Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes Nordrhein-Westfalen. -Aufzugs- und Außenbefahranlagen -Druckbehälter und Fettabscheider -prüfpflichtige Anlagen gemäß PrüfVO NRW -selbsttätige und nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen gem. PrüfVO NRW und DGUV-Regel 105-001 -Sprinkler und Gaslöschanlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Deutsche Bundesbank, Standort Düsseldorf, Sachverständigenprüfungen für techn. Anlagen und Einrichtungen
Referenznummer: 2000073716
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes Nordrhein-Westfalen. -Aufzugs- und Außenbefahranlagen -Druckbehälter und Fettabscheider -prüfpflichtige Anlagen gemäß PrüfVO NRW -selbsttätige und nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen gem. PrüfVO NRW und DGUV-Regel 105-001 -Sprinkler und Gaslöschanlagen
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Gebäudeüberwachung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Loses ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Loses ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes Nordrhein-Westfalen für Aufzugs- und Außenbefahranlagen. Es handelt sich um wiederkehrende Prüfungen sowie Zwischenprüfungen für Personen-/Lastenaufzüge, vereinfachte Güteraufzüge und Außenbefahranlagen.
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Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 8 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Loses ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Loses ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes Nordrhein-Westfalen für Druckbehälter und Fettabscheider. Es handelt sich um Festigkeitsprüfungen und innere Prüfungen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Loses ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Loses ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes Nordrhein-Westfalen für folgende Anlagen: CO-Warnanlage, RLT-Anlagen, Überdruck-Lüftungsanlagen, Rauch- und Wär-meabzugsanlagen, Entrauchungssteuerung und Maschinelle Lüftungsanlagen (prüfpflichtige Anlagen gemäß PrüfVO NRW).
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Loses ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Loses ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes Nordrhein-Westfalen für folgende Anlagen: Brandmeldeanlagen, div. Elektrische Anlagen und Sicherheitsstromversorgung (prüfpflichtige Anlagen gemäß PrüfVO NRW).
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Loses ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Loses ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes Nordrhein-Westfalen für selbsttätige und nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen gemäß PrüfVO NRW und DGUV-Regel 105-001 (BGR-134 Januar 2004).
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-14 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu den Umsatzzahlen für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen; d.h. die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3 Referenznachweise mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzten 5 Jahren. Der volle Wortlaut der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3 Referenznachweise mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzten 5 Jahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Hinweis: Vergleichbare Referenznachweise gem. Vordr. 11078 II, Ziffer 2 sind Referenznachweise für Sachverständigenprüfungen (siehe auch Hinweis Vordr. 11017, lit. C). Dies gilt auch für präqualifizierte Bieter. Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen dem Bieter eindeutig zuzuordnen sein. Die Zahl der einzureichenden Referenzprojekte bleibt in Summe auf 3 beschränkt. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden, sofern dort Referenznachweise für Sachverständigenprüfungen hinterlegt sind (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis sowie o.a. Hinweis zu diesem Eignungskriterium). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zu Arbeitskräften aus den letzten 3 Kalenderjahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zu Arbeitskräften aus den letzten 3 Kalenderjahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise hinsichtlich der Arbeitskräfte für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen, d.h. die Anzahl der Arbeitskräfte von einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Registereintragungen (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer etc.) Der volle Wortlaut...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Registereintragungen (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer etc.) Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist die geforderte Erklärung von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Erklärung muss von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt die Erklärung im Präqualifikationsverzeichnis, wird sie auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend)....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Der volle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise als anerkannter Prüfsachverständiger gemäß § 4 PrüfVO NRW Ein Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Sämtliche geforderte Erklärungen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise als anerkannter Prüfsachverständiger gemäß § 4 PrüfVO NRW Ein Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachweise als anerkannter Prüfsachverständiger gemäß § 4 PrüfVO NRW.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63M6WT#
I) Ergänzung zu Nr. 5.1.9 der Veröffentlichung: I.1) Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis:...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63M6WT#
I) Ergänzung zu Nr. 5.1.9 der Veröffentlichung: I.1) Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis: Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung UVgO/VgV" (als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (Unterlagen gemäß Anhang XI bzw. XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. I.2) Eignung zur Berufsausübung => Ausschlussgründe GWB Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist die geforderte Erklärungen von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO). Die Erklärung muss von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt die Erklärung im Präqualifikationsverzeichnis, wird sie auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung. I.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit => Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung. I.4) Eignung zur Berufsausübung => Eigenerklärung EU-Verordnung Russland Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Vordruck "Eigenerklärung EU-Verordnung Russland" als Anlage C6 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe eines Angebots enthalten). Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Erklärung ist von allen (auch PQ-qualifizierten) Bietern vorzulegen. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung. II) Sonstiges: II.1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. II.2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. II.3) Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. II.4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen spätestens bis 30.03.2025, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Danach eingehende Anfragen können aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden. II.5) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden. II.6) Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch die Vergabestelle nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Angebots. II.7) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). II.8) Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Körper überprüfen
Name: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Nationale Registrierungsnummer: t:069956632197
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Postleitzahl: 60006
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefung@bundesbank.de📧
Telefon: +49 699566-32197📞
Fax: +49 695069-2575 📠
URL: http://www.bundesbank.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 052-181363 (2026-03-13)