Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bezug von Ökostrom für die Liegenschaften des Landkreises Saarlouis 2026-2027
Referenznummer: 26-00-007
Kurze Beschreibung:
“Bezug von Ökostrom für die Liegenschaften des”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber hat die Lieferung von elektrischer Energie für verschiedene Liegenschaften des Landkreis Saarlouis zu vergeben.
Ausgeschrieben wird die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber hat die Lieferung von elektrischer Energie für verschiedene Liegenschaften des Landkreis Saarlouis zu vergeben.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von 100% regenerativ erzeugtem Ökostrom mit im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes registriertem Ökostrom, welcher aus einem Strom-Mix besteht, der sich aus mindestens 30% regenerativ erzeugtem Ökostrom mit Regionalnachweis (gem. § 79a EEG 2023) zusammensetzt.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Liegenschaften des Landkreises Saarlouis:
- Raum Lebach
- Rehlingen, Wallerfangen, Bous, usw.
- Schwalbach, Saarwellingen
- Dillingen
- Saarlouis”
Ort der Leistung: Saarlouis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Eignung 124LD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Russland-Sanktion (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VHB FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VHB 234 - Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VHB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ökostrom (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot Nachweise bzw....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ökostrom (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot Nachweise bzw. Zertifikate beizufügen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dem angebotenen Produkt um Ökostrom handelt, der sich aus mit im Herkunftsnachweisregister des Umweltamtes registriertem Ökostrom, welcher aus einem Strom-Mix besteht, der sich aus mindestens 30% regenerativ erzeugtem Ökostrom mit Regionalnachweis (gem. § 79a EEG 2023), zusammensetzt.
Die Quelle aus der der Strom, im Falle einer Auftragserteilung, voraussichtlich bezogen werden soll, ist zu benennen.
Als Nachweis bei Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung, Strom nach den geforderten Kriterien zu liefern, ausreichend. Im jeweiligen Folgejahr ist eine Bestätigung durch einen unabhängigen Prüfer (z.B. TÜV) vorzulegen. Daneben ist im jeweiligen Folgejahr der Nachweis über die Entwertung der gelieferten Strommenge zu führen und vorzulegen.
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Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYRRYT7UQGDTQ#
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 062-216359 (2026-03-27)