Entkusselung im Heidekreis - Los 10 Vehmsmoor

Landkreis Heidekreis, Der Landrat

Es sind die Entkusselungsarbeiten (Absägen bzw. Roden) auf unterschiedlichen Flächen zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entkusselung im Heidekreis - Los 10 Vehmsmoor
Referenznummer: 04-2026
Kurze Beschreibung:
Es sind die Entkusselungsarbeiten (Absägen bzw. Roden) auf unterschiedlichen Flächen zu vergeben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Naturschutzgebieten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 04-2026
Titel: Entkusselung im Heidekreis - Los 10 - Vehmsmoor
Beschreibung der Beschaffung:
Es müssen Flächen im NSG „Vehmsmoor“ entkusselt werden. Es handelt sich sowohl um die Auflichtung nasser Waldbereiche als auch um die Entkusselung verkusselter Offenflächen. Die Flächen sind verschieden nass. Minibagger (<3t oder max. 0,25kg/cm² Bodendruck) und kleine Rückezüge (<3t Leergewicht oder max. 0,25kg/cm² Bodendruck) sind aber in der Regel einsetzbar. Auf sehr sensiblen Flächen ist jedoch wahrscheinlich nur Handarbeit möglich. Rauschbeer-Vorkommen sind bei der Materialablage zu schonen. Die Flächen sind nicht direkt über Waldwege erreichbar, sondern liegen abseits jeglicher Wege mitten im Wald bzw. Moor. Mit Maschinen kann jedoch vom Gebietsrand aus auf einzelnen Waldwegen bzw. im Regelfall nur (auf Rückegassen) auf Torfdämmen zu den Flächen gelangt werden. Nach Bedarf wird eine Besichtigungsmöglichkeit nach Absprache ermöglicht.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidekreis 🏙️
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Arbeiten können nach Auftragsvergabe begonnen werden, sind jedoch mit einer Bearbeitungspause zwischen dem 15.03.2026 und 15.08.2026 bis zum 15.12.2026 zu beenden.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flächen im Heidekreis

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Teil 4 GWB, VgV, NTVergG
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-25 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet. Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
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Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen. Erklärung, dass die Russlandsanktionen eingehalten werden.
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung der Bieter auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr.1 bis 10 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung aufgeführt: Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Bestechlichkeit, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung i.V. mit §335a des Strafgesetzbuches, Bestechung ausländischer Abgeordnete im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsverkehr, Menschenhandel und Förderung des Menschenhandels Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03358-0-44
Postanschrift: Harburger Str. 2
Postleitzahl: 29614
Postort: Soltau
Region: Heidekreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stabstelle Vergabe
E-Mail: p.klebingat@heidekreis.de 📧
Telefon: +495191 970-629 📞
URL: https://www.heidekreis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93799137 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E93799137 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +494131 153306 📞
Fax: +494131 152943 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 34 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 012-038067 (2026-01-15)