Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gem. § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
Frist für den Auftragsbeginn: 13.07.2026
Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung: 14.12.2027
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
13.07.2026 Leistungsbeginn Baustelle
14.12.2027 Bauende mit VOB-Abnahme
28.04.2028 Ende für Pflanzung
28.04.2029 Ende Fertigstellungspflege Pflanzung
Zwischentermine:
30.10.2026 Fertigstellung Tiefbau für Dachentwässerung Gebäude
30.10.2026 Fertigstellung Leitungsstraße zwischen Schule/Sporthalle
2. HJ 2027 Bau der Anlagen Bereich Schönburger Straße
Allgemeine Hinweise zu den Einzelnachweisen: s. dazu auch abschließende Liste:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch
das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den
gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern
der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233).
4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die
vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In
diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV
geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch
vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige
Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von
eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen
nachzufordern.
7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach
Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von
der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung
genannten Anforderungen.
9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WReg abfordern (s. auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen).