Blitzschutz

WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH

Neubau Wärmeerzeugungsanlage "EmsWerk" für die Fernwärme in Warendorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blitzschutz
Referenznummer: B-WEA-P-22-00001-04
Kurze Beschreibung: Neubau Wärmeerzeugungsanlage "EmsWerk" für die Fernwärme in Warendorf.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: B-WEA-P-22-00001-04
Beschreibung der Beschaffung: Hauptleistungen: Blitzschutzanlage
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: An der Beelener Straße 25
Postleitzahl: 48231
Stadt: Warendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Warendorf 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von fehlenden Angebotsdokumenten ist im Rahmen der Vorgaben der SektVO möglich.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 47 Abs. 3 SektVO), so wird gemäß § 47 Abs. 3 SektVO vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe hierzu die Vorgaben in den besonderen Vertragsbedingungen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter haben ihre Eignung entsprechend den vorgegebenen Eignungskriterien nachzuweisen. Außerdem haben Bieter den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, der Einhaltung der Vorgaben des MiLoG und die Einhaltung der Vorgaben zum Russland-Sanktionspaket über eine Eigenerklärung entsprechend dem jeweils mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formular zu erbringen. Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen 1)
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 9087
Postanschrift: Hellegraben 25
Postleitzahl: 48231
Postort: Warendorf
Region: Warendorf 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jan Hendker
E-Mail: hendker@swwaf.de 📧
Telefon: 015154449522 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMDM5SU/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMDM5SU 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMDM5SU 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DMDM5SU# Zusätzliche Informationen Weitergehende Auskünfte bzw. Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Deutschen Vergabeportal angefordert bzw. gestellt werden. Eingehende Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass allen Bietern im Vergabeportal eine Bieterinformations- und Rückfragenliste unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotes enthalten könnten. Über eine neue Bieterinformations- und Rückfragenliste werden nur diejenigen Interessenten unaufgefordert unterrichtet, die sich als Interessent im Deutschen Vergabeportal registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Projektraum für das o. a. Vorhaben im Deutschen Vergabeportal aufzurufen, um dort die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste abzurufen. Die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste ist über den Projektraum im Deutschen Vergabeportal jederzeit abrufbar.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 003-003219 (2026-01-05)