Beschaffung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarten für die Landespolizei Schleswig-Holstein und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in SH
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein. Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tank- u. Ladestromkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein. Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten. __________________________________________________________________________________________________________________
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarten für die Landespolizei Schleswig-Holstein und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in SH
Referenznummer: ZV-P2-25-1785000-4121.06
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die
Landespolizei Schleswig-Holstein und andere...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die
Landespolizei Schleswig-Holstein und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen
Verwaltung in Schleswig-Holstein. Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tank- u. Ladestromkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein. Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein. Es muss neben der...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein. Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tank- u. Ladestromkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein. Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.
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Es muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km von Dienststellen der Landespolizei (siehe Anlage 1) eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn).
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für die Landespolizei (Full - Service Dienstleisterkarte) müssen mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die die Tankkarte akzeptieren.
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Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem: Mindestwert ca. 2.100.000 l pro Jahr, Höchstwert ca. 2.900.000 l pro Jahr
Davon: Dieselkraftstoff ca. 95 % und Ottokraftstoffe ca. 5 %. Der Bezug von alternativen Antriebsstoffen muss möglich sein. (Möglichkeit der Nutzung von, Erdgas und ev. zukünftig Wasserstoff). Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
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Menge der benötigten Tankkarten ca. 1.800 Stück. Sonderkarten: Aus polizeitaktischen Erwägungen muss die Ausstellung von Sonderkarten mit abweichenden Ordnungsmerkmalen nach Maßgabe des AGs (Los 1) möglich sein.
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Es ist davon auszugehen, dass mit dem Ausbau der E-Mobilität im Fuhrpark der Landespolizei SH sich die Mindestwerte für Diesel- und Ottokraftstoff in den nächsten Jahren reduzieren werden. Derzeit kann jedoch über Art und Umfang noch keine Auskunft gegeben werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, müssen die die Tankkarte akzeptieren.”
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Akzeptanzstellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die andere Landesdienststellen und andere Träger der...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein. Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tank- u. Ladestromkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein. Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.
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Es muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn).
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Es müssen mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die Tankkarte akzeptieren. Für den Bezug von Ladestrom an öffentlichen Ladesäulen müssen mindestens 4.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Schleswig-Holstein und bundesweit mindestens 112.500 Ladepunkte vorhanden sein.
Die Möglichkeit, optionale Lademöglichkeiten von Unternehmen mit sogenannten Superchargern zu nutzen, sollte gegeben sein.
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Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem: Mindestwert ca. 1.100.000 l pro Jahr, Höchstwert ca. 2.000.000 l pro Jahr
Davon: Dieselkraftstoff ca. 75 % und Ottokraftstoffe ca. 25 %. Der Bezug von alternativen Antriebsstoffen muss möglich sein. (Möglichkeit der Nutzung von, Erdgas und ev. zukünftig Wasserstoff).
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Strombedarf über Ladekartensystem: Mindestwert ca. 150.000 kWh pro Jahr, Höchstwert ca. 500.000 kWh pro Jahr.
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Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
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Menge der benötigten Tankkarten ca. 3.500 Stück
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Es ist davon auszugehen, dass mit dem fortschreitenden Ausbau der E-Mobilität im Fuhrpark der Landesdienststellen und anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein sich die Mindestwerte für Diesel- und Ottokraftstoff in den nächsten Jahren reduzieren werden. Derzeit kann jedoch über Art und Umfang noch keine Auskunft gegeben werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, müssen die die Tankkarte akzeptieren. Für den Bezug von Ladestrom an...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, müssen die die Tankkarte akzeptieren. Für den Bezug von Ladestrom an öffentlichen Ladesäulen müssen mindestens 4.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Schleswig-Holstein und bundesweit mindestens 112.500 Ladepunkte vorhanden sein.
Die Möglichkeit, optionale Lademöglichkeiten von Unternehmen mit sogenannten Superchargern zu nutzen, sollte gegeben sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Akzeptanzstellen Kraftstoffe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Akzeptanzstellen Ladestrom
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-09 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt. Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“7. Nachweis (Formblatt) über 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
7. Nachweis (Formblatt) über 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“8. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Hinweis: Im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern sind mit Einreichung des Angebotes, neben den Unterlagen des Bieters, auch die vorzulegenden Unterlagen, (mit Ausnahme der Erklärung zu Unterauftragnehmern) einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“9. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende
Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
9. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende
Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“10. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
10. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“11.Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
11.Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2022-2024).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“12. Eigenerklärung je gebotenem Los, dass die Mindestakzeptanzstellen von Tankstellen bzw. Ladesäulen eingehalten werden (siehe Bewertungsmatrix für Los 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
12. Eigenerklärung je gebotenem Los, dass die Mindestakzeptanzstellen von Tankstellen bzw. Ladesäulen eingehalten werden (siehe Bewertungsmatrix für Los 1 und Los 2).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“13. Eigenerklärung, dass in einem Umkreis von ca. 30 km einer Dienststelle (siehe Anlage 1) eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“14. Liste der Länder in Europa, in denen die Tankkarte akzeptiert wird unter Nennung der Anzahl der Akzeptanzstellen des jeweiligen Landes”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“15. Eigenerklärung, dass auch im europäischen Ausland die Tankkarten akzeptiert werden.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“16. Eigenerklärung pro Los über die Anzahl der Tankstellen, die bundesweit die jeweilige Tankkarte akzeptieren.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)”
“Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge,...”
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise")
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1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
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2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
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3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
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4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4- Seiten).
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5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung und Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf.
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Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Nationale Registrierungsnummer: t:4315991112
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991112📞
Fax: +49 4315991119 📠
URL: https://www.gmsh.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der
Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 006-013396 (2026-01-08)