Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachung - Rathaus Pasing Landsbergerstraße 486
Reference number: VGSt1-2-2026-0015
Kurze Beschreibung:
“Objektschutz-, Revier-, Alarm und Interventionsdienste für das Rathaus Pasing in der Landsbergerstraße 486, 81271 München”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Dienstleistungsvertrag beginnt voraussichtlich am 01.07.2026 und endet voraussichtlich am 31.03.2030. Der Vertrag kann maximal bis zum 30.06.2032...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Dienstleistungsvertrag beginnt voraussichtlich am 01.07.2026 und endet voraussichtlich am 31.03.2030. Der Vertrag kann maximal bis zum 30.06.2032 mehrmals von der Vergabestelle 1 verlängert werden.
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Durchführung von Objekt-schutz-, Schließ-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten im Dienstgebäude des Rathauses Pasing in der Landsberger Straße 486 in 81241 München.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-13 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 051-177402 (2026-03-12)