. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und 4. dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter /die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem /ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter /die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter /eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter /das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaften hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage als Bestandteil des Angebots einzureichen. Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung (gem. §123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB), §89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), §261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), §264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§123 Abs. 1 Nr. 5 GWB), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), den § 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. §335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), Art. 2 §2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 23 Abs. 1 Nr. 9 GWB), oder den §§232, 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a StGB (Förderung des Menschenhandels) (§123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des §124 GWB: Eigenerklärung (gem. §124 GWB), dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass weder das Unternehmen noch eine rechtkräftig verurteilte Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat und deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Verantwortlicher für die Leitung des Unternehmens sind dabei auch Personen, die die Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübungen von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wahrgenommen haben (§124 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §123 Abs. 3 GWB), das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte (§124 Abs. 1 Nr. 5 GWB), keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, (§124 Abs. 1 Nr. 6 GWB), das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben (§124 Abs. 1 Nr. 7 GWB), das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie bspw. Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. §125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss eines Unterauftragnehmers vorliegen (vgl. §36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter/der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den/die Unterauftragnehmer einzureichen und ist keine verbindliche Vorgabe.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151-126603 📞
Fax: +49 611327648534 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 193-686198 (2026-10-05)