Auftragsbekanntmachung (2026-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen
Referenznummer: VgV001-ZVKVS
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von 12 Stk. mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Geschwindigkeitskontrollkameras📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von 12 Stk. mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen”
Ort der Leistung: Amberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-03 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen.
- Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben
(siehe Teilnahmebedingungen).
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen
gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für
präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen
gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für
präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu
des AVPQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise
entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind.
Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im AVPQVerzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen
betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen.
Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot
übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben
(siehe Teilnahmebedingungen).
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: 0049981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 020-067914 (2026-01-28)