Bildungscampus Gera Lusan - Los 803 Boulevard TO6

Stadtverwaltung Gera

Boulevard TO6

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bildungscampus Gera Lusan - Los 803 Boulevard TO6
Referenznummer: 26 VOB 020
Kurze Beschreibung: Boulevard TO6
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 350437.50 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 26 VOB 020
Beschreibung der Beschaffung:
Ca. 200 m² Boden lösen in Flächen Ca. 160 m³ Boden lösen für Leitungsgräben Ca. 130 m³ Boden liefern und einbauen Ca. 1.500 m² Pflasterflächen herstellen inkl. Randeinfassungen, Tragschichten u.ä. 12 Baumscheiben herstellen mit Wassergeb. Decke, Randeinfassung aus Stahlband Wurzelbrücken einbauen, Kleinstflächen Asphalt herstellen zur Reparatur von Borden Ca. 20 lfm Entwässerungsrinnen Ca. 6 Straßenabläufe Ca. 70 lfm Rohrleitungen Regenwasser Ca. 100 m² Rasenflächen Ca. 50 m² Pflanzfläche Ca. 800 m² Pflaster ausbauen, sortieren, lagern Ca. 700 m² Pflaster abbrechen und entsorgen Abbruch und Entsorgung von Baustraßen, Tragschichten, Einbauten u.ä. diverse vorbereitende Arbeiten wie Sträucher und Grasnarbe abschieben, Oberboden ausbauen Bauzaun, Stammschutz, Wurzelschutz
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Postleitzahl: 07549
Stadt: Gera
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-14 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-04-14 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-07 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlangen lt. VOB § 16a EU
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: gemäß Formblatt 124
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Gera
Nationale Registrierungsnummer: 16052000-0001-49
Abteilung: Hauptamt Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Postanschrift: Kornmarkt 12
Postleitzahl: 07545
Postort: Gera
Region: Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail: vergabe@gera.de 📧
Telefon: +493658381120 📞
Fax: +493658381125 📠
URL: https://www.gera.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/152613 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Abteilung: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprùn-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361 57332 1254 📞
Fax: +49 361 57332 1059 📠
URL: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Page 6/7zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB – Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 051-176825 (2026-03-12)