Auftragsbekanntmachung (2026-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Coburg - Amt 32 - Beschaffung von Zufahrtsschutzsystemen
Referenznummer: 1200-0452-2026/000501
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Zufahrtsschutzsystemen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsbarrieren📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mobile Sperren mit klappbarem Segment (siehe Leistungsbeschreibung)”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-02 📅
Datum des Endes: 2026-07-03 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mobile Sperren ohne klappbarem Segment (siehe Leistungsbeschreibung)” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Erst am 26.02.2026 wurde ein entsprechender Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zu diesem Zweck gefasst und zur Beschaffung vorbehaltlich der...”
Beschleunigtes Verfahren
Erst am 26.02.2026 wurde ein entsprechender Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zu diesem Zweck gefasst und zur Beschaffung vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung. Erst mit Genehmigung des Haushaltes für 2026 ist somit eine belastbare Ausschreibung möglich. Der März wurde für erforderliche Absprachen genutzt. Am 30.03.2026 fand eine Besprechung mit allen relevanten (Groß)Veranstaltern statt - ein erforderlicher Schritt zur Klärung des genauen Bedarfes. Die Beschaffung der neuen zertifizierten Sperren hat eine große Auswirkung auf den personellen und finanziellen Aufwand für die Veranstalter. Ab Juli startet der Reigen der Großveranstaltungen in Coburg mit Samba-Festival (10. - 12.07.2026), Schlossplatzfest (16. - 20.07.2026), Vogelschießen (31.07. - 09.08.2026), HUK-COBUG-OPEN-AIR (27.-30.08.2026). Hier ist ein einheitliches Sicherheitsniveau mit den zertifizierten Systemen zu gewährleisten.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Elektronische Angebotsöffnung!”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die bis zu fünf Jahre zurückliegen.
Bei noch laufenden Referenzen (Abnahme noch nicht erfolgt) muss der geforderte Rechnungswert durch Addition der Abschlagsrechnungen bereits erreicht sein.
Beschreibung der Referenzanforderung:
Los 1: Lieferung (Verkauf oder Vermietung) von mind. fünf mobilen Zufahrtsschutzsystemen mit manuell klappbarem Segment an einen AG
Los 2: Lieferung (Verkauf oder Vermietung) von mind. zehn mobilen Zufahrtsschutzsystemen ohne manuell klappbarem Segment an einen AG
Anzahl der geforderten Referenzen:
2 Referenzen
Form der Nachweisführung: Referenzblatt (siehe Vergabeunterlagen)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Geforderter Mindestjahresumsatz in EUR (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
500.000 EUR
Form der Nachweisführung: Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 076-267896 (2026-04-17)