Der Auftraggeber hat entschieden, die Betriebsführung des Terrassenschwimmbades der Stadt Bad Kissingen (nachfolgend "TSB") nicht mehr in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen, sondern diese Aufgabe dauerhaft auf einen externen Dienstleister zu übertragen. Die Betriebsführung des TSB soll künftig strukturell und organisatorisch als externe Aufgabe wahrgenommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-04.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsführung und Betriebsaufsicht Terrassenschwimmbad (TSB) Bad Kissingen
Referenznummer: S3/I-3_2026-4
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber hat entschieden, die Betriebsführung des Terrassenschwimmbades der Stadt Bad Kissingen (nachfolgend "TSB") nicht mehr in eigener...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber hat entschieden, die Betriebsführung des Terrassenschwimmbades der Stadt Bad Kissingen (nachfolgend "TSB") nicht mehr in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen, sondern diese Aufgabe dauerhaft auf einen externen Dienstleister zu übertragen. Die Betriebsführung des TSB soll künftig strukturell und organisatorisch als externe Aufgabe wahrgenommen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer organisiert die Betriebsführung des Bades eigenverantwortlich und erbringt alle hierfür erforderlichen Leistungen. Der Auftragnehmer...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer organisiert die Betriebsführung des Bades eigenverantwortlich und erbringt alle hierfür erforderlichen Leistungen. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit eigenem qualifiziertem Personal in einem Umfang von mind. 4,5 Vollzeitäquivalenten. Das städtische Fachpersonal, welches der Auftragnehmer in den operativen Betrieb zu integrieren hat, besteht aktuell aus: - einem/r Meister/in für Bäderbetriebe (Teilzeit 20 h) - einer/einem Fachangestellten für Bäderbetriebe in (Vollzeit 39 h), ausschließlich einsetzbar von Montag bis Freitag - ein/e Rettungsschwimmer/in (Vollzeit 39 h), mit möglichem Abschluss der Prüfung als Fachangestellter für Bäderbetriebe im Juni 2026 Personal für die Kasse und Reinigung stellt der Auftraggeber und ist ebenfalls durch den Auftragnehmer operativ im Betriebsablauf einzubinden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Schwimmbadstr. 9 u.11, 97688 Bad Kissingen”
Ort der Leistung: Bad Kissingen🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 2: Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 3: Betriebskonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. a) Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. a) Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bäderbetrieb) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt. Mindestanforderung: Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 200.000 Euro betragen haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 03.02.2023 bis zum 02.02.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) zu benennen. Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Leistungsempfänger sind nicht zulässig. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussage-kräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. Mindestanforderungen: Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (a.) Betrieb eines Schwimmbades für die öffentliche Nutzung (b.) gemäß der DIN 15288 (Typ 1) oder vergleichbar (c.) durchgängig für eine zusammenhängende Saison von mindestens 5 Monaten (d.) einschließlich Betriebsaufsicht und unterstelltem Personal (e.) im Zeitraum vom 03.02.2023 bis zum 02.02.2026
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. b) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bieter müssen den gültigen Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. b) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bieter müssen den gültigen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (Bäderbetrieb) vorlegen. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderung: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall vorsehen: Personen- und Sachschäden: 10.000.000 Euro Vermögensschäden: 10.000.000 Euro Umweltschäden: 10.000.000 Euro
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6XMBMK#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung "Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 025-083151 (2026-02-04)