Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf sowie Reinigungsbedarf aus. Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Den Bedarfsstellen werden die Daten der Verbrauchsmaterialen nach Zuschlagserteilung in dem webbasierten Bestellsystems des Einkaufskataloges NRW (VKA), aus dem alle Dienststellen des Landes NRW (einschließlich des BLB NRW mit seinen sieben Niederlassungen) abrufen, zur Verfügung gestellt. Die Bedarfsstellen rufen Ihren Bedarf jeweils direkt über den Einkaufskatalog NRW ab und bestimmen Art und Umfang der Lieferungen sowie die Anlieferstelle selbst.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BLB NRW/Z/Verbrauchsmaterial_100-25-00022
Referenznummer: 100-25-00022
Kurze Beschreibung:
Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf sowie Reinigungsbedarf aus.
Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen.
Den Bedarfsstellen werden die Daten der Verbrauchsmaterialen nach Zuschlagserteilung in dem webbasierten Bestellsystems des Einkaufskataloges NRW (VKA), aus dem alle Dienststellen des Landes NRW (einschließlich des BLB NRW mit seinen sieben Niederlassungen) abrufen, zur Verfügung gestellt.
Die Bedarfsstellen rufen Ihren Bedarf jeweils direkt über den Einkaufskatalog NRW ab und bestimmen Art und Umfang der Lieferungen sowie die Anlieferstelle selbst.
Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf sowie Reinigungsbedarf aus.
Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen.
Den Bedarfsstellen werden die Daten der Verbrauchsmaterialen nach Zuschlagserteilung in dem webbasierten Bestellsystems des Einkaufskataloges NRW (VKA), aus dem alle Dienststellen des Landes NRW (einschließlich des BLB NRW mit seinen sieben Niederlassungen) abrufen, zur Verfügung gestellt.
Die Bedarfsstellen rufen Ihren Bedarf jeweils direkt über den Einkaufskatalog NRW ab und bestimmen Art und Umfang der Lieferungen sowie die Anlieferstelle selbst.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Hygienepapier📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1 Leuchtmittel
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Leuchtmitteln, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Angebotene Artikel der Produktgruppe Leuchtmittel müssen den jeweiligen einschlägigen nationalen und europäischen Normen und Richtlinien oder gleichwertigen Regelungen entsprechen sowie CE-Kennzeichnungen enthalten.
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Leuchtmitteln, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Angebotene Artikel der Produktgruppe Leuchtmittel müssen den jeweiligen einschlägigen nationalen und europäischen Normen und Richtlinien oder gleichwertigen Regelungen entsprechen sowie CE-Kennzeichnungen enthalten.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Höchstwert: 140.673,64 EUR
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
s. Zuschlagskriterien
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf sowie Reinigungsbedarf aus.
Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen.
Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf sowie Reinigungsbedarf aus.
Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2 Elektrozubehör
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Elektrozubehör, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von
Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt wird.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Höchstwert: 906.637,84 EUR
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3 Hygienepapier
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienepapier, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von den Dienststellen des Landes NRW und vom BLB NRW bestellt wird.
Produktanforderung Hygienepapiere
Die angebotenen Hygienepapiere müssen das Umweltzeichen "Blauer Engel" für Hygienepapier (RAL-UZ 5) oder ein gleichwertiges Umweltzeichen tragen.
Jedes andere geeignete Beweismittel, welches die Kriterien des Blauen Engels belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das Umweltzeichen Blauer Engel oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV)
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienepapier, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von den Dienststellen des Landes NRW und vom BLB NRW bestellt wird.
Produktanforderung Hygienepapiere
Die angebotenen Hygienepapiere müssen das Umweltzeichen "Blauer Engel" für Hygienepapier (RAL-UZ 5) oder ein gleichwertiges Umweltzeichen tragen.
Jedes andere geeignete Beweismittel, welches die Kriterien des Blauen Engels belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das Umweltzeichen Blauer Engel oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV)
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Höchstwert: 7.713.388,90 EUR
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Los 4 Flächenhygiene &Schutzausrüstung
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Höchstwert: 774.779,84 EUR
Produkte/Dienstleistungen: Körperpflegeprodukte📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Los 5 Reinigungsmittel
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für
die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der
REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Angebotene Artikel der Produktgruppen müssen die Gütezeichen entsprechend des Leistungsverzeichnisses oder ein gleichwertiges Umweltzeichen aufweisen.
Jeder andere geeignete Nachweis, welches die Anforderungen des jeweiligen Güte-zeichens belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter/AN aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das ge-forderte Gütezeichen oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV).
s. Anlage 10 - Eigenerklärung Gütezeichen
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für
die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der
REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Angebotene Artikel der Produktgruppen müssen die Gütezeichen entsprechend des Leistungsverzeichnisses oder ein gleichwertiges Umweltzeichen aufweisen.
Jeder andere geeignete Nachweis, welches die Anforderungen des jeweiligen Güte-zeichens belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter/AN aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das ge-forderte Gütezeichen oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV).
s. Anlage 10 - Eigenerklärung Gütezeichen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Höchstwert: 2.472.076,62 EUR
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsmittel📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Los 6 Reinigungsgeräte
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsgeräten, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Höchstwert: 268.528,72 EUR
7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: Los 7 Körperhygiene & -zubehör
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Höchstwert: 1.879.977,98 EUR
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-03 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 87 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-16 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gem. § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (gemäß Bieterbogen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
531 EU - Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): nur einzureichen, bei Zusammenschluss zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
533a EU - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533b EU - Nachweis Unterauftragnehmer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
534a EU - Erklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534b EU - Erklärung Eignungsleihe Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungsbogen: Eigenerklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher spezifischer Netto-Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
MINDESTANFORDERUNG: Umsatz durchschnittlich mind. XX EUR netto p.a.
Mit Einreichung des ausgefüllten Eignungsbogens ist dieser Nachweis erbracht.
Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zum Umsatz auf Nachunternehmer/Unterauftragnehmer beruft, sind von diesen einzureichen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
- Angaben zu wirtschaftlichen Verknüpfungen:
Erklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsbogen: Eigenerklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher spezifischer Netto-Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
MINDESTANFORDERUNG: Umsatz durchschnittlich mind. XX EUR netto p.a.
Mit Einreichung des ausgefüllten Eignungsbogens ist dieser Nachweis erbracht.
Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zum Umsatz auf Nachunternehmer/Unterauftragnehmer beruft, sind von diesen einzureichen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
- Angaben zu wirtschaftlichen Verknüpfungen:
Erklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungsbogen: Unternehmensreferenzen lt. Bieter/Bewerberbogen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anforderungen an die Referenzen:
1. XX Referenzen davon mindestens XX für XX
2. Die Referenz für die erbrachte Leistung muss mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung aus 1. für die Eignung wertungsfähig sein.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten XX Jahren (Vergabe von Bauaufträgen: längstens 5 Jahre; ansonsten 3 Jahre) erbracht wurden, die folgendermaßen nachgewiesen sind:
- Ausfüllen des Referenzformblattes im Eignungsbogen
- Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsbogen: Unternehmensreferenzen lt. Bieter/Bewerberbogen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anforderungen an die Referenzen:
1. XX Referenzen davon mindestens XX für XX
2. Die Referenz für die erbrachte Leistung muss mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung aus 1. für die Eignung wertungsfähig sein.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten XX Jahren (Vergabe von Bauaufträgen: längstens 5 Jahre; ansonsten 3 Jahre) erbracht wurden, die folgendermaßen nachgewiesen sind:
- Ausfüllen des Referenzformblattes im Eignungsbogen
- Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen - Es sind mindestens 1 Referenz anzugeben. Die Referenz muss:
- vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen - Es sind mindestens 1 Referenz anzugeben. Die Referenz muss:
- vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Personal - Zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung muss der Bieter die personelle Ausstattung des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz - Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p.a. betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine
Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz - Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p.a. betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine
Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXDYY6Y9EG4#
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Der Lieferant hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung einen elektronischen Artikel-katalog mit Nettopreisen auf der Basis seines Auftragsleistungsverzeichnisses für den Import in den Einkaufskatalog NRW (VKA) zu erstellen. Dieser elektronische Artikelkatalog muss den vom AG vorgegebenen Vorlagen (Anlage 3) entsprechen.
Kommt der Lieferant seinen Pflichten nach §3.1 "Lieferung der Katalogdaten" und 3.4 "Lieferungsbedingungen" nicht nach und hat er diese Pflichtverletzung zu vertreten, fällt eine Vertragsstrafe an, welche den AG bzw. für ihn den Besteller berechtigt, von der in Rechnung gestellten Vergütung in Abzug zu bringen.
Der Lieferant ist verpflichtet, auch Kleinmengen zu liefern. Ab einem Bestellwert von 30,00 EUR netto erfolgen Lieferungen (Lieferadressen gemäß Anlage 2 in Verbindung mit § 10) frei Verwendungsstelle. Für Bestellungen, die diesen Mindestbestellwert nicht erreichen, kann der Lieferant einen Mindermengenzuschlag von 5, - EUR netto je Lieferung in Rechnung stellen.
Der Lieferant ist berechtigt, für beim Kunden verbleibende Paletten einen Pfandbetrag in Rechnung zu stellen.
Preisänderung im Falle einer Epidemie oder Pandemie gem. §10 (3) der Vertragsbedingungen.
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
********************************
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Der Lieferant hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung einen elektronischen Artikel-katalog mit Nettopreisen auf der Basis seines Auftragsleistungsverzeichnisses für den Import in den Einkaufskatalog NRW (VKA) zu erstellen. Dieser elektronische Artikelkatalog muss den vom AG vorgegebenen Vorlagen (Anlage 3) entsprechen.
Kommt der Lieferant seinen Pflichten nach §3.1 "Lieferung der Katalogdaten" und 3.4 "Lieferungsbedingungen" nicht nach und hat er diese Pflichtverletzung zu vertreten, fällt eine Vertragsstrafe an, welche den AG bzw. für ihn den Besteller berechtigt, von der in Rechnung gestellten Vergütung in Abzug zu bringen.
Der Lieferant ist verpflichtet, auch Kleinmengen zu liefern. Ab einem Bestellwert von 30,00 EUR netto erfolgen Lieferungen (Lieferadressen gemäß Anlage 2 in Verbindung mit § 10) frei Verwendungsstelle. Für Bestellungen, die diesen Mindestbestellwert nicht erreichen, kann der Lieferant einen Mindermengenzuschlag von 5, - EUR netto je Lieferung in Rechnung stellen.
Der Lieferant ist berechtigt, für beim Kunden verbleibende Paletten einen Pfandbetrag in Rechnung zu stellen.
Preisänderung im Falle einer Epidemie oder Pandemie gem. §10 (3) der Vertragsbedingungen.
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 190-675213 (2026-09-29)