Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind im Fbl. 724 beschrieben und zusammengefasst, das als Anlage veröffentlicht ist.
c) Die Angebotsunterlagen (und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bieter im eVergabe-Portal abzurufen.
Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht.
Es ist nur die elektronische Abgabe der Angebotsunterlagen über das eVergabe-Portal zugelassen.
Werden die Angebotsunterlagen auf einem anderen Weg als dem über das eVergabe-Portal eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.
d) Die Angebotsunterlagen (und die ggf. geforderten Anlagen) sind vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bietende Büro hervorgehen, zu versehen.
Die Unterzeichnung in Textform hat an den vorgesehenen Stellen in den Formblättern 713 FbT und 724 FbT zu erfolgen.
Werden die Angebotsunterlagen nicht oder nicht an den vorgesehenen Stellen in den Formblättern 713 FbT und 724 FbT unterzeichnet, wird der Bieter oder die Bietergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bieters.
e) Die Angebotsunterlagen sind komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden.
Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderungen ergänzt werden.
Bieter, in dessen Angebotsunterlagen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über das eVergabe-Portal aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Angebotsunterlagen mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bieters zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bieters im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bieters in den elektronisch eingegangenen Angebotsunterlagen durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet. Die Amtssprache ist deutsch, dies gilt auch für die Auftragserfüllung.
i) Nach Auswertung der Angebote werden die Bieter über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet.
j) Die Leistung ist geeignet für Ingenieurbüros.
Die Dienstleistungen sind einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Elektroplanung: Ingenieuren.
Zum Berufsstand Ingenieur sind gleichwertige Qualifizierungen zugelassen. Die Gleichwertigkeit der Qualifizierungen sind durch die Bewerber nachzuweisen.
k) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.