Ziel Interessierte Personen sollen persönlich und niedrigschwellig über aktuelle oder geplante Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk informiert sowie beraten werden, um an Beteiligungsprozessen teilhaben zu können. Zudem soll die Bezirksverwaltung in der Umsetzung der Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung, Fortschreibung der bezirklichen Vorhabenliste sowie Gestaltung bürger_innennaher und dialogorientierter Beteiligungsprozesse, die über die reine Information hinausgehen, unterstützt werden. An den bisher umgesetzten Maßnahmen soll angeknüpft und die bisher erreichten Ziele weiterentwickelt und vertieft werden. Folgende übergeordnete Ziele sollen gemäß den bezirklichen Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung erfüllt werden: 1. Information und Lotsenfunktion 2. Beratung und Weiterbildung 3. Unterstützung von Selbstorganisation der Zivilgesellschaft 4. Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung von Beteiligungsprozessen 5. Kooperationen und Weiterentwicklung der Leitlinien 6. Öffentlichkeitsarbeit
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb des bezirklichen Raums für Beteiligung - Anlaufsfelle für
Bürgerjnnenbeteiligung in Tempelhof-Schöneberg
Referenznummer: 26-0346
Kurze Beschreibung:
Ziel
Interessierte Personen sollen persönlich und niedrigschwellig über aktuelle oder geplante
Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk informiert sowie beraten werden, um an
Beteiligungsprozessen teilhaben zu können. Zudem soll die Bezirksverwaltung in der
Umsetzung der Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung, Fortschreibung der bezirklichen
Vorhabenliste sowie Gestaltung bürger_innennaher und dialogorientierter
Beteiligungsprozesse, die über die reine Information hinausgehen, unterstützt werden. An
den bisher umgesetzten Maßnahmen soll angeknüpft und die bisher erreichten Ziele
weiterentwickelt und vertieft werden.
Folgende übergeordnete Ziele sollen gemäß den bezirklichen Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung erfüllt werden:
1. Information und Lotsenfunktion
2. Beratung und Weiterbildung
3. Unterstützung von Selbstorganisation der Zivilgesellschaft
4. Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung von Beteiligungsprozessen
5. Kooperationen und Weiterentwicklung der Leitlinien
6. Öffentlichkeitsarbeit
Ziel
Interessierte Personen sollen persönlich und niedrigschwellig über aktuelle oder geplante
Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk informiert sowie beraten werden, um an
Beteiligungsprozessen teilhaben zu können. Zudem soll die Bezirksverwaltung in der
Umsetzung der Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung, Fortschreibung der bezirklichen
Vorhabenliste sowie Gestaltung bürger_innennaher und dialogorientierter
Beteiligungsprozesse, die über die reine Information hinausgehen, unterstützt werden. An
den bisher umgesetzten Maßnahmen soll angeknüpft und die bisher erreichten Ziele
weiterentwickelt und vertieft werden.
Folgende übergeordnete Ziele sollen gemäß den bezirklichen Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung erfüllt werden:
1. Information und Lotsenfunktion
2. Beratung und Weiterbildung
3. Unterstützung von Selbstorganisation der Zivilgesellschaft
4. Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung von Beteiligungsprozessen
5. Kooperationen und Weiterentwicklung der Leitlinien
6. Öffentlichkeitsarbeit
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 10825
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optionale Verlängerung: 3x 1 Jahr
Option 1: Januar bis Dezember 2027;
Option 2: Januar bis Dezember 2028;
Option 3: Januar bis Dezember 2029
Voraussetzung für die Optionen ist die Zustimmung und Bereitstellung der Mittel der SenStadt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität 90% und Preis 10%
Die 90% setzen sich wie folgt zusammen:
Konzept und Zeitplan 50% - zu erreichende Punktzahl 200
Personal 25% - zu erreichende Punktzahl 100
Referenzen 15% - zu erreichende Punktzahl 60
Preis 10% - zu erreichende Punktzahl 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-03-11 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-04 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: gem. § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für das einzusetzende Personal ist der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums
im Bereich Soziale Arbeit, Sozialwissenschaften und / oder in einem gleichwertigen
Studiengang, in dem Gemeinwesenarbeit, regionalsoziologische bzw. stadt- und
regionalplanerische Inhalte vermittelt werden, erforderlich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für das einzusetzende Personal ist der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums
im Bereich Soziale Arbeit, Sozialwissenschaften und / oder in einem gleichwertigen
Studiengang, in dem Gemeinwesenarbeit, regionalsoziologische bzw. stadt- und
regionalplanerische Inhalte vermittelt werden, erforderlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 025-083400 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb des bezirklichen Raums für Beteiligung - Anlaufstelle für
Bürger_innenbeteiligung in Tempelhof-Schöneberg
Kurze Beschreibung:
Interessierte Personen sollen persönlich und niedrigschwellig über aktuelle oder geplante
Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk informiert sowie beraten werden, um an
Beteiligungsprozessen teilhaben zu können. Zudem soll die Bezirksverwaltung in der
Umsetzung der Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung, Fortschreibung der bezirklichen
Vorhabenliste sowie Gestaltung bürger_innennaher und dialogorientierter
Beteiligungsprozesse, die über die reine Information hinausgehen, unterstützt werden. An
den bisher umgesetzten Maßnahmen soll angeknüpft und die bisher erreichten Ziele
weiterentwickelt und vertieft werden.
Folgende übergeordnete Ziele sollen gemäß den bezirklichen Leitlinien für
Bürger_innenbeteiligung erfüllt werden:
1. Information und Lotsenfunktion
2. Beratung und Weiterbildung
3. Unterstützung von Selbstorganisation der Zivilgesellschaft
4. Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung von Beteiligungsprozessen
5. Kooperationen und Weiterentwicklung der Leitlinien
6. Öffentlichkeitsarbeit
Interessierte Personen sollen persönlich und niedrigschwellig über aktuelle oder geplante
Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk informiert sowie beraten werden, um an
Beteiligungsprozessen teilhaben zu können. Zudem soll die Bezirksverwaltung in der
Umsetzung der Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung, Fortschreibung der bezirklichen
Vorhabenliste sowie Gestaltung bürger_innennaher und dialogorientierter
Beteiligungsprozesse, die über die reine Information hinausgehen, unterstützt werden. An
den bisher umgesetzten Maßnahmen soll angeknüpft und die bisher erreichten Ziele
weiterentwickelt und vertieft werden.
Folgende übergeordnete Ziele sollen gemäß den bezirklichen Leitlinien für
Bürger_innenbeteiligung erfüllt werden:
1. Information und Lotsenfunktion
2. Beratung und Weiterbildung
3. Unterstützung von Selbstorganisation der Zivilgesellschaft
4. Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung von Beteiligungsprozessen
5. Kooperationen und Weiterentwicklung der Leitlinien
6. Öffentlichkeitsarbeit
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: VN 26-0346
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-31 📅
Titel: Betrieb des bezirklichen Raums für Beteiligung - Anlaufstelle für
Bürger_innenbeteiligung in Tempelhof-Schöneberg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 753 020 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: slapa & die raumplaner gmbh
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: slapa & die raumplaner gmbh
Nationale Registrierungsnummer: DE299187517
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 90
Postleitzahl: 10585
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@die-raumplaner.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 065-227923 (2026-04-01)