Auftragsbekanntmachung (2026-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule 2. BA Teilsanierung Gebäude A - Verdunkelunganlagen und Blendschutzvorhänge
Referenznummer: 1200-0452-2026/000030
Kurze Beschreibung:
“Verdunkelungsanlagen und Blendschutzvorhänge”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Sonnenschutzarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei Sanierung der Rückert-Mittelschule (Gebäude von 1890, erbaut im Stil der manieristischen Neurenaissance) ist ein innenliegender Sonnenschutz geplant. In...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei Sanierung der Rückert-Mittelschule (Gebäude von 1890, erbaut im Stil der manieristischen Neurenaissance) ist ein innenliegender Sonnenschutz geplant. In den Fachräumen ist eine Totalverdunkelung geplant. In allen anderen Klassenzimmern soll ein konfektionierter Blendschutzvorhang angebracht werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, First, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelsten: 06.02.2026” Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-23 📅
Datum des Endes: 2026-06-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Steingasse 18
96450 Coburg
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei noch laufenden Referenzen (Abnahme noch nicht erfolgt) muss der geforderte Rechnungswert durch Addition der Abschlagsrechnungen bereits erreicht sein.
Beschreibung der Referenzanforderung:
- Referenz über Arbeiten in Denkmal
- Referenz über die Installation eines innenliegenden Sonnenschutzes
Anzahl der geforderten Referenzen: je 2
Angaben zum Referenzwert:
Referenzen mit einer Summe (Rechnungswert in EUR netto) von weniger als 30.000,00 € sind im Umfang nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar.
Bei den einzureichenden Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu treffen:
- Name Referenzgeber
- Bezeichnung der Leistung (stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen)
- Auftragsvolumen in EUR (netto)
- Leistungszeitraum
Bitte geben Sie für jede geforderte Referenz das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Referenzblatt" ausgefüllt ab. Dort können Sie die hier geforderten Mindestangaben eintragen. Sie können im Fragebogen zur Eignungsprüfung auf diese Referenzblätter verweisen. Dies gilt auch für präqualifizierte Bieter (Erläuterung hierzu siehe Referenzblatt oben).
Form der Nachweisführung: Eigenerklärung => Referenzblatt
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in bestimmter geeigneter Höhe unterhalten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in bestimmter geeigneter Höhe unterhalten oder muss seinem Angebot eine Erklärung der Versicherung beilegen, in welcher diese sich dazu bereit erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebs-haftpflichtversicherung in der geforderten Höhe abzuschließen
Geforderte Mindestdeckungssummen:
3.000.000,00 € für Personenschäden
300.000,00 € für Sachschäden
300.000,00 € für echte Vermögensschäden
Die Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Die Versicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen sein.
Form der Nachweisführung: Eigenerklärung, Versicherungspolice, Bestätigung Versicherungsgesellschaft, Bestätigung Versicherungsmarkler
“Das Beschaffungsamt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch:
Stadt Coburg
Hochbauamt
Steingasse 18
96450 Coburg” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: 0981 53-1277📞
Fax: 0981 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09 -0358002- 61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: 0981 53-1277📞
Fax: 0981 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 010-027698 (2026-01-13)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-20) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, First, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelsten: 10.02.2026”
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-20 09:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Mindestanzahl (ohne Verwaltung und Azubis): 6
Mindestqualifikation (soweit erforderlich):