DLR-LA-Erweiterung Nord / Hydrogenium-Heizung, Lüftung, Klimaanlagen

Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVM

Das DLR Lampoldshausen erweitert das Hydrogenium – also die Forschungs- und Infrastruktur für Wasserstofftechnologien – und dafür werden zusätzliche TGA-Gewerke benötigt, insbesondere: Heizung, Lüftung und Klimaanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-02-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: DLR-LA-Erweiterung Nord / Hydrogenium-Heizung, Lüftung, Klimaanlagen
Referenznummer: 26-0034-B
Kurze Beschreibung:
Das DLR Lampoldshausen erweitert das Hydrogenium – also die Forschungs- und Infrastruktur für Wasserstofftechnologien – und dafür werden zusätzliche TGA-Gewerke benötigt, insbesondere: Heizung, Lüftung und Klimaanlagen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 26-0034-B
Titel: Heizung, Lüftung, Klimaanlagen
Beschreibung der Beschaffung:
Das Technikgebäude besteht im Wesentlichen aus kerngedämmten Stahlbeton-Halbfertigteil-Außenwänden und Stahlbeton-Halbfertigteil-Innenwänden. Außeneinheit mit 3,6–9,5 KW 5,0 Stk Wandgerät mit Fernbedienung 3,6–9,5 KW 6,0 Stk Verbindungsleitungen 6x10, 10x10, 12x10, 16x10 85,0 m Inbetriebnahme Geräte 5,0 Stk Flächenheizung 140-306 W 5,0 Stk Druckentlastungsgitter 1,0 Stk Wickelfalzrohr DN 355-1600 10,0 m Luftmengenmesser 1,0 Stk Bestandsunterlagen 1,0 psch Wartungsvertrag 4,0 Jahre
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Zusätzliche Informationen:
Bedingung an die Ausführung: Verfahrenssprache ist Deutsch. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass am Verfahren Beteiligte des eigenen Unternehmens sowie der beteiligten Beschäftigten etwaiger benannter Nachunternehmen der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind, um eine reibungslose Kommunikation zwischen ihnen und dem Auftraggeber auf Deutsch zu gewährleisten
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Im Langen Grund
Postleitzahl: 74239
Stadt: Hardthausen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-09 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-09 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-09 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen und Informationen werden nachgefordert, sofern gemäß VOB/A §16a EU zugelassen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr.
6, 7, 8, 9 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
4,5 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1
GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
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Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
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Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
5 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
7 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 2 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sind Drittunternehmen als Unterauftragnehmer und/oder eignungsverleihende Unternehmen vorgesehen, ist für die betreffenden Unternehmen jeweils das entsprechende Formblatt einzureichen.
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Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
3 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
8, 9 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
1 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe.
Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
4, GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
6 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe. Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist das betreffende Formblatt auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVM
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-03005-81
Abteilung: Technische Infrastruktur, Vergabemanagement
Postanschrift: Lilienthalplatz 7
Postleitzahl: 38108
Postort: Braunschweig
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabemanagement
E-Mail: ti-zvm@dlr.de 📧
Telefon: +49 531 295-2000 📞
Fax: +49 531 295-191-000 📠
URL: https://www.dlr.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E91999424 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E91999424 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 22894990
Postanschrift: Villemomber Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +4922894990 📞
Fax: +492289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 026-086613 (2026-02-04)