Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise
einzureichen:
1. Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG),
2. Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland,
Die Erklärungen zu Ziff. 1-2 sind gesondert zu unterschreiben
und einzureichen.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
Die o.g. Erklärungen gem. Nr. 1. und 2. sowie
Handelsregisterauszug, Mitgliedsbescheinigung in der
Berufsgenossenschaft für die anderen Unternehmen bzw. für
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
3. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder
einvergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde,
4. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder
Bieter in Frage stellt,
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
Nachweis ebenso zugelassen und liegt außerdem den
Vergabeunterlagen bei. Verfügt der Bieter nicht über eine PQEintragung
gilt: In Bezug auf die Nr. 3-5 erfolgt der Nachweis
durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB
124 (Eigenerklärung zur Eignung). Die Eigenerklärungen zu Nr.
4-5 dienen zum vorläufigen Nachweis der
Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die
Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung ändert
nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungsanforderungen
vom Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers
nachzuweisen ist. Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und
für diesen Fall beigefügt.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
6. die Erklärungen gem. Nr. 3-5 für die anderen Unternehmen
bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, kann die
Vergabestelle dem Bieter aufgeben, die im Formblatt VHB 124
(Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen
innerhalb der von der Vergabestelle
gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen
einzureichende
Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen
Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht
innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, muss das Angebot
ausgeschlossen werden.