Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt für den Weiterentwicklung und Pflege der GDA Dienstleistungen durch externes Personal. Die Dienstleistung wird in zwei Losen (Mengenlose) ausgeschrieben. Pro Los wird eine Person benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen Softwareentwicklung GDA
Referenznummer: 2026-009
Kurze Beschreibung:
“Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt für den Weiterentwicklung und Pflege der GDA Dienstleistungen durch externes Personal.
Die...”
Kurze Beschreibung
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt für den Weiterentwicklung und Pflege der GDA Dienstleistungen durch externes Personal.
Die Dienstleistung wird in zwei Losen (Mengenlose) ausgeschrieben. Pro Los wird eine Person benötigt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Pro Los werden 870 PT für den Zeitraum 01.0726-30.06.2030. Verlängerungsoptionen, benötigt”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
geschätzte Abnahmemenge 870 PT”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-22 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Fragebogen zur Leistungsbewertung (C1_Kriterienkatalog) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Zuschlagskriterien/der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fragebogen zur Leistungsbewertung (C1_Kriterienkatalog) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Zuschlagskriterien/der Qualifikation der zur Auftragserfüllung eingesetzten Person
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Bank oder Versicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer Bankbestätigung als Dritterklärung oder alternativ Vorlage eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Bank oder Versicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer Bankbestätigung als Dritterklärung oder alternativ Vorlage eines Nachweises einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
Mit dem Angebot
-C3b_Einwilligungserklärung_Zuverlässigkeitsüberprüfung Fremdpersonal: Es ist eine Sicherheitsprüfung Ü1 nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
Mit dem Angebot
-C3b_Einwilligungserklärung_Zuverlässigkeitsüberprüfung Fremdpersonal: Es ist eine Sicherheitsprüfung Ü1 nach LSÜG für die eingesetzte Person notwendig. Bis zum Abschluss dieser Überprüfung ist das Fremdpersonal auf Zuverlässigkeit zu prüfen. Diesem Zweck dient die Einwilligungserklärung Zuverlässigkeitsüberprüfung Fremdpersonal
- C3_Eigenerklärung zur Eignung: C3_Formblatt Eignung: Als Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers über die Erfüllung der im Dokument A2_Angebotsprüfung_Wertung geforderten Eignungskriterien. Dieses Dokument ist auch durch den Unterauftragnehmer/im Falle einer Eignungsleihe vorzulegen
- C3a Eigenerklärung RUS-Sanktionen
- C4_Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Eigenerklärung, dass den Mitarbeitern des Bieters/Bewerbers der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Dieses Dokument ist auch durch den Unterauftragnehmer vorzulegen.
- C5_Erklärung Nachunternehmer
“#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YTQW0Q4U1#
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich zu diesem Verfahren über das eingesetzte...”
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YTQW0Q4U1#
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich zu diesem Verfahren über das eingesetzte E-Vergabetool statt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD
Nationale Registrierungsnummer: DE 251439408
Postanschrift: Moltkestraße 80
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ofd-fp-vergabestelle@ofd.bwl.de📧
Telefon: +49 72172152853📞
URL: https://ofd-bw.fv-bwl.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Ka-lendertage vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 057-199311 (2026-03-20)