Auftragsbekanntmachung (2026-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Vorsortierung und Verwertung von Siedlungsabfall
Referenznummer: 20-26-701
Kurze Beschreibung:
“Vorsortierung und Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen aus dem gewerblichen Bereich”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vorsortierung und Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen aus dem gewerblichen Bereich - ca. 7.500 to”
Zusätzliche Informationen:
“Die maximale Entfernung zum genehmigten Betriebsplatz für die Anlieferung der gemischten Siedlungsabfälle vom Bauhof Friedrich-Ebert-Str. 76 in 22848...”
Zusätzliche Informationen
Die maximale Entfernung zum genehmigten Betriebsplatz für die Anlieferung der gemischten Siedlungsabfälle vom Bauhof Friedrich-Ebert-Str. 76 in 22848 Norderstedt darf 40 Kilometer nicht überschreiten.
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Ort der Leistung: Segeberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqueinealifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen. Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen, ein Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb, einen Anlagennachweis nach § 6 Gewerbeabfallordnung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU, ein Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb, einen Anlagennachweis nach § 6 Gewerbeabfallordnung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU, ein Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb, einen Anlagennachweis nach § 6 Gewerbeabfallordnung
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4DL8MLMV#
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DL8MLMV#
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen weiterhin auf elektronischem Weg, aber nicht zwingend über die Vergabeplattform. Zu dem in deutscher Sprache einzureichenden Angebot oder Teilnahmeantrag, erfolgt auch die weitere gesamte Kommunikation in deutscher Sprache.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4542📞
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 061-212675 (2026-03-26)