Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 121, Brücke im Zuge der Rennbahnallee über die DB-Strecke 6921 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit sowie infolge des hohen Bauwerksalters. Es verlaufen die Verkehrsanlage Straße einschl. der Geh- und Radwege des Tiefbauamtes als auch ein Gleis der Straßenbahn (RSAG) über das 3- feldrige Brückenbauwerk aus Stahlbeton. Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, nach dem Abbruch des bestehenden Brückenbauwerkes an gleicher Stelle eine Straßenbrücke als Ersatzneubau zu errichten. Die unterhalb der Brücke liegende, eingleisige, nicht elektrifizierte DB- Strecke 6921 führt von Wismar nach Rostock Hbf. und ist Bestandteil des Nebennetzes der Deutschen Bahn DB InfraGo AG. Das Brückenbauwerk befindet sich am Bahn km 53,448.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-10.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bw 121 - Ersatzneubau Brücke im Zuge der Rennbahnallee
Referenznummer: F005/66/26
Kurze Beschreibung:
“Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 121, Brücke im Zuge der Rennbahnallee über die...”
Kurze Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 121, Brücke im Zuge der Rennbahnallee über die DB-Strecke 6921 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit sowie infolge des hohen Bauwerksalters. Es verlaufen die Verkehrsanlage Straße einschl. der Geh- und Radwege des Tiefbauamtes als auch ein Gleis der Straßenbahn (RSAG) über das 3- feldrige Brückenbauwerk aus Stahlbeton. Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, nach dem Abbruch des bestehenden Brückenbauwerkes an gleicher Stelle eine Straßenbrücke als Ersatzneubau zu errichten. Die unterhalb der Brücke liegende, eingleisige, nicht elektrifizierte DB- Strecke 6921 führt von Wismar nach Rostock Hbf. und ist Bestandteil des Nebennetzes der Deutschen Bahn DB InfraGo AG. Das Brückenbauwerk befindet sich am Bahn km 53,448.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergeben werden soll die Bauüberwachung Bahn - konstruktiver Ingenieurbau + Fahrweg sowie die Leistungen des techn. Berechtigten gem. 4.2 einer BETRA...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergeben werden soll die Bauüberwachung Bahn - konstruktiver Ingenieurbau + Fahrweg sowie die Leistungen des techn. Berechtigten gem. 4.2 einer BETRA einschl. Stellung der BETRA- Anträge und Begleitung / Durchführung der BETREN für die Gesamtmaßnahme gem. Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Eisenbahnbau📦
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen (§ 44 VgV).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter muss über eine gültige Präqualifikation der Deutsche Bahn AG in den Fachrichtungen Konstruktiver...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter muss über eine gültige Präqualifikation der Deutsche Bahn AG in den Fachrichtungen Konstruktiver Ingenieurbau (KIB) und Fahrweg verfügen. § 46 (3) VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Nachweis über die Befähigung als Bauüberwacher Bahn KIB der DB AG sowie 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich KIB im DB-Umfeld 2. Nachweis über die Befähigung als Bauüberwacher Bahn Fahrweg der DB AG sowie 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich KIB im DB-Umfeld 3. Nachweis der Qualifikation als "techn. Berechtigter gem. 4.2 einer BETRA" Es ist zulässig, dass eine technische Fachkraft die Anforderungen von 1., 2.+ 3. in sich vereinigt. Die vorgesehene(n) Person(en) ist (sind) im Angebot (Anlage Projektverantwortliche) namentlich zu benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQYRWZ#” Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385588-15164📞
Fax: +49 38558848515817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 049-167239 (2026-03-10)