Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin (MB) und Auftraggeber (AG) genannt, schreibt folgende Leistung aus: CISCO Core Switche, CP1-2026-0019
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: CISCO Core Switche
Referenznummer: CP1-2026-0019
Kurze Beschreibung:
“Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin (MB) und Auftraggeber (AG) genannt, schreibt folgende Leistung aus: CISCO Core...”
Kurze Beschreibung
Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin (MB) und Auftraggeber (AG) genannt, schreibt folgende Leistung aus: CISCO Core Switche, CP1-2026-0019
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Netzkomponenten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Messe Berlin plant eine Reihe von Switchen aufgrund des Ablaufs des
Lifecycles auszutauschen.
Dafür ist die Beschaffung der in der "Anlage 1 Cisco...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Messe Berlin plant eine Reihe von Switchen aufgrund des Ablaufs des
Lifecycles auszutauschen.
Dafür ist die Beschaffung der in der "Anlage 1 Cisco Switche 2026" aufgeführten
Geräte notwendig.
Die Beschaffung kann als Kauf oder Leasing erfolgen - die Entscheidung obliegt
dem AG und richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit der angebotenen
Konditionen über die gesamte Laufzeit (TCO-Betrachtung). Der Bieter hat im
Preisblatt sowohl ein Kaufpreisangebot als auch Konditionen für ein
monatliches Leasing anzugeben.
Die vollständige Lieferung der Endgeräte soll bis 07.05.2026 erfolgen,
Teillieferungen zu früheren Zeitpunkten sind möglich. Dies ist, vorbehaltlich
der Zuschlagserteilung bis voraussichtlich 03.04.2026 durch die Messe Berlin,
durch den Bieter zu bestätigen.
Die Leistung umfasst die Bestellung, Logistik und Lieferung der Komponenten.
Die Seriennummernlisten sind zusätzlich auch in einem bearbeitbaren Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Sollten während dieses Gesamtprozesses Liefer- oder Qualitätsprobleme auftreten, ist hierfür der Auftragnehmer verantwortlich und zur Abhilfe verpflichtet. Der Auftragnehmer ist in der Lage, den Produktions-/Lieferprozess beim Hersteller zu monitoren, um bei
Verzögerungen schnell in Richtung Hersteller und Auftraggeber zu agieren.
Seitens des Auftragnehmers ist ein verantwortlicher Ansprechpartner und eine
Vertretung zu benennen.
Nach Lieferung sind die Geräte und Serviceverträge der Cisco ID der Messe
Berlin als Endkunde zuzuordnen.
Im Falle der Beschaffung als Leasing, hat der Bieter einen entsprechenden Entwurf eines Leasingvertrages vorzulegen. Die avisierte Leasinglaufzeit beträgt 60 Monate ab dem Übergabezeitpunkt der kompletten Lieferung.
Das beigefügte Dokument "Herkunftsnachweis und Rückverfolgung der
Lieferkette(n)" (Anlage 2) ist vom Hersteller unterschrieben dem Angebot
beizulegen.
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Zusätzliche Informationen:
“MINDESTKRITERIEN zu erfüllen gemäß Anlage zum Teilnahmeantragsformular Mindestkriterien:
- Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem...”
Zusätzliche Informationen
MINDESTKRITERIEN zu erfüllen gemäß Anlage zum Teilnahmeantragsformular Mindestkriterien:
- Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
Russlands auf die Ukraine wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/576 vom 08.
April 2022 der Artikel 5k in die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen. Der
Bewerber nimmt den Hinweis auf den Artikel 5k zur Kenntnis und verpflichtet sich
dies umzusetzen.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bestätigung Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herkunftsnachweis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen
Eigenerklärung des Bewerbers:
- dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen
Eigenerklärung des Bewerbers:
- dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet,
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
- rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue (§266 StGB), Diebstahls (§ 242
StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
- dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 EUR wegen Verstößen gegen das
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2.500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
- dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
- dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
- dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und
Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin zur Folge haben kann.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“2. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung besteht - nicht älter als 6 Monate”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung besteht - nicht älter als 6 Monate
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als 6 Monate
5....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als 6 Monate
5. Eigenerklärung Vertraulichkeit
6. Tariftreueerklärung
8. Erklärung Mindestkriterien - weitere Informationen zu den EINZUHALTENDEN MINDESTKRITERIEN sind unter Pkt. 5.1.6. in den ZUSÄTZLICHEN INFORMATIONEN zu finden.
9. Bestimmungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sind zu beachten und einzuhalten.
Der AG behält sich vor, kurzfristig weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen und Nachweise nicht eingereicht, kann ein Ausschluss wegen fehlender Eignung erfolgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“10. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als 6 Monate”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“11. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
11. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH
(Komplementär).
DIE GEFORDERTEN NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND AUCH VOM UNTERAUFTRAGNEHMER BZW. VON DER BEWGE/BIEGE BEIZUBRINGEN!
Der AG behält sich vor, kurzfristig weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen und Nachweise nicht eingereicht, kann ein Ausschluss wegen fehlender Eignung erfolgen.
“Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion des AI BIETERCOCKPITS unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme...”
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion des AI BIETERCOCKPITS unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens CP1-2026-0019 zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.02.2026 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion des AI BIETERCOCKPITS eingegangen sind. Mündliche oder
verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige
Klarstellungen des AGs, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AGs sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
HINWEIS:
- Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird dem Bieter von der Messe Berlin GmbH keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Beschaffungsamt des BMI
Nationale Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de📧
Telefon: +49228996100📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE 296830277
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138316📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Messe Berlin GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 136629714
Postanschrift: Messedamm 22
Postleitzahl: 14055
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: eu-ausschreibung@messe-berlin.de📧
Telefon: +49 30 3038 0📞
URL: https://vergabekooperation.berlin🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 015-046964 (2026-01-20)