Das Evangelische Klinikum Westerwald betreibt derzeit eine zentral ausgerichtete IT-Infrastruktur, in der wesentliche Server- und Applikationsservices virtualisiert bereitgestellt werden. Die Speicherinfrastruktur stellt hierbei eine zentrale technische Grundlage für den Betrieb der produktiven Systeme dar und muss den Anforderungen an Verfügbarkeit, Performance und Datensicherheit dauerhaft gerecht werden. Im Zuge der Erweiterung und Übernahme des Klinikstandortes Hachenburg ist die bestehende IT-Landschaft um zusätzliche Systeme, Datenbestände, virtuelle Workloads sowie standortbezogene Anwendungen zu erweitern. Hieraus resultiert ein zusätzlicher Bedarf an Speicherkapazität, Leistung und Ausfallsicherheit. Die vorhandene Storage-Infrastruktur ist vor diesem Hintergrund an die steigenden technischen und betrieblichen Anforderungen anzupassen, um den zusätzlichen Standort in den zentralen IT-Betrieb integrieren zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-14.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DSH_02-2026: Erweiterung des bestehenden Storage-Systems für die Evangelische Klinikum Westerwald gGmbH
Referenznummer: DSH_02-2026
Kurze Beschreibung:
Das Evangelische Klinikum Westerwald betreibt derzeit eine zentral ausgerichtete IT-Infrastruktur, in der wesentliche Server- und Applikationsservices virtualisiert bereitgestellt werden. Die Speicherinfrastruktur stellt hierbei eine zentrale technische Grundlage für den Betrieb der produktiven Systeme dar und muss den Anforderungen an Verfügbarkeit, Performance und Datensicherheit dauerhaft gerecht werden. Im Zuge der Erweiterung und Übernahme des Klinikstandortes Hachenburg ist die bestehende IT-Landschaft um zusätzliche Systeme, Datenbestände, virtuelle Workloads sowie standortbezogene Anwendungen zu erweitern. Hieraus resultiert ein zusätzlicher Bedarf an Speicherkapazität, Leistung und Ausfallsicherheit. Die vorhandene Storage-Infrastruktur ist vor diesem Hintergrund an die steigenden technischen und betrieblichen Anforderungen anzupassen, um den zusätzlichen Standort in den zentralen IT-Betrieb integrieren zu können.
Das Evangelische Klinikum Westerwald betreibt derzeit eine zentral ausgerichtete IT-Infrastruktur, in der wesentliche Server- und Applikationsservices virtualisiert bereitgestellt werden. Die Speicherinfrastruktur stellt hierbei eine zentrale technische Grundlage für den Betrieb der produktiven Systeme dar und muss den Anforderungen an Verfügbarkeit, Performance und Datensicherheit dauerhaft gerecht werden. Im Zuge der Erweiterung und Übernahme des Klinikstandortes Hachenburg ist die bestehende IT-Landschaft um zusätzliche Systeme, Datenbestände, virtuelle Workloads sowie standortbezogene Anwendungen zu erweitern. Hieraus resultiert ein zusätzlicher Bedarf an Speicherkapazität, Leistung und Ausfallsicherheit. Die vorhandene Storage-Infrastruktur ist vor diesem Hintergrund an die steigenden technischen und betrieblichen Anforderungen anzupassen, um den zusätzlichen Standort in den zentralen IT-Betrieb integrieren zu können.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Computerspeichereinheiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: DSH_02-2026
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Beschaffung ist der bedarfsgerechte Ausbau beziehungsweise die Erweiterung der bestehenden Storage-Infrastruktur, um den Klinikstandort Hachenburg technisch in die zentrale IT-Landschaft zu integrieren und die dort anfallenden zusätzlichen Lasten zuverlässig abzubilden. Es soll eine einheitliche, leistungsfähige, skalierbare und betriebssichere Speicherplattform geschaffen beziehungsweise erweitert werden, die den standortübergreifenden Betrieb der zentralen IT-Systeme dauerhaft unterstützt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass zusätzliche Workloads, Nutzerzahlen, Datenvolumina und standortbezogene Services stabil, performant und zentral administrierbar betrieben werden können. Zugleich soll eine zukunftssichere Grundlage geschaffen werden, die auch weitere technologische und organisatorische Entwicklungen wirtschaftlich und technisch nachhaltig unterstützt. Die Beschaffung umfasst die Lieferung von - Storage System (2 redundante Storage-Systeme) - Zusätzliche Anforderungen/ Mindestvoraussetzungen - Quorum Server Lenovo ThinkSystem SR250V3 - Switche Der Anbieter muss zudem die Erstkonfiguration, die Inbetriebnahme und Schulung der internen IT-Abteilung anbieten. Nähere Einzelheiten zum Gegenstand der Leistungen zur Erweiterung des bestehenden Storage-Systems enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis.
Ziel der Beschaffung ist der bedarfsgerechte Ausbau beziehungsweise die Erweiterung der bestehenden Storage-Infrastruktur, um den Klinikstandort Hachenburg technisch in die zentrale IT-Landschaft zu integrieren und die dort anfallenden zusätzlichen Lasten zuverlässig abzubilden. Es soll eine einheitliche, leistungsfähige, skalierbare und betriebssichere Speicherplattform geschaffen beziehungsweise erweitert werden, die den standortübergreifenden Betrieb der zentralen IT-Systeme dauerhaft unterstützt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass zusätzliche Workloads, Nutzerzahlen, Datenvolumina und standortbezogene Services stabil, performant und zentral administrierbar betrieben werden können. Zugleich soll eine zukunftssichere Grundlage geschaffen werden, die auch weitere technologische und organisatorische Entwicklungen wirtschaftlich und technisch nachhaltig unterstützt. Die Beschaffung umfasst die Lieferung von - Storage System (2 redundante Storage-Systeme) - Zusätzliche Anforderungen/ Mindestvoraussetzungen - Quorum Server Lenovo ThinkSystem SR250V3 - Switche Der Anbieter muss zudem die Erstkonfiguration, die Inbetriebnahme und Schulung der internen IT-Abteilung anbieten. Nähere Einzelheiten zum Gegenstand der Leistungen zur Erweiterung des bestehenden Storage-Systems enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis.
Zusätzliche Informationen:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben.
Postanschrift: Hachenburger Straße 16
Postleitzahl: 56269
Stadt: Dierdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neuwied
🏙️
Dauer: 5 Jahre Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Aus Dringlichkeitsgründen erfolgt eine Verkürzung der Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV. Gegenstand dieser Beschaffung sind dringend benötigte Storage-Komponenten sowie die hierfür erforderlichen Netzwerkswitche, die als zwingende technische Grundlage für die zeitnahe Durchführung der Migration des Krankenhausstandortes Hachenburg benötigt werden. Da das bestehende Rechenzentrum des Standorts Hachenburg aufgelöst wird, ist die Migration an ein enges Zeitfenster gebunden. Nur bei einer zeitnahen Implementierung der ausgeschriebenen Infrastruktur kann im Anschluss die notwendige Migration des Standorts rechtzeitig durchgeführt werden. Die Einhaltung der regulären Mindestfrist nach § 15 Abs. 2 VgV ist hierdurch nicht möglich.
Aus Dringlichkeitsgründen erfolgt eine Verkürzung der Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV. Gegenstand dieser Beschaffung sind dringend benötigte Storage-Komponenten sowie die hierfür erforderlichen Netzwerkswitche, die als zwingende technische Grundlage für die zeitnahe Durchführung der Migration des Krankenhausstandortes Hachenburg benötigt werden. Da das bestehende Rechenzentrum des Standorts Hachenburg aufgelöst wird, ist die Migration an ein enges Zeitfenster gebunden. Nur bei einer zeitnahen Implementierung der ausgeschriebenen Infrastruktur kann im Anschluss die notwendige Migration des Standorts rechtzeitig durchgeführt werden. Die Einhaltung der regulären Mindestfrist nach § 15 Abs. 2 VgV ist hierdurch nicht möglich.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-30 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch über die Vergabeplattform
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-30 12:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch über die Vergabeplattform
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-23 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Evangelischen Klinikum Westerwald über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters, ggf. zur zuständigen Niederlassung, zur Größe des Unternehmens sowie zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderung der Ausschreibung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Evangelischen Klinikum Westerwald über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters, ggf. zur zuständigen Niederlassung, zur Größe des Unternehmens sowie zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderung der Ausschreibung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Das Evangelische Klinikum Westerwald behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Evangelischen Klinikum Westerwald für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Das Evangelische Klinikum Westerwald behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Evangelischen Klinikum Westerwald für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Referenzen, die sich auf ein Projekt bzw. eine IT-Umgebung mit mindestens zwei organisatorisch oder räumlich getrennten Standorten beziehen, ein Unternehmen bzw. eine Einrichtung mit einer Größe von 1.000 Mitarbeitern betreffen und den Betrieb oder die Implementierung einer zentralisierten und redundant ausgelegten Rechenzentrumsstruktur umfassen, die sich über mindestens zwei Brandabschnitte erstreckt. Die Referenzen dürfen nicht vor mehr als fünf Jahren nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen worden sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Das Evangelische Klinikum Westerwald kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Referenzen, die sich auf ein Projekt bzw. eine IT-Umgebung mit mindestens zwei organisatorisch oder räumlich getrennten Standorten beziehen, ein Unternehmen bzw. eine Einrichtung mit einer Größe von 1.000 Mitarbeitern betreffen und den Betrieb oder die Implementierung einer zentralisierten und redundant ausgelegten Rechenzentrumsstruktur umfassen, die sich über mindestens zwei Brandabschnitte erstreckt. Die Referenzen dürfen nicht vor mehr als fünf Jahren nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen worden sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Das Evangelische Klinikum Westerwald kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer muss nachweislich über eine vom Hersteller autorisierte höchste Partnerzertifizierung verfügen oder eine gleichwertige Qualifikation im Bereich Storage.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] Mit Blick auf die Ausschlussgründe gelten die Maßgaben des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts zu PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] Mit Blick auf die Ausschlussgründe gelten die Maßgaben des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts zu PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMFSM#
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Evangelischen Klinikums Westerwald erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform hinterlegten Datum an das Evangelische Klinikum Westerwald über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Das Evangelische Klinikum Westerwald behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch an die in dieser Bekanntmachung benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Evangelische Klinikum Westerwald keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das Evangelische Klinikum Westerwald kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. Das Evangelische Klinikum Westerwald behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das Evangelische Klinikum Westerwald seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Evangelischen Klinikums Westerwald erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform hinterlegten Datum an das Evangelische Klinikum Westerwald über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Das Evangelische Klinikum Westerwald behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch an die in dieser Bekanntmachung benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Evangelische Klinikum Westerwald keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das Evangelische Klinikum Westerwald kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. Das Evangelische Klinikum Westerwald behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das Evangelische Klinikum Westerwald seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131 16-2234📞
Fax: 06131 16-2113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 074-261572 (2026-04-14)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-07 12:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-05-07 12:01:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-27+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
In Ziff. 5.1.12. der EU-Bekanntmachung vom 16. April 2026 muss es statt "Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+2)" heißen "Frist für den Eingang der Angebote: 07/05/2026 12:00:00 (UTC+2)" sowie statt "Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:01:00 (UTC+2)" "Eröffnungsdatum: 07/05/2026 12:01:00 (UTC+2)".
In Ziff. 5.1.12. der EU-Bekanntmachung vom 16. April 2026 muss es statt "Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+2)" heißen "Frist für den Eingang der Angebote: 07/05/2026 12:00:00 (UTC+2)" sowie statt "Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:01:00 (UTC+2)" "Eröffnungsdatum: 07/05/2026 12:01:00 (UTC+2)".
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b6a636d8-3c83-48a3-b9f0-2ffd60869522-01
Quelle: OJS 2026/S 083-293622 (2026-04-27)