Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Krananlagen, Hebezeuge und Hilfsmittel zur Handhabung von Lasten
Auftragsgegenstand ist die Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG zur Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Krananlagen, Hebezeuge und Hilfsmittel zur Handhabung von Lasten auf dem Gelände des Endlagers Konrad. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten; die Leistungsbeschreibung ist zugleich Anlage zur Rahmenvereinbarung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Krananlagen, Hebezeuge und Hilfsmittel zur Handhabung von Lasten
Referenznummer: 7051-26
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG zur Begutachtung von...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG zur Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Krananlagen, Hebezeuge und Hilfsmittel zur Handhabung von Lasten auf dem Gelände des Endlagers Konrad.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten; die Leistungsbeschreibung ist zugleich Anlage zur Rahmenvereinbarung.
Auftragsgegenstand ist die Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG zur Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Krananlagen, Hebezeuge und Hilfsmittel zur Handhabung von Lasten auf dem Gelände des Endlagers Konrad.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten; die Leistungsbeschreibung ist zugleich Anlage zur Rahmenvereinbarung.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung Projektteam (50%) und Konzept Projektorganisation (10%)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-25 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu a) Personelle Ausstattung des Unternehmens (Mindestanforderung)
• Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit hat der Bietende die Anzahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu a) Personelle Ausstattung des Unternehmens (Mindestanforderung)
• Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit hat der Bietende die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten qualifizierten Sachverständigen (Vollzeitäquivalente, ohne Minijobber) anzugeben. Die Mindestanforderung beträgt durchschnittlich mindestens 10 qualifizierte Sachverständige pro Jahr. Maßgeblich ist die jahresdurchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beim Bietenden beschäftigten qualifizierten Sachverständigen.
Als qualifizierte Sachverständige gelten Mitarbeitende mit einer einschlägigen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung sowie mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen.
Die Angaben sind in Formblatt 07 „Personelle Ausstattung“ zu erklären.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu b) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von vier seit 2020 durchgeführten/ andauernden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu b) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von vier seit 2020 durchgeführten/ andauernden vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt 08 „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
• Prüfung von Vorprüfunterlagen
• Prüfung von Prüfprogrammen
• Überwachung von Abnahmen und begleitenden Kontrollen sowie Inbetriebsetzungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)
Der Bietende muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)
Der Bietende muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z.B. gemäß KTA 1401). Hierzu ist das Formblatt 10 „Selbstauskunft QM“ einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4.1.3 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird von den Bietenden folgender Nachweis verlangt:
Es ist ein Nachweis über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4.1.3 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird von den Bietenden folgender Nachweis verlangt:
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit (Mindestanforderung):
• Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
• hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung
Hierzu ist das Formblatt 06 „Berufshaftpflichtversicherung“ einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4.1.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bietenden eine Kopie des Handels-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4.1.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bietenden eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des Mitgliedsstaates vorzulegen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente), soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Der Nachweis ist als Anlage zum Formblatt 09 „Handelsregisterauszug“ beizufügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 036-121601 (2026-02-19)