Auftragsbekanntmachung (2026-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsträgerschaft - Kindertagesstätte Prinz-Carl-Anlage
Referenznummer: 18-2026-EU
Kurze Beschreibung:
“Betriebsträgerschaft - Kindertagesstätte "Prinz-Carl-Anlage"”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Worms sucht einen Betriebsträger für die Kita Prinz-Carl-Anlage in 67547 Worms, Prinz-Carl-Anlage 6.
Die neu entstehende Kindertagesstätte in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Worms sucht einen Betriebsträger für die Kita Prinz-Carl-Anlage in 67547 Worms, Prinz-Carl-Anlage 6.
Die neu entstehende Kindertagesstätte in Worms, Prinz-Carl-Anlage 6 wird insgesamt 4 pädagogische Gruppen mit insgesamt 100 Plätze für Kinder ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt umfassen, davon 50 Plätze mit täglich 7 Betreuungsstunden und 50 Plätze mit täglich 9 Betreuungsstunden.
Standort: Prinz-Carl-Anlage 6, 67547 Worms
Kapazität: 100 Plätze
Inbetriebnahme: voraussichtlich im 4. Quartal 2026
Die Bauträgerschaft für das Gebäude der Kindertagesstätte liegt bei der Stadt Worms. Es wird dem künftigen Betriebsträger mietfrei zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich bei der Vergabe der Trägerschaft für die Kindertagesstätte um eine Einrichtung im Rahmen der Bedarfsplanung der Stadt Worms auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz (KiTaG) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetztes (KiTaGAVO).
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Zusätzliche Informationen:
“Sofern leistungsbezogene Unterlgen oder Teile davon, die die Wertung aufgrund der Zuschlagskriterien betreffen (s. Wertungsmatrix) mit dem Angebot nicht...”
Zusätzliche Informationen
Sofern leistungsbezogene Unterlgen oder Teile davon, die die Wertung aufgrund der Zuschlagskriterien betreffen (s. Wertungsmatrix) mit dem Angebot nicht vorliegen, ist das Angebot zwingend auszuschließen.
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Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Selbstverständnis d. Trägers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen mit Aufgabe
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Trägerkonzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einrichtungskonzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Kostenkriterium (Name): Kosten- u. Finanzierungsplan
Kostenkriterium (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-17 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-17 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweis Referenzen bzgl. der Erfüllung vergleichbarer Aufgaben (formlos)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Formblatt 235 - Nachunternehmerleistungen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweis über die wirtschaftliche Lage des Trägers (Bankerklärungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“s. Leistungsbeschreibung”
“TA-HINWEIS ZUR E-VERGABE:
Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform.
Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch...”
TA-HINWEIS ZUR E-VERGABE:
Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform.
Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige elektronische Angebotsabgabe darstellt. Dies gilt auch für Verfahren mit Teilnahmeantrag.
Die Angebotsabgabe in Papierform und /oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich).
ALLGMEINES:
Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System und nach Möglichkeit gebündelt an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen.
Es gelten ausschließlich die Ausschreibungsbedingungen. Daher werden Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters nicht akzeptiert. Das Einreichen solcher Unterlagen kann zum Angebotsausschluss führen.
Sofern Nebenangebote zugelassen sind, sind bei der Abgabe zwingend die Vorgaben (Ziff. 4) des Formblattes VHB-632-EU zu beachten, sowie ggf. die Anforderungen gem. Formblatt VHB-226.
Sofern mehrere Hauptangebote zugelassen sind, sind diese zulässig, wenn sie sich nicht nur im Preis unterscheiden.
ZWINGEND MIT DEM ANGEBOT ABZUGEBEN:
- Eigenerklärung VHB-124 (auch ggf. für Bietergemeinschaft und NU)
- ggf. Erklärung VHB-234 Bietergemeinschaft
- ggf. Erklärung VHB-235 Nachunternehmerleistungen
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen VHB-236 (Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen i. R. d. Eignungsleihe)
- Erklärung z. Tariftreue - Erklärung1
- Erklärung Verbot Kinderarbeit
- Erklärung Russland-Sanktionen
- Siehe auch BT-809: Eignungskriterien - zwingende Vorlage von Nachweisen!!
- Nachweis für Erhalt einer Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII
- Nachweis des Trägers zur Rechtsform
- Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Kinder- u. Jugendhilfe
- Nachweis über die wirtschaftliche Lage des Trägers (Bankerklärungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt)
- Leitbild des Trägers, bzw. Darstellung seines Selbstverständnisses
- Erfahrungen zum Arbeitsfeld (Nachweis Referenzen bzgl. der Erfüllung vergleichbarer Aufgaben - formlos)
- Trägerkonzeption
- Einrichtungskonzeption
- Ausgefüllter Kosten- und Finanzierungsplan
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Verkabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49-613116-2234📞
Fax: +49-613116-2113 📠
URL: https://www.mwvlw.rlp.de/ministerium/Zugeordnete-Institutionen-1/Vergabekammer/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 613116-2234📞
Fax: +49 613116-2113 📠
URL: https://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Worms, Abteilung 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste
Nationale Registrierungsnummer: 07319000000000129
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 67547
Postort: Worms
Region: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@worms.de📧
Telefon: +49 6241-853-6402📞
Fax: +49 6241-853-6499 📠
URL: https://www.worms.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 012-037187 (2026-01-16)