Gegenstand dieser Ausschreibung ist die nahtlose Fortsetzung der Dashboard-Anwendung D:ASH auf Basis der Standardsoftware Tableau, die Hardware-Bereitstellung und Migration der bestehenden Daten und Dashboards von D:ASH ohne Funktions- oder Nutzungseinschränkungen für die Nutzenden ab dem 1. September 2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-17.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dashboard zur datengestützten Steuerung der Berliner Verwaltung
Referenznummer: 1970-02-B37
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die nahtlose Fortsetzung der Dashboard-Anwendung D:ASH auf Basis der Standardsoftware Tableau, die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die nahtlose Fortsetzung der Dashboard-Anwendung D:ASH auf Basis der Standardsoftware Tableau, die Hardware-Bereitstellung und Migration der bestehenden Daten und Dashboards von D:ASH ohne Funktions- oder Nutzungseinschränkungen für die Nutzenden ab dem 1. September 2026.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Ausschreibung ist die nahtlose Fortsetzung der Dashboard-Anwendung D:ASH auf Basis der Standardsoftware Tableau, die Hardware-Bereitstellung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Ausschreibung ist die nahtlose Fortsetzung der Dashboard-Anwendung D:ASH auf Basis der Standardsoftware Tableau, die Hardware-Bereitstellung und Migration der bestehenden Daten und Dashboards von D:ASH ohne Funktions- oder Nutzungseinschränkungen für die Nutzenden ab dem 1. September 2026.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag beinhaltet ein zweimaliges Optionsrecht für die Auftraggeberin zur Verlängerung um ein Jahr.” Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunktzahl (Addition aller Bewertungspunkte x Gewichtung gemäß Bewertungskatalog) des zu bewertenden Angebotes.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirt-124 EU - Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen.
Zudem gelten die Regelungen zum Mindestlohn und zur Tariftreue gemäß Wirt 214.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 036-123469 (2026-02-17)