Das Thüringer Landesverwaltungsamt vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV) folgende Leistung: Lieferung von 20 Schnelleinsatzzelten inklusive Beleuchtung und Heizung für den Katastrophenschutz des Freistaats Thüringen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Schnelleinsatzzelten inklusive Beleuchtung und Heizung für den Katastrophenschutz des Freistaats Thüringen
Referenznummer: 5090-435-0271/465 BA 31/2026
Kurze Beschreibung:
“Das Thüringer Landesverwaltungsamt vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV) folgende Leistung: Lieferung von 20...”
Kurze Beschreibung
Das Thüringer Landesverwaltungsamt vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV) folgende Leistung: Lieferung von 20 Schnelleinsatzzelten inklusive Beleuchtung und Heizung für den Katastrophenschutz des Freistaats Thüringen
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Zelte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Thüringer Landesverwaltungsamt vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV) folgende Leistung: Lieferung von 20...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Thüringer Landesverwaltungsamt vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV) folgende Leistung: Lieferung von 20 Schnellschutzzelten inklusive Beleuchtung und Heizung für den Katastrophenschutz des Freistaats Thüringen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Weimarer Land🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-16 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-16 09:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vom Bieter sind zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen, die jeweils nicht älter als 3 Jahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vom Bieter sind zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen, die jeweils nicht älter als 3 Jahre (also maximal bis einschließlich März 2023) sind, in Bezug zur gegenständlichen Leistung einzureichen, vgl. § 46 VgV. Bitte verwenden Sie hierfür das in der Anlage dafür vorgesehene Formblatt Referenzen und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Dabei sind der Auftragsgegenstand, Auftragswert, Leistungszeitraum, Kontaktdaten des Ansprechpartners der Referenzstelle sowie eine kurze Beschreibung der Referenz zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen nachzuprüfen.
Vorgenannte Erklärungen und Nachweise können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen. Anderenfalls sind zum Nachweis die Formblätter „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ und „Referenzen-ausfüllbar“ in Textform nebst darin geforderter Anlagen dem Angebot beizufügen.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
“Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung...”
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen,
Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 214, Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 0361 57332 1254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 051-177739 (2026-03-12)