Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach führt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 HRDG den bodengebundenen Rettungsdienst durch. Hierzu gehört gemäß § 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 HRDG die Durchführung der Notfallrettung. Die Notfallrettung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die notwendige Beförderung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln unter notfallmedizinischen Bedingungen. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beschafft der Auftraggeber drei Fahrgestelle und deren Ausbau mit Kofferaufbau für den Einsatz als RTW.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach - Vergabe RTW Fahrgestelle und Ausbau
Referenznummer: 80954-26
Kurze Beschreibung:
“Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach führt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 HRDG den bodengebundenen Rettungsdienst durch. Hierzu gehört gemäß § 1...”
Kurze Beschreibung
Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach führt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 HRDG den bodengebundenen Rettungsdienst durch. Hierzu gehört gemäß § 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 HRDG die Durchführung der Notfallrettung. Die Notfallrettung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die notwendige Beförderung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln unter notfallmedizinischen Bedingungen. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beschafft der Auftraggeber drei Fahrgestelle und deren Ausbau mit Kofferaufbau für den Einsatz als RTW.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umbau von Krankenwagen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergeben wird die Lieferung von drei RTW-Fahrgestellen Typ C. Dies soll schnellstmöglich erfolgen. Die ersten beiden Fahrgestelle sind binnen der vom Bieter...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergeben wird die Lieferung von drei RTW-Fahrgestellen Typ C. Dies soll schnellstmöglich erfolgen. Die ersten beiden Fahrgestelle sind binnen der vom Bieter garantierten Lieferzeit zu liefern. Das dritte Fahrgestell muss spätestens innerhalb von 10 Monaten nach Zuschlagserteilung geliefert werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für paramedizinische Versorgung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vollständige Fahrgestelle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugkarosserien📦
Ort der Leistung: Offenbach, Landkreis🏙️
Dauer: 10 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergeben wird der Ausbau der drei in Los 1 gelieferten RTW-Fahrgestelle. Der Ausbau (Los 2) wird terminiert, sobald dem Auftraggeber ein konkretes...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergeben wird der Ausbau der drei in Los 1 gelieferten RTW-Fahrgestelle. Der Ausbau (Los 2) wird terminiert, sobald dem Auftraggeber ein konkretes Lieferdatum durch den Leistungserbringer im Los 1 mitgeteilt und bestätigt wurde. Der Ausbau der ersten beiden Fahrzeuge wird mit einer Frist von mindestens 8 Wochen angefordert und muss binnen der garantierten Leistungszeit durchgeführt sein. Der Ausbau des dritten Fahrzeuges muss spätestens binnen 30 Monaten nach zur Verfügungstellung des Fahrgestells durchgeführt sein.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umbau von Krankenwagen📦
Dauer: 30 (MONTH)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-24 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 98
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. HGB i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. BGB i. V. m. der Vereinsregisterverordnung (VRV).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenz Lieferung Fahrgestelle RTW (für Los 1): Mindestens fünf (5) Referenzen über früher ausgeführte Beauftragungen der Lieferung von Fahrgestellen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz Lieferung Fahrgestelle RTW (für Los 1): Mindestens fünf (5) Referenzen über früher ausgeführte Beauftragungen der Lieferung von Fahrgestellen für RTW für den öffentlichen Rettungsdienst, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren. Hierzu ist die Liste im Formblatt „Referenz Fahrgestelle“ (Anlage 8 AzA) auszufüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenz Ausbau RTW (für Los 2): Mindestens fünf (5) Referenzen über früher ausgeführte Beauftragungen über den Ausbau von Fahrzeugen zu RTW für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz Ausbau RTW (für Los 2): Mindestens fünf (5) Referenzen über früher ausgeführte Beauftragungen über den Ausbau von Fahrzeugen zu RTW für den öffentlichen Rettungsdienst, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren. Hierzu ist die Liste im Formblatt „Referenz Ausbau RTW“ (Anlage 9 AzA) auszufüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 7 AzA)).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für das Los 2 gemäß Ziffer 12.2.4.3 der AzA: 1) Dynamischer Festigkeitsnachweis – Kofferaufbau und Innenausstattung (die Übereinstimmungszertifikate B und C...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für das Los 2 gemäß Ziffer 12.2.4.3 der AzA: 1) Dynamischer Festigkeitsnachweis – Kofferaufbau und Innenausstattung (die Übereinstimmungszertifikate B und C nach DIN EN 1789 sind nicht zulässig); 2) Vollständiger Prüfbericht mit allen Anlagen und Fotos über einen dynamischen Crashtest des Kofferaufbaus nach DIN EN 1789; 3) Überrolltest, Vollständiger Prüfbericht mit allen Anlagen und Fotos zur Kofferfestigkeit nach DIN EN 13500; 4) Zertifikat Compliance Management System; 5) Überrolltest nach DIN 13500 des Kofferaufbaus inkl. der Schiebetür und Hecktüren; 6) Umweltmanagementsystem DIN EN ISO14001:2015; 7) Umweltmanagementsystem DIN EN ISO14001:2015; 8) Prüfbericht über die Aufbaufestigkeit; 9) Prüfbericht über die Verankerung von Sicherheitsgurten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio. EUR bei Personenschäden und 50.000 EUR für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio. EUR bei Personenschäden und 50.000 EUR für Sach- und Vermögenschäden, durch Vorlage einer Kopie der bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder eines Bestätigungsschreibens des Versicherers.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Erklärung des Bieters im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen entsprechend den §§ 123,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Erklärung des Bieters im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen entsprechend den §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ in Anlage 6 AzA). (Die Zuordnung an dieser Stelle erfolgt aus rein technischen Gründen.)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Verpflichtungserklärung gemäß Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Erklärung des Bieters bzw. der ggf. zum Einsatz kommenden Nachunternehmer...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Verpflichtungserklärung gemäß Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Erklärung des Bieters bzw. der ggf. zum Einsatz kommenden Nachunternehmer und/ oder Verleihunternehmer zur Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 HVTG gemäß Formblatt „Erklärung zur Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 HVTG“ in Anlage 13 AzA. 2) Erklärung zu den Russlandsanktionen gem. Ziffer 14.2. der AzA (Formblatt „Erklärung zu Russlandsanktionen“ in Anlage 14 AzA)
“1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der...”
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind. 2) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieternachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 17.04.2026, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 3) Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig. Sollen Leistungen/Teilleistungen durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer“ (Anlage 4 AzA) auszufüllen. Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Sinne von Ziff. 12 AzA bereits auf den Nachunternehmer berufen (sog. Eignungsleihe, siehe Ziff. 11 AzA), so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen und durch Verwendung des Formblattes „Erklärung zur Eignungsleihe“ (siehe Ziff. 11 und Anlage 5 der AzA) eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, mit der nachgewiesen wird, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung / von Teilleistungen und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt, gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen (Teil-)Leistungen zur Verfügung stehen. 4) Eignungsleihe: Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:• Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer und• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Die Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist jedoch nur insoweit zulässig, wie das betreffende, die Eignung leihende Unternehmen die betreffenden Leistungen, für welche der oder die Eignungsnachweise gefordert werden, auch tatsächlich erbringt. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften und dass die für die Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ in Anlage 5 der AzA auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. 5) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,• dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt;• dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften; • in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3 AzA) zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote. 6) Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen. 7) Der Aufgabenträger wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Wettbewerbsregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt. 8) Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Angebotsverfahren können zum Ausschluss des Angebots führen. Der Aufgabenträger behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. 9) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: a957040d-4486-42ea-9c04-a9721197c729
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Offenbach, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 055-192255 (2026-03-17)
“1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der...”
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind. 2) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieternachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 17.04.2026, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 3) Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig. Sollen Leistungen/Teilleistungen durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer“ (Anlage 4 AzA) auszufüllen. Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Sinne von Ziff. 12 AzA bereits auf den Nachunternehmer berufen (sog. Eignungsleihe, siehe Ziff. 11 AzA), so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen und durch Verwendung des Formblattes „Erklärung zur Eignungsleihe“ (siehe Ziff. 11 und Anlage 5 der AzA) eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, mit der nachgewiesen wird, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung / von Teilleistungen und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt, gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen (Teil-)Leistungen zur Verfügung stehen. 4) Eignungsleihe: Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:• Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer und• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Die Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist jedoch nur insoweit zulässig, wie das betreffende, die Eignung leihende Unternehmen die betreffenden Leistungen, für welche der oder die Eignungsnachweise gefordert werden, auch tatsächlich erbringt. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften und dass die für die Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ in Anlage 5 der AzA auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. 5) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,• dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt;• dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften; • in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3 AzA) zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote. 6) Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen. 7) Der Aufgabenträger wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Wettbewerbsregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt. 8) Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Angebotsverfahren können zum Ausschluss des Angebots führen. Der Aufgabenträger behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. 9) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.
10) Angebote können für eines der Lose oder für beide Lose als Einzelangebote oder auch als Kombinationsangebot abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, welches nach Maßgabe der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist (§ 127 Abs. 1 S. 1 GWB). Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches in Anwendung der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung die höchste Punktzahlt erhält.
Die Bieter können Angebote auf eines der Lose oder auf beide Lose (Einzelangebote) abgeben. Ungeachtet dessen können auch Angebote auf eine Kombination von Losen, d. h. beide Lose 1 (Lieferung Fahrgestelle RTW) und 2 (Ausbau RTW), abgegeben werden (Kombinationsangebot). Auf ein Kombinationsangebot kann nur insgesamt der Zuschlag erteilt werden.
Die Wertung bei Kombinationsangeboten erfolgt folgendermaßen:
Die Kombinationsangebote werden - genau wie Einzelangebote - zunächst losweise nach Maßgabe der Zuschlagskriterien, einschließlich ihrer Gewichtung und der dargestellten Wertungsmethode gewertet. Im Anschluss werden die Wertungspunkte für beide Lose des Kombinationsangebots addiert. Das Kombinationsangebot erhält den Zuschlag, wenn dessen erreichte Punktzahl höher ist, als die Bezuschlagung von Einzellosen ohne Berücksichtigung des Kombinationsangebots. Liegen mehrere Kombinationsangebote vor, die eine höhere Punktzahl als die vorliegenden Einzelangebote haben, so erhält das Kombinationsangebot mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag.
Mit dieser Vorgehensweise macht der Auftraggeber von der in § 30 Abs. 3 VgV unter Berücksichtigung des Erwägungsgrundes 79 zur Richtlinie 2014/24/EU Gebrauch, wonach im Fall einer solchen Loskombination die Gesamtwirtschaftlichkeit des Angebotes.
Will ein Bieter ein solches Kombinationsangebot abgeben, so hat er hierauf in einem formlosen Anschreiben hinzuweisen. Darüber hinaus sind sämtliche Nachweise gem. Ziff. 16 (Checkliste) einzureichen.