Beschaffung von Tonnenketten nach DIN 5683 für 2026

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee

Lieferung von Tonnenketten nach DIN 5683 zur Deckung des jährlichen notwendigen Bedarfes für schwimmende Seezeichen zur Sicherstellung der Leichtigkeit und Sicherheit der Schifffahrt. Die Lieferung erfolgt verteilt auf 7 Standorte an der Elbe, Ost- und Nordsee.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Tonnenketten nach DIN 5683 für 2026
Reference number: 2026 803 008
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Tonnenketten nach DIN 5683 zur Deckung des jährlichen notwendigen Bedarfes für schwimmende Seezeichen zur Sicherstellung der Leichtigkeit und...”    Mehr anzeigen
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Kettenglieder 📦
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Tonnenketten nach DIN 5683 zur Deckung des jährlichen notwendigen Bedarfes für schwimmende Seezeichen zur Sicherstellung der Leichtigkeit und...”    Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Lieferungen erfolgen zu den Standorten des WSA Ostsee: Kiel, Lübeck, Wimar und Stralsund WSA Elbe-Nordsee: Tönning Cuxhaven und Wedel”
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-12 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über einen Mindestjahresgesamtumsatz des Unternehmens von 1.850.000. € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bezeichnung: Nachweis § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV von der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Unternehmen muss über eine Zulassung des Germanischer Llyod oder eines vergleichbares Institutes verfügen. Der Nachweis ist mit den Angebotsunterlagen...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderungen nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV an Das Unternehmen muss nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) zertifiziert sein. Der Nachweis ist...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung nach § 44 Absatz 1 VgV in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des...”    Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-00541-80
Postanschrift: Moorweidenstraße 14
Postleitzahl: 20148
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wsa-elbe-nordsee@wsv.bund.de 📧
Telefon: +49 228 70913000 📞
Fax: +49 228 70913094 📠
URL: http://www.wsa-elbe-nordsee.wsv.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministry or any other national or federal authority
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=829686 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=829686 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. §§ 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”    Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 010-030379 (2026-01-13)