All-in-Anmietung von Druck- und Kopiersystemen für die landkreiseigenen Schulen Laufzeit von 60 Monaten 124x A4-Drucker SW 12x A4-Drucker Color 51x A4-MFP Color 24x A3-MFP SW 36x A3-MFP Color
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-09.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker-Kopierer 2026
Reference number: 2026-IT-01
Kurze Beschreibung:
“All-in-Anmietung von Druck- und Kopiersystemen für die landkreiseigenen Schulen
Laufzeit von 60 Monaten
124x A4-Drucker SW
12x A4-Drucker Color
51x A4-MFP...”
Kurze Beschreibung
All-in-Anmietung von Druck- und Kopiersystemen für die landkreiseigenen Schulen
Laufzeit von 60 Monaten
124x A4-Drucker SW
12x A4-Drucker Color
51x A4-MFP Color
24x A3-MFP SW
36x A3-MFP Color
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopiergeräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“All-in-Anmietung von Druck- und Kopiersystemen für die landkreiseigenen Schulen
Laufzeit von 60 Monaten
124x A4-Drucker SW
12x A4-Drucker Color
51x A4-MFP...”
Beschreibung der Beschaffung
All-in-Anmietung von Druck- und Kopiersystemen für die landkreiseigenen Schulen
Laufzeit von 60 Monaten
124x A4-Drucker SW
12x A4-Drucker Color
51x A4-MFP Color
24x A3-MFP SW
36x A3-MFP Color
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopiergeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Fotokopiergeräten📦
Ort der Leistung: Traunstein🏙️
Dauer: 60 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): nach UfaB 2018
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-07 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176 2411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 048-165631 (2026-03-09)