Beschaffung von zwei Tankstellenprüffahrzeugen für das Mess- und Eichwesen Niedersachsen

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Für das Mess- und Eichwesen Niedersachsen sollen zwei Tankstellenprüffahrzeuge beschafft werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von zwei Tankstellenprüffahrzeugen für das Mess- und Eichwesen Niedersachsen
Referenznummer: 264836-KFZ/2025-03.359
Kurze Beschreibung:
Für das Mess- und Eichwesen Niedersachsen sollen zwei Tankstellenprüffahrzeuge beschafft werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 264836-KFZ/2025-03.359
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Prüffahrzeuge für die Prüfung von Straßenzapfsäulen Es sind für das MEN zwei Tankstellenprüffahrzeuge neu zu beschaffen, die den messtechnischen, sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen an die Prüfung von Kraftstoffzapfsäulen für Otto- und Dieselkraftstoffe an Tankstellen für PKW und LKW entsprechen. Die geltenden relevanten Vorschriften sind nachweislich zu erfüllen. Hierzu zählen beispielhaft die PTB-Prüfregel Band 26 Teil 1 für die Ausführung der Normalmessbehälter (Eichkolben), die StVO / StVZO hinsichtlich der Zulassung als Fahrzeug im Straßenverkehr, die DGUV Vorschrift 70 im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsschutzes an Fahrzeuge und Arbeitsplätze auf Fahrzeugen, sowie die Gefahrstoffverordnung hinsichtlich des Umgangs mit Gefahrstoffen und des Explosionsschutzes. Dem MEN sind zwei einsatzfähige und für den Straßenverkehr zulassungsfähige Komplettfahrzeuge einschließlich Dokumentation zu übergeben. Hinsichtlich der einzelnen Baugruppen werden folgende Anforderungen gestellt.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge 📦
Postanschrift: Goethestraße 44
Postleitzahl: 30169
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Anlieferung
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-08 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-08 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-27 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Nationale Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rahmenvertragsmanagement@lzn.de 📧
Telefon: +49 51189848102 📞
Fax: +49 51189848199 📠
URL: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRL3A/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRL3A 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRL3A 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRL3A#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 048-166080 (2026-03-06)