Übernahme der Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider und Speisereste in diversen LWL-Einrichtungen in Paderborn, Lippstadt, Warstein, Soest und Marsberg. Bei Bedarf und nach individueller Beauftragung durch die zuständige LWL-Einrichtung übernimmt der Auftragnehmer auch die jährliche Wartung der Fettabscheideranlagen nach den Vorgaben DIN 4040-100.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-11.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung u. Verwertung - Fettabscheider u. Speisereste
Reference number: RVÜ-012-32-25
Kurze Beschreibung:
“Übernahme der Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider und Speisereste in diversen LWL-Einrichtungen in Paderborn,...”
Kurze Beschreibung
Übernahme der Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider und Speisereste in diversen LWL-Einrichtungen in Paderborn, Lippstadt, Warstein, Soest und Marsberg. Bei Bedarf und nach individueller Beauftragung durch die zuständige LWL-Einrichtung übernimmt der Auftragnehmer auch die jährliche Wartung der Fettabscheideranlagen nach den Vorgaben DIN 4040-100.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme der Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider und Speisereste. Bei Bedarf übernimmt der Auftragnehmer...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme der Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider und Speisereste. Bei Bedarf übernimmt der Auftragnehmer zusätzlich auch die jährliche Wartung der Fettabescheideranlagen nach den Vorgaben der DIN 4040-100. Für die Entsorgung bzw. das Sammeln der Spreisereste stellt der Auftragnehmer eine ausreichende Anzahl an 120- bzw. 240-Liter Behältern den LWL-Einrichtungen zur Verfügung.
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Ort der Leistung: Paderborn🏙️
Ort der Leistung: Soest🏙️
Ort der Leistung: Hochsauerlandkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.05.2030. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.05.2030. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
Der Auftragnehmer trifft nach Zuschlagserteilung alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zum
Ausführungsbeginn erbracht werden. Ausführungsbeginn ist der 01.06.2026.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsübernahmekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-17 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Abfallbereiche Fettabscheider sowie Speisereste jeweils mind. 2 Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Abfallbereiche Fettabscheider sowie Speisereste jeweils mind. 2 Referenzen (nicht älter als drei Jahren) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen aus Fettabscheidern sowie Speiseresten im Großküchenbereich) vergleichbar sind.
Es spielt keine Rolle, ob die Leistungsfähigkeit durch Referenzen nachgewiesen werden, die das komplette Leistungsspektrum abdecken (Fettabscheider und Speisereste) oder durch jeweils Einzelreferenzen je Abfallbereich nachgewiesen werden.
Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sollten nach Möglichkeit Referenzobjekte aus der Region (NRW) benannt werden. Wenn Sie bereits Vertragspartner des LWL sind, ist es auch zulässig den LWL als eine Referenz zu benennen.
Es sind folgende Informationen anzugeben:
Einrichtung/Auftraggeber
Ansprechperson/Telefon-Nr.
Kurzbeschreibung des Auftrages
- Art und Umfang der Leistungen
- Anzahl / Häufigkeit der Leerungen
- Dauer /Länge der Zusammenarbeit
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Bereich der zu vergebenen Leistungen anzugeben.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abfallschlüsselnummern zertifiziert ist und über einen ausreichenden Versicherungsschutz gem. § 6 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) verfügt, der das Risiko im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten abdeckt.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
“Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 10.03.2026.
Es wird darauf hingewiesen,...”
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 10.03.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber über den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 030-103403 (2026-02-11)