"Diverse Dienstleistungen für den Betrieb der Notunterkunft (NUK) Ahlhorn der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in dem Objekt "Wohnpark Ahlhorn""
Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "Diverse Dienstleistungen für den Betrieb der Notunterkunft (NUK) Ahlhorn der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in dem Objekt "Wohnpark Ahlhorn""
Referenznummer: 0026-DLG/2026-03.232
Kurze Beschreibung:
“Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. ...”
Kurze Beschreibung
Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. ...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Ort der Leistung: Oldenburg, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" für das/die angebotene/n Los/e verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung, dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff. 3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. - Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 056-195143 (2026-03-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-27 10:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wird vom 21.04.2026, 10:00 Uhr auf den 27.04.2026, 10:00 Uhr verlängert.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wird vom 21.04.2026, 10:00 Uhr auf den 27.04.2026, 10:00 Uhr verlängert.”
Quelle: OJS 2026/S 075-262571 (2026-04-16)