Das Deutsche Elektronen Synchrotron "DESY" ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Mit PETRA III betreibt DESY bereits heute eine der besten Speicherring-Röntgenstrahlungsquellen der Welt. Forschungsgruppen aus aller Welt nutzen das besonders brillante, intensive Röntgenlicht für eine Vielzahl von Experimenten - von der Medizin- bis zur Materialforschung. Doch der 2.300 Meter lange Speicherring PETRA hat noch mehr Potenzial und soll zu einem hochauflösenden 3D-Röntgenmikroskop für chemische und physikalische Prozesse in der Nanoforschung ausgebaut werden - das Zukunftsprojekt PETRA IV. In einem derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan werden die Flächen für die Realisierung des Großprojektes PETRA IV und weitere Potenzialflächen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem bestehenden Campus langfristig gesichert. Zentrales Element der neuen Anlage PETRA IV ist ein langgestreckter, überwiegend unterirdischer Hallenkörper PXW mit aufgehenden Kopfbauten nördlich und südlich am vorhandenen PETRA-Beschleunigerring. Diese neu geplanten Gebäude benötigen eine technische Ausstattung. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der TGA.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DESY | PETRA IV: TP Nordwest TGA-Planung technischer Betriebsgebäude, einer Experimentierhalle und erdreichüberdeckter Tunnelabschnitte
Referenznummer: PR846572
Kurze Beschreibung:
“Das Deutsche Elektronen Synchrotron "DESY" ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Mit PETRA III betreibt DESY...”
Kurze Beschreibung
Das Deutsche Elektronen Synchrotron "DESY" ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Mit PETRA III betreibt DESY bereits heute eine der besten Speicherring-Röntgenstrahlungsquellen der Welt. Forschungsgruppen aus aller Welt nutzen das besonders brillante, intensive Röntgenlicht für eine Vielzahl von Experimenten - von der Medizin- bis zur Materialforschung. Doch der 2.300 Meter lange Speicherring PETRA hat noch mehr Potenzial und soll zu einem hochauflösenden 3D-Röntgenmikroskop für chemische und physikalische Prozesse in der Nanoforschung ausgebaut werden - das Zukunftsprojekt PETRA IV. In einem derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan werden die Flächen für die Realisierung des Großprojektes PETRA IV und weitere Potenzialflächen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem bestehenden Campus langfristig gesichert. Zentrales Element der neuen Anlage PETRA IV ist ein langgestreckter, überwiegend unterirdischer Hallenkörper PXW mit aufgehenden Kopfbauten nördlich und südlich am vorhandenen PETRA-Beschleunigerring. Diese neu geplanten Gebäude benötigen eine technische Ausstattung. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der TGA.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen für die TGA-Planung auf Grundlage der aktuell gültigen technischen Regelwerke und den folgend angeführten Leistungsphasen 1 bis 3. Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Teilprojektes Nord-West (TP Nord-West) des Petra IV Projektes. Die TGA-Planung umfasst dabei die Anlagengruppen 1 bis 8. Die Beschleuniger-Komponenten sind sog. Nutzereinbauten und nicht Teil dieser Planung. Dennoch müssen ihre Bedarfe (Leistungen, Anforderungen, Plätze) in der Planung berücksichtigt und gedeckt werden. Gegenstand des Verfahrens sind die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen. Die zu erbringenden Leistungen werden in Tabellenform in den Vergabeunterlagen dargestellt. Dort wird ebenfalls Bezug auf die AIA (Auftraggeber-Informationsanforderungen entsprechend der BIM-Systematik) genommen. Die Leistungen sind mit der Leistungsphase 3 - abhängig von den einzelnen Gebäuden - zwischen dem 10. August 2026 und dem 12. Dezember 2028 abzuschließen. Einzelheiten regelt § 5.4.3 des Planervertrags, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Auch im Übrigen können weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Angaben zur geschätzten Dauer / Laufzeit des Vertrags orientieren sich an den vsl. Ausführungsfristen. Nähere Einzelheiten sind dem Vertrag sowie Ziff....”
Zusätzliche Informationen
Die Angaben zur geschätzten Dauer / Laufzeit des Vertrags orientieren sich an den vsl. Ausführungsfristen. Nähere Einzelheiten sind dem Vertrag sowie Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-12 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-07 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die von DESY über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters, ggf. zur zuständigen Niederlassung, zur Größe des Unternehmens sowie zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL3. Bescheinigung über das Bestehen einer vertragskonformen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden mit einer handelsüblichen Deckungssumme oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Einzelheiten zur für den Vertrag erforderlichen Versicherung enthält das Vertragswerk (Bestandteil der Vergabeunterlagen). PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“WL. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Planungsleistungen der TGA-Planung für Sonderbauten, insbesondere im Bereich Industrieanlagen, Kraftwerksbau oder Forschungsbauten. Die Referenzprojekte müssen bereits mit der Leistungsphase 3 abgeschlossen sein. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als sieben Jahren nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen worden sein. Mindestanforderung: Es müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen vorgelegt werden, die die TGA-Planung in den KG 420/434/475, 430, 440, 470 und 480 im Bereich Industrieanlagen, Kraftwerksbau oder Forschungsbauten in den Leistungsphasen 1 bis 3 zum Gegenstand hatten. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. DESY kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung zum RUS-Sanktionspaket vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung ist in den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung zum RUS-Sanktionspaket vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG5PCT#
1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG5PCT#
1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu der auf der Vergabeplattform genannten Frist für Bieterfragen an DESY gerichtet werden. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. Eine Aufhebung kann insbesondere deshalb erfolgen, wenn die Fördermittel vom Zuwendungsgeber nicht oder nicht rechtzeitig freigegeben werden. 6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: T022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 048-166460 (2026-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-17) Objekt Vergabekriterien
Kriterium:
“unpublished”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMABK#
1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMABK#
1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu der auf der Vergabeplattform genannten Frist für Bieterfragen an DESY gerichtet werden. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. Eine Aufhebung kann insbesondere deshalb erfolgen, wenn die Fördermittel vom Zuwendungsgeber nicht oder nicht rechtzeitig freigegeben werden. 6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
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Quelle: OJS 2026/S 077-271291 (2026-04-17)