Abtransport und Verwertung von Grünabfällen sowie Verwertung von Bioabfällen als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Grundlaufzeit: 01.06.2026 bis 31.05.2028 Verlängerungsoption: zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr (01.06.2028 bis 31.05.2029 bzw. 01.06.2029 bis 31.05.2030)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Referenznummer: SP26022001GD
Kurze Beschreibung:
“Abtransport und Verwertung von Grünabfällen sowie Verwertung von Bioabfällen als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ...”
Kurze Beschreibung
Abtransport und Verwertung von Grünabfällen sowie Verwertung von Bioabfällen als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Grundlaufzeit: 01.06.2026 bis 31.05.2028 Verlängerungsoption: zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr (01.06.2028 bis 31.05.2029 bzw. 01.06.2029 bis 31.05.2030)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals)...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
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Zusätzliche Informationen:
“Eine Besichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Abholstellen bzw. Lagerplätze findet im Beisein von Beschäftigten des Auftraggebers am 04.03.2026 ab...”
Zusätzliche Informationen
Eine Besichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Abholstellen bzw. Lagerplätze findet im Beisein von Beschäftigten des Auftraggebers am 04.03.2026 ab 9:00 Uhr statt, zzt. ist geplant, dass dies durch die Herren Krämer / Dieckmann durchgeführt wird. Treffpunkt: GELSENDIENSTE, Wickingstraße 25a, 45886 Gelsenkirchen. Als Ausweichtermin steht der 05.03.2026, ebenfalls ab 9:00 Uhr, gleicher Treffpunkt, zur Verfügung (nur nach vorheriger Anmeldung über die Vergabeplattform!). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der damit verbundenen Komplexität wird empfohlen, an der Besichtigung teilzunehmen.
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Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2030.” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 700.0
Kostenkriterium (Name): Gesamttransportstrecke
Kostenkriterium (Gewichtung): 300.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd (Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals)...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd (Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 2 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 32.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
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Kostenkriterium (Name): Gesamttransportstecke
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3: Bioabfälle (Erfassung im Holsystem und Abgabe an den Wertstoffhöfen) Gesamtmenge 48 Monate: 12.500 t - Bioabfälle werden über Abfallsammelfahrzeuge...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 3: Bioabfälle (Erfassung im Holsystem und Abgabe an den Wertstoffhöfen) Gesamtmenge 48 Monate: 12.500 t - Bioabfälle werden über Abfallsammelfahrzeuge mit Verdichtungseinrichtung sowie Abfallpressen eingesammelt, zu einer Umladestelle transportiert und dort gekippt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere in den Monaten Dezember bis Februar fallen nur geringe Bioabfallmengen an. - Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit ist die "Vergärung" (Produktion von Biogas) als Bedingung für die Übernahme und Verwertung der Bioabfälle zwingende Voraussetzung. Erfüllt der Bieter diese Voraussetzung für Los 3 nicht, führt dies zum Ausschluss. - Die Anlieferung der Bio-Abfälle an der Verwertungsanlage erfolgt mittels Containerfahrzeug mit Anhänger, Schubboden oder Großraumkipper. Die Ermittlung der tatsächlichen Streckenlänge in Kilometer ausgehend von der Umladestelle ist vom Bieter über google maps durchzuführen, und ist mittels eines Kartenausdrucks mit der Angebotsabgabe vorzulegen und im Angebotsvorblatt anzugeben. - Ein Wechsel der Übernahme-/Entsorgungsanlage innerhalb der Laufzeit darf nur mit Zustimmung von GELSENDIENSTE erfolgen. Sollte der Wechsel der Anlage zu einem höheren Transportaufwand führen, als nach dem ursprünglichen Angebot vorgesehen war, hat der Auftragnehmer den Mehraufwand GELSENDIENSTE tatsächlich zu vergüten.
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Kostenkriterium (Gewichtung): 500.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister zu a) Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht) und der Registernummer* * Die vorstehend...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister zu a) Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht) und der Registernummer* * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“b) Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt zu b) Bestätigung der Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Bestätigung, dass eine Anzeige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
b) Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt zu b) Bestätigung der Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Bestätigung, dass eine Anzeige nach § 53 KrWG nicht erforderlich ist, da der Betrieb über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt* * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das gesamte Unternehmen zu c) Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das gesamte Unternehmen zu c) Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren* * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“d) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er die Übernahme und Verwertung bzw. Behandlung von Grünabfällen und Bioabfällen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
d) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er die Übernahme und Verwertung bzw. Behandlung von Grünabfällen und Bioabfällen betrifft zu d) Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren* * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“e) Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten zu e) Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
e) Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten zu e) Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in den drei Kalenderjahren Beschäftigten; es sind für jedes der genannten Kalenderjahre jeweils gesonderte Angaben zu machen* * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“f) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleich-artiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
f) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleich-artiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungs-fachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebs-organisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die angebotene Verwertungsanlage für die ausgeschriebene Leistung zu f) Vorlage der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für die Behandlung bzw. Verwertung von Bio-, Garten- und Parkabfällen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“g) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n) bzw. Genehmigungsbescheid nach BImSchG. zu g) Hierzu ist ein entsprechender Nutzungsnachweis des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
g) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n) bzw. Genehmigungsbescheid nach BImSchG. zu g) Hierzu ist ein entsprechender Nutzungsnachweis des Anlagenbetreibers bzw. die behördliche Genehmigung des Anlagenstandortes vorzulegen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis über eine entsprechende Eigenerklärung erfolgen. Der (die) Standort(e) der Entsorgungsanlagen ist (sind) vom Bieter anzugeben und zu beschreiben
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“h) ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe zu h) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
h) ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe zu h) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Vergleichbare Leistungen sind solche, die die Übernahme und Verwertung von Grünabfällen (Lose 1 und 2) bzw. Bioabfällen (Los 3) betreffen. Die Referenzliste muss mindestens den Namen und die Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer, die jeweils entsorgte Menge und den Beauftragungszeitraum enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“i) ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe zu i) ggf. Verzeichnis der Teilleistungen, die der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
i) ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe zu i) ggf. Verzeichnis der Teilleistungen, die der Bieter an andere Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe weiter zu vergeben beabsichtigt** zu i) ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe, an die Teilleistungen weitervergeben werden sollen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird (Nachunternehmer, siehe auch 4.7).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlung der prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE, Stand 10/2013 - Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE, Stand 10/2013 - Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
“#Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DU18#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-0📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 037-127271 (2026-02-20)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-18) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-30 10:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wird aufgrund mehrerer eingegangener Bieterfragen bis zum 30.03.2026 verlängert.” Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 30.03.2026.”
Quelle: OJS 2026/S 055-189664 (2026-03-18)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-25)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“bitte berücksichtigen Sie die Anpassung bzw. Präzisierung der Punkte 3.1.1 und 3.2.2 der Leistungsbeschreibung.” Andere zusätzliche Informationen
“Anpassung bzw. Präzisierung der Punkte 3.1.1 und 3.2.2 der Leistungsbeschreibung.”
Quelle: OJS 2026/S 060-210031 (2026-03-25)