Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1. tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2. tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3. Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. Dementsprechend ist dessen Aufgabe gemäß § 3 der Zweckverbandsordnung die ordnungsgemäße Erledigung der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Verbandsmitglieder (Verbandsgebiet). Derzeit werden die betreffenden Leistungen von einem privaten Unternehmen erbracht, dem die betreffende Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen worden ist. Die Übertragung endet am 31.8.2026. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren soll ein Unternehmen ausgewählt werden, das die betreffenden Leistungen künftig erbringt. Auch dem künftigen Auftragnehmer soll die Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen werden. Die Leistungen, die den Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens bilden, sollen dementsprechend ab dem 01.09.2026 erbracht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-19 Auftragsbekanntmachung
2026-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2026-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Referenznummer: 1/26
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1. tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2. tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3. Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. Dementsprechend ist dessen Aufgabe gemäß § 3 der Zweckverbandsordnung die ordnungsgemäße Erledigung der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Verbandsmitglieder (Verbandsgebiet). Derzeit werden die betreffenden Leistungen von einem privaten Unternehmen erbracht, dem die betreffende Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen worden ist. Die Übertragung endet am 31.8.2026. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren soll ein Unternehmen ausgewählt werden, das die betreffenden Leistungen künftig erbringt. Auch dem künftigen Auftragnehmer soll die Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen werden. Die Leistungen, die den Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens bilden, sollen dementsprechend ab dem 01.09.2026 erbracht werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 1/26
Beschreibung der Beschaffung:
1. Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1) tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2)tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. 2. Der Auftragnehmer hat sämtliche 1) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, (gemeinsam auch tierische Nebenprodukte) die in dem Verbandsgebiet anfallen, abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen, soweit keine Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009, dem TierNebG, dem AG TierNebG Nds sowie allen weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften und aufgrund dieser erlassenen Rechtsverordnungen bestehen. Die Verarbeitung hat dabei nach der Verarbeitungsmethode 1 gemäß Kapitel III Buchstabe A Ziffer 1 des Anhangs IV zu VO (EU) Nr. 142/2011 zu erfolgen. Der Fleischbrei ist im Anschluss grundsätzlich in derselben Anlage zu Tiermehl/Schilfer und Fett zu verarbeiten. Für den Tierseuchenkrisenfall kann das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eine Ausnahme hiervon genehmigen. Zur Klarstellung: Im Einklang mit § 3 Absätze 1, 3 TierNebG umfasst die Pflicht des Auftragnehmers die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung (umfassend auch Beseitigung) der betreffenden tierischen Nebenprodukte/Pflichtmaterialien. Der Auftragnehmer hat die Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte ausschließlich in einer Tierkörperbeseitigungseinrichtung vorzunehmen, deren Besitzer der Auftragnehmer selbst ist. Die Beseitigung hat ausschließlich in der vom Auftragnehmer in seinem Angebot benannten Tierkörperbeseitigungseinrichtung zu erfolgen. 3. Dem Auftragnehmer soll die Pflicht zur Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte im Beleihungswege vollständig gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG übertragen werden. 4. Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen und insbesondere Teil B (Leistungsbeschreibung) und Teil C (Beseitigungsvertrag) der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
Zuschlagskriterium Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit wird zunächst auf 5 Jahre (60 Monate) - gerechnet ab dem Beginn des Leistungszeitraums (01.09.2026) - befristet; nach aktueller Planung endet die vertragliche Grundlaufzeit damit mit Ablauf des 31.8.2031. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 5 Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor dem jeweiligen Ablauf von dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Ausführung: Region Hannover/Südniedersachsen 30169
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-19 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-19 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-19 14:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht nach § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Gebrauch zu machen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Referenzen: Erklärung über geeignete Referenzleistungen (gemäß Anlage A.4 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Beschreibung der erbrachten Leistungen, einschließlich - deren Art - des Umfangs , - des Leistungszeitraum, - der Erklärung, ob die Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft erbracht wurden. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen laufende oder in den vergangenen drei Jahren gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossene Aufträge betreffen. Mindestens zwei Referenzen müssen Leistungen nachweisen, die nach Art und Umfang mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein. 2. Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1, 3. Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (gemäß Anlage A.3 zu Teil A (Verfahrensbedingungen), 4. Spezifizierung und Beschreibung der für die Beseitigung vorgesehenen Beseitigungseinrichtung, 5. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen), 6. Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen), 7. Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen)
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Deckungssummen von jeweils mindestens 2 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden je Schadensfall. Mindestens zweifach maximiert pro Kalenderjahr.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über Jahresumsätze (Gesamtumsatz) in Bezug auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Anlage A.2 zu Teil A (Verfahrensbedingungen),
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen Ausschlussgründe verankerten Verpflichtungen in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
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Gemäß § 123 Abs. Nr. 1 und Abs. 2, 3 GWB: §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 und Abs. 2, 3 GWB: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
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Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 und Abs. 2, 3 GWB: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 und Abs. 2, 3 GWB: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
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Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 2, 3 GWB: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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Gemäß § 123 Abs. 4 GWB: der Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
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Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Über das Vermögen des Unternehmens ein mit einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
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Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB: Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Postanschrift: Hildesheimer Straße 20
Postleitzahl: 30169
Postort: Hannover
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stefan Mayerhofer
E-Mail: stefan.mayerhofer@region-hannover.de 📧
Telefon: +4951161628-070 📞
Fax: +495116261123113 📠
URL: http://www.tierkoerperbeseitigung-zweckverband-suedniedersachsenhannover.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGAMMZ2/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGAMMZ2 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YGAMMZ2 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YGAMMZ2# 1. Bietergemeinschaft Zwei oder mehr Unternehmen können sich zum Zwecke der gemeinsamen Erstellung und Abgabe eines Angebots und der daran anschließenden gemeinsamen Ausführung des Auftrags im Falle des Zuschlags zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinsam die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Anlage A.5 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen folgende Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen(gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung über die Jahresumsätze (gemäß Anlage A.2 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (gemäß Anlage A.3 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Im Hinblick auf die Erfüllung der vorgegebenen Mindestanforderungen werden die Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengezählt. Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung kann auch für nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Wird die Erklärung über geeignete Referenzleistungen (gemäß Anlage A.4 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft eingereicht, werden die angegebenen Referenzen im Hinblick auf die Erfüllung der vorgegebenen Mindestanforderungen zusammengezählt. Die übrigen Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft - bzw. durch den bevollmächtigten Vertreter für die Bietergemeinschaft - beizubringen. 2. Unterauftragnehmer Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Ausführung von Teilen des Auftrages durch Unterauftragnehmer im Sinne von § 36 Abs. 1 VgV vorsehen. In diesem Fall muss der Bieter/die Bietergemeinschaft angeben, welche(n) Teil(e) der vom Auftrag erfassten Leistungen er/sie an andere Unternehmen weiterzugeben beabsichtigt. Darüber hinaus muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die beabsichtigten Unterauftragnehmer im Angebot (gemäß Anlage A.6 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) angeben. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer folgende Unterlagen einreichen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Der für die Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen (gemäß Anlage A.8 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen. 3. Eignungsleihe Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann insbesondere im Hinblick auf die vorgegebenen Mindestanforderungen an die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft von dem Institut der Eignungsleihe Gebrauch machen (vgl. § 47 VgV). Im Wege der Eignungsleihe kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft für den Nachweis, dass er/sie die wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfüllt, auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (insbesondere eines Unterauftragnehmers im Sinne von § 36 Abs. 1 VgV - "Dritte") verweisen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten im Angebot zu benennen (gemäß Anlage A.7 zu Teil A (Verfahrensbedingungen). Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat für jeden der benannten Dritten die folgenden Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Aussagekräftige Unternehmenspräsentation mit Bezug auf das allgemeinen Leistungsangebot und die Tätigkeitsschwerpunkte - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mit seinem/ihrem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Anlage A.8 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) von jedem der genannten Dritten beizubringen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Für etwaige Bieter besteht die Möglichkeit, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 GWB zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 013-042266 (2026-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Vergabekriterien
Kriterium: unpublished

Verfahren
Gewichtungsart: unpublished

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-22 📅
Titel: Vertrag über die die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Art. 8 und 9 der VO (EG) Nr. 1069/2009
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rendac Icker GmbH & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: DE117583268
Postanschrift: Siedinghausen 19-21
Postleitzahl: 33775
Postort: Versmold
Region: Gütersloh 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.darlingii.com/de-DE/rendac 🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YGAMF9G# 1. Bietergemeinschaft Zwei oder mehr Unternehmen können sich zum Zwecke der gemeinsamen Erstellung und Abgabe eines Angebots und der daran anschließenden gemeinsamen Ausführung des Auftrags im Falle des Zuschlags zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinsam die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Anlage A.5 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen folgende Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen(gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung über die Jahresumsätze (gemäß Anlage A.2 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (gemäß Anlage A.3 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Im Hinblick auf die Erfüllung der vorgegebenen Mindestanforderungen werden die Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengezählt. Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung kann auch für nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Wird die Erklärung über geeignete Referenzleistungen (gemäß Anlage A.4 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft eingereicht, werden die angegebenen Referenzen im Hinblick auf die Erfüllung der vorgegebenen Mindestanforderungen zusammengezählt. Die übrigen Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft - bzw. durch den bevollmächtigten Vertreter für die Bietergemeinschaft - beizubringen. 2. Unterauftragnehmer Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Ausführung von Teilen des Auftrages durch Unterauftragnehmer im Sinne von § 36 Abs. 1 VgV vorsehen. In diesem Fall muss der Bieter/die Bietergemeinschaft angeben, welche(n) Teil(e) der vom Auftrag erfassten Leistungen er/sie an andere Unternehmen weiterzugeben beabsichtigt. Darüber hinaus muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die beabsichtigten Unterauftragnehmer im Angebot (gemäß Anlage A.6 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) angeben. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer folgende Unterlagen einreichen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Der für die Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen (gemäß Anlage A.8 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen. 3. Eignungsleihe Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann insbesondere im Hinblick auf die vorgegebenen Mindestanforderungen an die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft von dem Institut der Eignungsleihe Gebrauch machen (vgl. § 47 VgV). Im Wege der Eignungsleihe kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft für den Nachweis, dass er/sie die wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfüllt, auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (insbesondere eines Unterauftragnehmers im Sinne von § 36 Abs. 1 VgV - "Dritte") verweisen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten im Angebot zu benennen (gemäß Anlage A.7 zu Teil A (Verfahrensbedingungen). Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat für jeden der benannten Dritten die folgenden Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Aussagekräftige Unternehmenspräsentation mit Bezug auf das allgemeinen Leistungsangebot und die Tätigkeitsschwerpunkte - Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) - Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mit seinem/ihrem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Anlage A.8 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) von jedem der genannten Dritten beizubringen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 075-265130 (2026-04-16)