Buslinienverkehr Landkreis Regen: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Ortsverkehr Bodenmais im Landkreis Regen
Der Landkreis Regen beabsichtigt, Fahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Ortsbusverkehr Bodenmais ("Ortslinie Bodenmais") zu vergeben. Die Betriebsaufnahme des Ortsbusverkehrs Bodenmais erfolgt am 01.08.2026. Die Laufzeit beträgt 36 Monate bis zum 31.07.2029. Der Fahrplan mit den hier ausschreibungsrelevanten Fahrten ist als Anlage 2 beigefügt. Die Kalkulation der Angebote hat auf Grundlage dieses Fahrplans zu erfolgen. Der Fahrplan in der Anlage 2 ist vom Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrages umzusetzen. Seine Fortschreibung und Modifikation obliegen dem Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Buslinienverkehr Landkreis Regen: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Ortsverkehr Bodenmais im Landkreis Regen
Referenznummer: 09/26
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Regen beabsichtigt, Fahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Ortsbusverkehr Bodenmais ("Ortslinie Bodenmais") zu vergeben. Die...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Regen beabsichtigt, Fahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Ortsbusverkehr Bodenmais ("Ortslinie Bodenmais") zu vergeben. Die Betriebsaufnahme des Ortsbusverkehrs Bodenmais erfolgt am 01.08.2026. Die Laufzeit beträgt 36 Monate bis zum 31.07.2029. Der Fahrplan mit den hier ausschreibungsrelevanten Fahrten ist als Anlage 2 beigefügt. Die Kalkulation der Angebote hat auf Grundlage dieses Fahrplans zu erfolgen. Der Fahrplan in der Anlage 2 ist vom Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrages umzusetzen. Seine Fortschreibung und Modifikation obliegen dem Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Ortsbusverkehr ergibt sich für die Erbringung der Fahrplanleistungen folgende Jahresfahrleistung (ohne Ein- und Ausrückfahrten und andere...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Ortsbusverkehr ergibt sich für die Erbringung der Fahrplanleistungen folgende Jahresfahrleistung (ohne Ein- und Ausrückfahrten und andere Betriebsfahrten): Ortslinie Bodenmais - Fahrplan-km pro Normjahr Montag-Freitag: 73.459,75 km Samstag: 15.279,63 km Sonntag/Feiertag: 18.511,86 km Gesamt: 107.251,24 km
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Regen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen,...”
Beschreibung der Optionen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge - soweit technisch machbar - mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-23 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 1 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 5 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XM472#
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XM472#
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 054-187557 (2026-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Regen hat Fahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Ortsbusverkehr Bodenmais ("Ortslinie Bodenmais") vergeben. Die...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Regen hat Fahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Ortsbusverkehr Bodenmais ("Ortslinie Bodenmais") vergeben. Die Betriebsaufnahme des Ortsbusverkehrs Bodenmais erfolgt am 01.08.2026. Die Laufzeit beträgt 36 Monate bis zum 31.07.2029.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 09/26
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wenzl Freizeit & Touristik GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE280726709
Postanschrift: Bahnhofstraße 75
Postleitzahl: 94249
Postort: Bodenmais
Region: Regen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@wenzl-bodenmais.de📧
Telefon: +499924-7015📞
Fax: +499924-1815 📠
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XMNZH#
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XMNZH#
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 086-306895 (2026-05-04)