Durchführung von Bestattungsleistungen in den Städtischen Friedhöfen in Ettlingen und deren 6 Ortsteile (Vertragslaufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2030) Abhalten von Trauerfeiern Durchführung von Erdbestattungen Durchführung von Urnenbeisetzungen Durchführung von Umbettungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von Bestattungsleistungen für die Ettlinger Friedhöfe
Referenznummer: 2026-008
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Bestattungsleistungen in den Städtischen Friedhöfen in Ettlingen und deren 6 Ortsteile
(Vertragslaufzeit 01.01.2027 bis...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Bestattungsleistungen in den Städtischen Friedhöfen in Ettlingen und deren 6 Ortsteile
(Vertragslaufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2030)
Abhalten von Trauerfeiern
Durchführung von Erdbestattungen
Durchführung von Urnenbeisetzungen
Durchführung von Umbettungen
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Bestattungswesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von Bestattungsleistungen in den Städtischen Friedhöfen in Ettlingen und deren 6 Ortsteile
(Vertragslaufzeit 01.01.2027 bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung von Bestattungsleistungen in den Städtischen Friedhöfen in Ettlingen und deren 6 Ortsteile
(Vertragslaufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2030)
Abhalten von Trauerfeiern
Durchführung von Erdbestattungen
Durchführung von Urnenbeisetzungen
Durchführung von Umbettungen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Friedhöfe der Stadt Ettlingen und 6 Ortsteile”
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 13:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-27 13:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“5 % für die Vertragserfüllung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 059-206155 (2026-03-23)