Dienstleistung- Bewirtschaftung der Rathauskantine Ratingen Der Dienstleister erledigt auf der Basis der grundlegenden Vorgaben der Stadt Ratingen eigenständig die komplette operative Bewirtschaftung der Rathauskantine und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Kantinenbetriebs. Dies umfasst insbesondere: - Öffnung der Kantine zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Zeiten: Ganzjährig von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 14.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.30 Uhr. Schließtage Samstag, Sonntag, Feiertage sowie bis zu 10 weitere Tage p.a. gemäß individueller Vorgabe durch die Stadt Ratingen. - Gestellung des für den Kantinenbetrieb einschließlich Vor- und Nachlaufzeiten erforderlichen Fach- und Hilfspersonals einschließlich Vertretungen. - Anweisung, Schulung und Überwachung des Kantinenpersonals und Gestellung der Mitarbeiterkleidung. - Beachtung und Einhaltung sämtlicher für den Kantinenbetrieb relevanter gesetzlicher und behördlicher Vorgaben, Verordnungen und Richtlinien. - Verantwortliche Umsetzung der Hygienerichtlinien im Rahmen eines HACCP-Konzepts. - Fachkundiges Erstellen der wöchentlichen Speisenpläne mit Allergenkennzeichnung auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen. - Erledigung des Einkaufs der benötigten Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel auf der Basis des von der Stadt Ratingen vorgegebenen Sortiments. - Erledigung des Einkaufs weiterer für den Betrieb der Rathauskantine erforderlicher Verbrauchsgüter / Non-Food-Artikel wie Spül- / Reinigungsmittel und Servietten. - Sparsame und kostenbewusste Erledigung des Einkaufsunter Berücksichtigung einer angemessenen Qualität. - Zubereitung / Regenerieren der Speisen auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen. - Verkauf der Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Preisen. - Stellung des Kassensystems, Vereinnahmung der Umsätze und ordnungsgemäße Kassenführung. Unterstützung der Stadt Ratingen bei der Sortiments- und Preisgestaltung und der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Angebots. - Gestaltung von Aktionsangeboten in Abstimmung mit der Stadt Ratingen. - Übernahme der Spüldienste und Müllentsorgung. - Organisation der Nassmüllentsorgung. - Monatliche Eigenkontrolle des Fettabscheiders und bedarfsgerechte Organisation der Fettabscheider-Abfuhr und Reinigung. - Reinigung des gesamten Küchen-, Wirtschafts-, Lager- und Ausgabebereichs der Kantine einschließlich Unterhaltsreinigung. - Reinigung der Tische und Stühle in den Gastbereichen. - Situativer Sitzungs- / Besprechungsservice mit Heiß- und Softgetränken sowie gegebenenfalls Gebäck / Snacks während der Öffnungszeiten der Kantine auf Anforderung. Einschließlich Erstellen hiermit verbundener Abrechnungen. Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-18.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewirtschaftung der Rathauskantine Ratingen
Referenznummer: V - 2026 - 0011
Kurze Beschreibung:
Dienstleistung- Bewirtschaftung der Rathauskantine Ratingen
Der Dienstleister erledigt auf der Basis der grundlegenden Vorgaben der Stadt Ratingen eigenständig die komplette operative Bewirtschaftung der Rathauskantine und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Kantinenbetriebs. Dies umfasst insbesondere:
- Öffnung der Kantine zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Zeiten: Ganzjährig von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 14.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.30 Uhr. Schließtage Samstag, Sonntag, Feiertage sowie bis zu 10 weitere Tage p.a. gemäß individueller Vorgabe durch die Stadt Ratingen.
- Gestellung des für den Kantinenbetrieb einschließlich Vor- und Nachlaufzeiten erforderlichen Fach- und Hilfspersonals einschließlich Vertretungen.
- Anweisung, Schulung und Überwachung des Kantinenpersonals und Gestellung der Mitarbeiterkleidung.
- Beachtung und Einhaltung sämtlicher für den Kantinenbetrieb relevanter gesetzlicher und behördlicher Vorgaben, Verordnungen und Richtlinien.
- Verantwortliche Umsetzung der Hygienerichtlinien im Rahmen eines HACCP-Konzepts.
- Fachkundiges Erstellen der wöchentlichen Speisenpläne mit Allergenkennzeichnung auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen.
- Erledigung des Einkaufs der benötigten Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel auf der Basis des von der Stadt Ratingen vorgegebenen Sortiments.
- Erledigung des Einkaufs weiterer für den Betrieb der Rathauskantine erforderlicher Verbrauchsgüter / Non-Food-Artikel wie Spül- / Reinigungsmittel und Servietten.
- Sparsame und kostenbewusste Erledigung des Einkaufsunter Berücksichtigung einer angemessenen Qualität.
- Zubereitung / Regenerieren der Speisen auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen.
- Verkauf der Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Preisen.
- Stellung des Kassensystems, Vereinnahmung der Umsätze und ordnungsgemäße Kassenführung.
Unterstützung der Stadt Ratingen bei der Sortiments- und Preisgestaltung und der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Angebots.
- Gestaltung von Aktionsangeboten in Abstimmung mit der Stadt Ratingen.
- Übernahme der Spüldienste und Müllentsorgung.
- Organisation der Nassmüllentsorgung.
- Monatliche Eigenkontrolle des Fettabscheiders und bedarfsgerechte Organisation der Fettabscheider-Abfuhr und Reinigung.
- Reinigung des gesamten Küchen-, Wirtschafts-, Lager- und Ausgabebereichs der Kantine einschließlich Unterhaltsreinigung.
- Reinigung der Tische und Stühle in den Gastbereichen.
- Situativer Sitzungs- / Besprechungsservice mit Heiß- und Softgetränken sowie gegebenenfalls Gebäck / Snacks während der Öffnungszeiten der Kantine auf Anforderung. Einschließlich Erstellen hiermit verbundener Abrechnungen.
Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Dienstleistung- Bewirtschaftung der Rathauskantine Ratingen
Der Dienstleister erledigt auf der Basis der grundlegenden Vorgaben der Stadt Ratingen eigenständig die komplette operative Bewirtschaftung der Rathauskantine und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Kantinenbetriebs. Dies umfasst insbesondere:
- Öffnung der Kantine zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Zeiten: Ganzjährig von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 14.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.30 Uhr. Schließtage Samstag, Sonntag, Feiertage sowie bis zu 10 weitere Tage p.a. gemäß individueller Vorgabe durch die Stadt Ratingen.
- Gestellung des für den Kantinenbetrieb einschließlich Vor- und Nachlaufzeiten erforderlichen Fach- und Hilfspersonals einschließlich Vertretungen.
- Anweisung, Schulung und Überwachung des Kantinenpersonals und Gestellung der Mitarbeiterkleidung.
- Beachtung und Einhaltung sämtlicher für den Kantinenbetrieb relevanter gesetzlicher und behördlicher Vorgaben, Verordnungen und Richtlinien.
- Verantwortliche Umsetzung der Hygienerichtlinien im Rahmen eines HACCP-Konzepts.
- Fachkundiges Erstellen der wöchentlichen Speisenpläne mit Allergenkennzeichnung auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen.
- Erledigung des Einkaufs der benötigten Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel auf der Basis des von der Stadt Ratingen vorgegebenen Sortiments.
- Erledigung des Einkaufs weiterer für den Betrieb der Rathauskantine erforderlicher Verbrauchsgüter / Non-Food-Artikel wie Spül- / Reinigungsmittel und Servietten.
- Sparsame und kostenbewusste Erledigung des Einkaufsunter Berücksichtigung einer angemessenen Qualität.
- Zubereitung / Regenerieren der Speisen auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen.
- Verkauf der Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Preisen.
- Stellung des Kassensystems, Vereinnahmung der Umsätze und ordnungsgemäße Kassenführung.
Unterstützung der Stadt Ratingen bei der Sortiments- und Preisgestaltung und der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Angebots.
- Gestaltung von Aktionsangeboten in Abstimmung mit der Stadt Ratingen.
- Übernahme der Spüldienste und Müllentsorgung.
- Organisation der Nassmüllentsorgung.
- Monatliche Eigenkontrolle des Fettabscheiders und bedarfsgerechte Organisation der Fettabscheider-Abfuhr und Reinigung.
- Reinigung des gesamten Küchen-, Wirtschafts-, Lager- und Ausgabebereichs der Kantine einschließlich Unterhaltsreinigung.
- Reinigung der Tische und Stühle in den Gastbereichen.
- Situativer Sitzungs- / Besprechungsservice mit Heiß- und Softgetränken sowie gegebenenfalls Gebäck / Snacks während der Öffnungszeiten der Kantine auf Anforderung. Einschließlich Erstellen hiermit verbundener Abrechnungen.
Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von Kantinen📦 Beschreibung
Interne Kennung: V - 2026 - 0011
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rathauskantine Ratingen
Postanschrift: Minoritensraße 2-6
Postleitzahl: 40878
Stadt: Ratingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mettmann🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Verlängerungsoption maximal 2 Mal um jeweils 1 weiteres Jahr.
Kündigungsoption: mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauftermin von einem Vertragsteil
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-08 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Nicht nachgefordert werden: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
10_124_eigenerklaerung_lieferleistungen_dienstleistungen_neu.pdf (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstige Nachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Auf Verlangen der Vergabestelle sind von dem Unternehmen, das den Auftrag bekommen soll, weil es das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat im Rahmen der vergaberechtlichen Prüfung vorzulegen:
- Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstige Nachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Auf Verlangen der Vergabestelle sind von dem Unternehmen, das den Auftrag bekommen soll, weil es das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat im Rahmen der vergaberechtlichen Prüfung vorzulegen:
- Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission
521_EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe.pdf (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
523_EU-Eigenerklaerung_Sanktionen_akutalisiert.pdf (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständiges Finanzamt (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsbeiträge (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kurzdarstellung des Unternehmens / der verantwortlichen Person und der Ressourcen sowie der Qualifikation und Erfahrung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Benennung von mindestens zwei geeigneten Referenzen als Nachweis der Führung vergleichbarer Betriebe über mehrere Jahre (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXW4YYDYTGQATDCE#
- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
- Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 08.04.2026, 09:00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
- Das Angebot muss spätestens am 20.04.2026 um 10:00 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
- Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
__________________________________
Nachforderung von Unterlagen:
Nachgefordert werden alle Unterlagen mit Ausnahme des Angebotsschreibens und des LV. Sollte das Angebotsschreiben und/oder das LV fehlen, so ist das Angebot zwingend von der weiteren Wertung auszuschließen.
- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
- Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 08.04.2026, 09:00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
- Das Angebot muss spätestens am 20.04.2026 um 10:00 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
- Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
__________________________________
Nachforderung von Unterlagen:
Nachgefordert werden alle Unterlagen mit Ausnahme des Angebotsschreibens und des LV. Sollte das Angebotsschreiben und/oder das LV fehlen, so ist das Angebot zwingend von der weiteren Wertung auszuschließen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Kontaktperson: keine Angabe
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebotegemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantragunzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebotegemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantragunzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 055-190604 (2026-03-18)