Einführung eines HR-Systems im Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Personal und Organisation

Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGA

Einführung eines HR-Systems im Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Personal und Organisation

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einführung eines HR-Systems im Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Personal und Organisation
Referenznummer: 20100/2/6/26/712-714
Kurze Beschreibung:
Einführung eines HR-Systems im Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Personal und Organisation
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Los 1 - Payroll
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 - Payroll Im Rahmen eines Projekts zur Digitalisierung der Personalvorgänge wird durch das Landratsamt Erzgebirgskreis die Einführung eines zentralen, cloudbasierten HR-Systems für die Verwaltung ausgeschrieben. Zum aktuellen Zeitpunkt werden verschiedene Fachanwendungen mit einzelnen (manuell erstellten) Datenbanken und Schnittstellen verwendet, welche einen hohen manuellen Pflegeaufwand im Sachgebiet Personal sowie in den Querschnittsreferaten des Landratsamt Erzgebirgskreis verursachen. Der Auftraggeber schreibt die Bereitstellung sowie die Einräumung zeitlich begrenzter Nutzungsrechte an Lizenzen eines cloudbasierten HR-Systems (Personalmanagementsystem) aus, inklusive Implementierungs-, Migrations-, Betriebs-, Support-, Anpassungs- und Schulungsdienstleistungen. Die Leistung soll als SaaS (Software-as-a-Service) für einen Zeitraum von vier Jahren angeboten werden. Es besteht die Option, den Vertrag im Anschluss gem. EVB-IT-Vertrag zu verlängern. Ziel des Projektes ist es, bestehende Insellösungen aus Fachanwendungen (PAISY des Anbieters ADP, KOMMBOSS/KSC des Anbieters GfOP, MATRIX des Anbieters Dormakaba) sowie Eigenlösungen abzulösen, welche durch papierbasierte Verfahren verbunden sind. Diese sollen durch eine effiziente, datenschutzkonforme Plattform ersetzt werden und somit den Digitalisierungsgrad sämtlicher HR-Prozesse nachhaltig erhöhen. Durch die Einführung des HR-Systems sollen Effizienz, Datenqualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Personalabläufe verbessert und ein zukunftsfähiges digitales Personalmanagement im Landratsamt Erzgebirgskreis etabliert werden. Immer wiederkehrende Routineaufgaben, die derzeit umfangreiche manuelle Eingaben der Beschäftigten erfordern, sollen durch Automatisierung effektiver und effizienter erledigt werden. Die HR-Software soll zur digitalen Bewirtschaftung von circa 1.950 Personalfällen im öffentlichen Dienst (tarifliche Beschäftigte und Beamte) eingesetzt werden und eine moderne Mitarbeiterkommunikation über einen integrierten Employee-Self-Service sowie einen Manager-Self-Service ermöglichen. Es soll ein Self-Service-Bereich für alle Mitarbeiter etabliert werden, um personalwirtschaftliche Abläufe wie die Beantragung von Adressänderungen, die Einreichung von Anträgen, Reisekosten u. Ä. zu dezentralisieren, Abläufe zu beschleunigen und transparenter zu gestalten. Das geplante HR-System soll sämtliche personalwirtschaftliche Kernabläufe digital abbilden, darunter insbesondere die Personalstammdatenpflege, die Zeitwirtschaft, die Reisekostenabrechnung, die Personalkosten(hoch)rechnung, statistische Auswertungen sowie die Schnittstellenanbindung zu weiteren Fachverfahren. Es muss Standardauswertungen enthalten und darüber hinaus die Möglichkeit bieten, individuelle Berichte zu erstellen. Zudem sollen die Organisation von Terminen und die Überwachung von variablen Änderungsdaten mit individuellen Wiedervorlagefunktionen in Form von Checklisten möglich sein. Es wird derzeit die Beschaffung von max. zwei spezialisierten HR-Lösungen beabsichtigt, zum einen für die Entgelt- und Bezügeabrechnung (Payroll, Los 1) und zum anderen für das Personalmanagement (Los 2). Die Payroll (Entgelt- und Bezügeabrechnung) soll vollständig oder teilweise in das HR-System integriert bzw. als ein ausgelagertes Payroll-System an das HR-System angebunden werden. Es ist erforderlich, dass dem Personalmanagementsystem als weitere Komponente ein Zeitwirtschaftsmodul umfasst. Um eine Kompatibilität zwischen dem Modul Zeiterfassung und den Zeiterfassungsterminals zu garantieren, erfolgt eine an das Modul Zeiterfassung gebundene Ausschreibung von neuen Zeiterfassungsterminals durch das Los 3. Diese Ausschreibung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bei unterschiedlichen Systemen sollen bereits vom Anbieter programmierte und erprobte Schnittstellen zu einer abgestimmten und zusammenwirkenden Softwarelandschaft führen. Zudem sollen die HR-Software modular aufgebaut sein und um verschiedene Module wie Reisekostenabrechnung, Personalentwicklung, Stellenplan usw. zeitlich gestaffelt implementiert zu können. Die neue Entgelt- und Bezügeabrechnung für tariflich Beschäftigte und Beamte soll das derzeit eingesetzte System PAISY des Anbieters ADP zum 01.01.2027 ersetzen. Die neue Personalmanagementsoftware soll die bestehenden Systeme zum 01.01.2028 vollständig ablösen. Im Rahmen einer Projektbetreuung durch den Bieter wird ein Projektplan bzgl. der Implementierung in Absprache mit dem Landratsamt Erzgebirgskreis erstellt und umgesetzt. Dabei ist die außer Betrieb Stellung der Altanwendungen KOMMBOSS/KSC der GfoP, MATRIX von Dormakaba sowie der Eigenlösungen zu berücksichtigen. Die Daten der bestehenden Softwaresysteme sind durch den Auftragnehmer vollständig in das neue System zu migrieren. Zudem ist eine Schnittstelle zum im Haus eingesetzten System SASKIA.H2R bereitzustellen. Idealer Weise sollen dabei gemäß dem „Once-Only-Prinzip“ alle erforderlichen Daten der Beschäftigten nur an einer zentralen Stelle, also einer gemeinsamen Datenbank, gepflegt werden. Alternativ sollen bei getrennten Datenbanken die erforderlichen Daten über einen Echtzeit-Datenabgleich oder wenn dies nicht möglich, über zeitnahen, regelmäßigen, automatisierten Datenaustausch per Schnittstelle eine wechselseitige, einheitliche Datenbearbeitung zwischen den gekoppelten Systemen ohne divergierende Dateninhalte ermöglichen. Gleichzeitig ist der Umstieg von der Papier- zur digitalen Personalakte geplant. Aus dem HR-System sollen Dokumente und Serienbriefe erstellt werden können, welche durch Platzhalterfunktionen mit variablen Daten automatisch befüllt und in der im Haus genutzten E-Akte (Dokumentenmanagementsystem VIS) abgelegt werden. Eine detaillierte Übersicht zu den Muss- und Kann-Kriterien sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postanschrift: Landratsamt Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Stadt: Annaberg-Buchholz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Dauer: 48 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: mit Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, vgl. Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 70 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Los 2 - Personalmanagement und Zeitwirtschaft inkl. Rahmenvertrag Los 3 - Terminals
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 - Personalmanagement und Zeitwirtschaft inkl. Rahmenvertrag Los 3 - Terminals Im Rahmen eines Projekts zur Digitalisierung der Personalvorgänge wird durch das Landratsamt Erzgebirgskreis die Einführung eines zentralen, cloudbasierten HR-Systems für die Verwaltung ausgeschrieben. Zum aktuellen Zeitpunkt werden verschiedene Fachanwendungen mit einzelnen (manuell erstellten) Datenbanken und Schnittstellen verwendet, welche einen hohen manuellen Pflegeaufwand im Sachgebiet Personal sowie in den Querschnittsreferaten des Landratsamt Erzgebirgskreis verursachen. Der Auftraggeber schreibt die Bereitstellung sowie die Einräumung zeitlich begrenzter Nutzungsrechte an Lizenzen eines cloudbasierten HR-Systems (Personalmanagementsystem) aus, inklusive Implementierungs-, Migrations-, Betriebs-, Support-, Anpassungs- und Schulungsdienstleistungen. Die Leistung soll als SaaS (Software-as-a-Service) für einen Zeitraum von vier Jahren angeboten werden. Es besteht die Option, den Vertrag im Anschluss gem. EVB-IT-Vertrag zu verlängern. Ziel des Projektes ist es, bestehende Insellösungen aus Fachanwendungen (PAISY des Anbieters ADP, KOMMBOSS/KSC des Anbieters GfOP, MATRIX des Anbieters Dormakaba) sowie Eigenlösungen abzulösen, welche durch papierbasierte Verfahren verbunden sind. Diese sollen durch eine effiziente, datenschutzkonforme Plattform ersetzt werden und somit den Digitalisierungsgrad sämtlicher HR-Prozesse nachhaltig erhöhen. Durch die Einführung des HR-Systems sollen Effizienz, Datenqualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Personalabläufe verbessert und ein zukunftsfähiges digitales Personalmanagement im Landratsamt Erzgebirgskreis etabliert werden. Immer wiederkehrende Routineaufgaben, die derzeit umfangreiche manuelle Eingaben der Beschäftigten erfordern, sollen durch Automatisierung effektiver und effizienter erledigt werden. Die HR-Software soll zur digitalen Bewirtschaftung von circa 1.950 Personalfällen im öffentlichen Dienst (tarifliche Beschäftigte und Beamte) eingesetzt werden und eine moderne Mitarbeiterkommunikation über einen integrierten Employee-Self-Service sowie einen Manager-Self-Service ermöglichen. Es soll ein Self-Service-Bereich für alle Mitarbeiter etabliert werden, um personalwirtschaftliche Abläufe wie die Beantragung von Adressänderungen, die Einreichung von Anträgen, Reisekosten u. Ä. zu dezentralisieren, Abläufe zu beschleunigen und transparenter zu gestalten. Das geplante HR-System soll sämtliche personalwirtschaftliche Kernabläufe digital abbilden, darunter insbesondere die Personalstammdatenpflege, die Zeitwirtschaft, die Reisekostenabrechnung, die Personalkosten(hoch)rechnung, statistische Auswertungen sowie die Schnittstellenanbindung zu weiteren Fachverfahren. Es muss Standardauswertungen enthalten und darüber hinaus die Möglichkeit bieten, individuelle Berichte zu erstellen. Zudem sollen die Organisation von Terminen und die Überwachung von variablen Änderungsdaten mit individuellen Wiedervorlagefunktionen in Form von Checklisten möglich sein. Es wird derzeit die Beschaffung von max. zwei spezialisierten HR-Lösungen beabsichtigt, zum einen für die Entgelt- und Bezügeabrechnung (Payroll, Los 1) und zum anderen für das Personalmanagement (Los 2). Die Payroll (Entgelt- und Bezügeabrechnung) soll vollständig oder teilweise in das HR-System integriert bzw. als ein ausgelagertes Payroll-System an das HR-System angebunden werden. Es ist erforderlich, dass dem Personalmanagementsystem als weitere Komponente ein Zeitwirtschaftsmodul umfasst. Um eine Kompatibilität zwischen dem Modul Zeiterfassung und den Zeiterfassungsterminals zu garantieren, erfolgt eine an das Modul Zeiterfassung gebundene Ausschreibung von neuen Zeiterfassungsterminals durch das Los 3. Diese Ausschreibung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bei unterschiedlichen Systemen sollen bereits vom Anbieter programmierte und erprobte Schnittstellen zu einer abgestimmten und zusammenwirkenden Softwarelandschaft führen. Zudem sollen die HR-Software modular aufgebaut sein und um verschiedene Module wie Reisekostenabrechnung, Personalentwicklung, Stellenplan usw. zeitlich gestaffelt implementiert zu können. Die neue Entgelt- und Bezügeabrechnung für tariflich Beschäftigte und Beamte soll das derzeit eingesetzte System PAISY des Anbieters ADP zum 01.01.2027 ersetzen. Die neue Personalmanagementsoftware soll die bestehenden Systeme zum 01.01.2028 vollständig ablösen. Im Rahmen einer Projektbetreuung durch den Bieter wird ein Projektplan bzgl. der Implementierung in Absprache mit dem Landratsamt Erzgebirgskreis erstellt und umgesetzt. Dabei ist die außer Betrieb Stellung der Altanwendungen KOMMBOSS/KSC der GfoP, MATRIX von Dormakaba sowie der Eigenlösungen zu berücksichtigen. Die Daten der bestehenden Softwaresysteme sind durch den Auftragnehmer vollständig in das neue System zu migrieren. Zudem ist eine Schnittstelle zum im Haus eingesetzten System SASKIA.H2R bereitzustellen. Idealer Weise sollen dabei gemäß dem „Once-Only-Prinzip“ alle erforderlichen Daten der Beschäftigten nur an einer zentralen Stelle, also einer gemeinsamen Datenbank, gepflegt werden. Alternativ sollen bei getrennten Datenbanken die erforderlichen Daten über einen Echtzeit-Datenabgleich oder wenn dies nicht möglich, über zeitnahen, regelmäßigen, automatisierten Datenaustausch per Schnittstelle eine wechselseitige, einheitliche Datenbearbeitung zwischen den gekoppelten Systemen ohne divergierende Dateninhalte ermöglichen. Gleichzeitig ist der Umstieg von der Papier- zur digitalen Personalakte geplant. Aus dem HR-System sollen Dokumente und Serienbriefe erstellt werden können, welche durch Platzhalterfunktionen mit variablen Daten automatisch befüllt und in der im Haus genutzten E-Akte (Dokumentenmanagementsystem VIS) abgelegt werden. Eine detaillierte Übersicht zu den Muss- und Kann-Kriterien sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
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Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, vgl. Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
GWB, VgV, VOL/B
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-04-23 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
was sollen hier für zusätzliche Informationen rein?
was für zusätzliche Informationen, so ein quatsch.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Begründung der Verfahrenswahl:
Häh?
Blablabla

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen Enthält Abfragen zum Umsatz, Referenznennungen, Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zuverlässigkeit des Bewerbers, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitragen zur gesetzlichen Sozialversi-cherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Eigenerklärung VO-2022-833 (Russland-Sanktionen) https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/PDFs/Zentrale_Vergabestelle/Formbl%C3%A4tter/ANLAGE-Eigenerkl%C3%A4rung-VO-2022-833.pdf Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Gegenstand der Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen: Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind • einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren; • andererseits das Verbot, bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem 11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot), soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Nachweis der Zertifizierung für Rechenzentrum (ggf. ISO 27001 (BSI Grundschutz) Drei vergleichbare Referenzen im öffentlichen Sektor der letzten fünf Kalenderjahre -
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Geforderte Kautionen und Garantien:
Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Nein
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: vgl. §§ 123, 124 GWB, VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLE
Nationale Registrierungsnummer: DE260587011
Postanschrift: Klosterstraße 7
Postleitzahl: 09456
Postort: Annaberg-Buchholz
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLE Herr Christopher Lein
E-Mail: christopher.lein@kreis-erz.de 📧
Telefon: 037338311934 📞
Fax: 03733831851934 📠
URL: www.erzgebirgskreis.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/aus-der-verwaltung/ausschreibungen-vob-vol-vgv 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019d010f-b892-4e1c-8948-5d89e20d70d1/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019d010f-b892-4e1c-8948-5d89e20d70d1/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Dienststelle Leipzig Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 38 | 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: 03419773800 📞
Fax: 03419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 055-191696 (2026-03-18)