Beschaffung von Lizenzen und Dienstleistungen zur strategischen Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-Tools "einerfürallehessen" (efah) der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code-Plattform "Intrexx"
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Intrexx-Lizenzen (Low-Code-Plattform) und Weiterentwicklungsleistungen für die Hessische Staatskanzlei
Reference number: VG-3000-2026-0009
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Lizenzen und Dienstleistungen zur strategischen Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-Tools "einerfürallehessen" (efah) der...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Lizenzen und Dienstleistungen zur strategischen Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-Tools "einerfürallehessen" (efah) der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code-Plattform "Intrexx"
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hessische Staatskanzlei beabsichtigt die strategische Weiterentwicklung des bereits eingesetzten Planungs- und Controlling-Tools "einerfürallehessen"...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hessische Staatskanzlei beabsichtigt die strategische Weiterentwicklung des bereits eingesetzten Planungs- und Controlling-Tools "einerfürallehessen" (efah). Dieses Tool basiert vollständig auf der Low-Code-Plattform Intrexx. Zur strategischen Weiterentwicklung benötigt die Hessische Staatskanzlei Intrexx-Lizenzen sowie Weiterentwicklungsleistungen. Ausschrreibungsgegenständlich sind somit:
Die Beschaffung von "Intrexx-Lizenzen": Es sollen Lizenzen für die Nutzung
der Low-Code-Plattform "Intrexx" orientiert am Bedarf der obersten Landesbehörden Hessens beschafft werden. Die Kommunikation zur Beschaffung von "Intrexx-Lizenzen" erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Dienstleistungen zur Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-
Tools der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code-Plattform "Intrexx"
(efah): Die Leistung betrifft Entwicklungsdienstleistungen zur Weiterentwicklung einer
bereits existierenden, für die Hessische Staatskanzlei individuell entwickelten Software- Applikation zur Digitalisierung der politischen Planung und Steuerung auf Basis der Low-Code-Plattform "Intrexx". Es können Entwicklungsdienstleistungen zur Weiterentwicklung der Software-Applikation in Betracht kommen, wie z. B. weitere Anpassungen an die Anforderungen der Barrierefreiheit. Dabei stehen die Wirtschaftlichkeit der angedachten Softwarelösung, die damit verbundene Expertise und Arbeitseffizienz sowie der Datenschutz und die Informationssicherheit im besonderen Fokus. Die Nutzungsrechte an der weiterentwickelten Softwarelösung obliegen der Hessischen Staatskanzlei und den Ressorts. Der Release der Entwicklungsdienstleistungen erfolgt mit der Migration der weiterentwickelten Softwarelösung auf dem Server der Hessischen Staatskanzlei (gemietet bei der Hessichen Zentale für Datenverarbeitung). Die Kommunikation zur Erbringung der Dienstleistungen zur Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-Tools der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code- Plattform "Intrexx" (efah) erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Bezugs- und abrufberechtigt sind alle obersten Landesbehörden des Landes Hessen.
Einzelaufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Einwilligung einer Vertreterin
oder eines Vertreters der Hessischen Staatskanzlei.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro (netto) bei einer maximalen...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei in der Wahl des Leistungsorts. Nach vorheriger Rücksprache kann es jedoch vereinzelt zu Terminen vor Ort bei der...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei in der Wahl des Leistungsorts. Nach vorheriger Rücksprache kann es jedoch vereinzelt zu Terminen vor Ort bei der Staatskanzlei in Wiesbaden kommen, bei denen Anwesenheit erforderlich ist.
Bezugs- und abrufberechtigt sind alle obersten Landesbehörden des Landes Hessen. Einzelaufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Einwilligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Hessischen Staatskanzlei.
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Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung: Darstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") für die unten beschriebenen Anforderungen B:
B: Entwicklung oder Weiterentwicklung einer Software mittels der Standardsoftware "Intrexx" (Low-Code-Plattform). Die Entwicklung oder Weiterentwicklung muss einen Umfang von mindestens 20 Personentagen umfassen.
Das geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt zwingend zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") für die unten beschriebene Anforderung A:
A: Überlassung von mindestens 100 Lizenzen der Standardsoftware "Intrexx" (Low-Code-Plattform).
Das geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt zwingend zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 07 Umsatzzahlen").
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
“Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.
Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.
(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Ausschreibungsgegenstand ist u.a. die Beschaffung von Lizenzen der Standardsoftware "Intrexx". Der ausschließliche Verweis auf das Softwareprodukt "Intrexx" des gleichnamigen Herstellers Intrexx GmbH ist dann zulässig, wenn dieser Verweis durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist (§ 31 Abs. 6 S. 1 VgV). Das bereits im Einsatz befindliche und nun weiterzuentwicklende Tool "efah" basiert vollständig auf der Low-Code-Plattform Intrexx. Die unterbrechungsfreie Nutzung der Anwendung durch die Ressorts kann deshalb nur mit der Software "Intrexx" sichergestellt werden. Weiterentwicklungsleistungen müssen exakt auf die aktuelle Standardsoftware von Intrexx abgestimmt sein, um Systemstabilität und Funktionssicherheit zu gewährleisten. Kraft des dem Auftraggeber zustehenden Leistungsbestimmungsrechts hat sich dieser für die Ausschreibung von Intrexx-Lizenzen entschieden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151 126603📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 029-099650 (2026-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen...”
Zusätzliche Informationen
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: moysies & partners GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE287527903
Postanschrift: Deichstraße 48-50
Postleitzahl: 20459
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@moysies.de📧
Telefon: +49 4021107610📞
Fax: +49 211 076199 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2026/S 075-262304 (2026-04-16)