Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, Empfangs- Pforten- und Bewachungsdienste an seinem Standorten in Baden-Baden im Zuge eines offenen Verfahrens an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangs-, Pforten- und Bewachungsdienste auf Basis von Arbeitnehmerüberlassung
Reference number: EU-A/P 12/2025
Kurze Beschreibung:
“Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, Empfangs- Pforten- und Bewachungsdienste an seinem Standorten in Baden-Baden im Zuge eines offenen Verfahrens an...”
Kurze Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, Empfangs- Pforten- und Bewachungsdienste an seinem Standorten in Baden-Baden im Zuge eines offenen Verfahrens an einen externen Dienstleister zu vergeben.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 155 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Empfangs-, Pforten- und Bewachungsdienste auf Basis von Arbeitnehmerüberlassung am SWR Standort Baden-Baden”
Zusätzliche Informationen:
“1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die...”
Zusätzliche Informationen
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 2 (Angebot) integrierte
„Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2031-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit
zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebot ausgefüllt einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“ Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister), (nicht älter als 1 Jahr ab dem Bekanntmachungsdatum)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gem. §34a Gewerbeordnung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über eine bestehende Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Personen- und Sachschäden jeweils bis zu 3 Mio. € je...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Personen- und Sachschäden jeweils bis zu 3 Mio. € je Schadensfall
• Für Vermögensschäden bis zu 1 Mio. € je Schadensfall
• Bei Beschädigung und Abhandenkommen bewachter Sachen bis zum Höchstbetrag von 1 Mio. € je Schadensfall
• Bei Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis zum Höchstbetrag von 1 Mio. € je Schadensfall
ODER
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (max. 1 Jahr alt, ab dem Datum der Bekanntmachung).
Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darstellung zur Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren, einzutragen im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung zur Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren, einzutragen im Angebot.
• Mindestanforderung: Umsatz pro Jahr von 330.000 € netto.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren im Bereich Empfangs- und Pfortendienste, mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren im Bereich Empfangs- und Pfortendienste, mit folgenden Angaben:
• Angabe des Auftraggebers
• Ort der Leistungserbringung
• Art und Größe des Objektes (z.B. Bürogebäude mit 100 Mitarbeitern)
• Datum und Dauer des Auftrages
• Anzahl der Personenstunden pro Jahr
• Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung inkl. eingesetzter Nachunternehmer
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§
160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 008-019290 (2026-01-12)