Empfangs-, Pforten- und Bewachungsdienste auf Basis von Arbeitnehmerüberlassung

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Neckarstr. 230 70190 Stuttgart

Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, Empfangs- Pforten- und Bewachungsdienste an seinem Standorten in Baden-Baden im Zuge eines offenen Verfahrens an einen externen Dienstleister zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangs-, Pforten- und Bewachungsdienste auf Basis von Arbeitnehmerüberlassung
Referenznummer: EU-A/P 12/2025
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, Empfangs- Pforten- und Bewachungsdienste an seinem Standorten in Baden-Baden im Zuge eines offenen Verfahrens an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 155 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: EU-AP 12/2025
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 386 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Empfangs-, Pforten- und Bewachungsdienste auf Basis von Arbeitnehmerüberlassung am SWR Standort Baden-Baden
Zusätzliche Informationen:
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 2 (Angebot) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste 📦
Stadt: Baden-Baden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2031-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen: Besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-10 📅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen
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Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebot ausgefüllt einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
 Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister), (nicht älter als 1 Jahr ab dem Bekanntmachungsdatum)
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Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gem. §34a Gewerbeordnung
Nachweis über eine bestehende Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: • Für Personen- und Sachschäden jeweils bis zu 3 Mio. € je Schadensfall • Für Vermögensschäden bis zu 1 Mio. € je Schadensfall • Bei Beschädigung und Abhandenkommen bewachter Sachen bis zum Höchstbetrag von 1 Mio. € je Schadensfall • Bei Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis zum Höchstbetrag von 1 Mio. € je Schadensfall ODER Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden
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Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (max. 1 Jahr alt, ab dem Datum der Bekanntmachung). Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III
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Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung zur Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren, einzutragen im Angebot. • Mindestanforderung: Umsatz pro Jahr von 330.000 € netto.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren im Bereich Empfangs- und Pfortendienste, mit folgenden Angaben: • Angabe des Auftraggebers • Ort der Leistungserbringung • Art und Größe des Objektes (z.B. Bürogebäude mit 100 Mitarbeitern) • Datum und Dauer des Auftrages • Anzahl der Personenstunden pro Jahr • Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung inkl. eingesetzter Nachunternehmer
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Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind den Unterlagen zu entnehmen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Neckarstr. 230 70190 Stuttgart
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstr. 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe-ap@swr.de 📧
Telefon: 000 📞
Adresse des Käuferprofils: http://www.swr.de/ausschreibungen 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.swr.de/ausschreibungen 🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/e0d90a4553d101c7b9ed78aab323c150 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 (721) 926-8730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 008-019290 (2026-01-12)