Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Bauschutt, der aus einer Rückbaumaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes in Oldenburg-Alexandersfeld stammt. Es handelt sich um eine Menge von ca. 2.000 m³, die getrennt nach Material- und Schadstoffeigenschaften in einzelnen Haufwerken auf dem Fliegerhorstgelände auf einer befestigten Fläche (Beton) lagern. Der überwiegende Teil des Materials ist als gefährlicher Abfall eingestuft (Abfallschlüsselnummer gem. Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV: 17 01 06* „Gemische aus oder getrennte Frakti-nen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten“). Eine Teilmenge wurde gem. der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in die Materialklasse RC-3 für Recycling-Baustoffe eingestuft (AVV: 17 01 07). Der Bauschutt liegt in den Haufwerken in gebrochener Form in folgenden Körnungen vor: 0/22, 0/32, 0/50, 0/300 (ca.-Angaben jeweils in mm). Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen neben der Entsorgung das Verladen des Materials auf der Baustelle und den Transport zur Entsorgungsanlage einschließlich aller damit verbundenen formalen Leistungen gem. abfallrechtlicher Vorgaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Bauschutt mit gefährlichen und nicht gefährlichen Stoffen
Referenznummer: 2026OL000058
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Bauschutt, der aus einer Rückbaumaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Bauschutt, der aus einer Rückbaumaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes in Oldenburg-Alexandersfeld stammt. Es handelt sich um eine Menge von ca. 2.000 m³, die getrennt nach Material- und Schadstoffeigenschaften in einzelnen Haufwerken auf dem Fliegerhorstgelände auf einer befestigten Fläche (Beton) lagern. Der überwiegende Teil des Materials ist als gefährlicher Abfall eingestuft (Abfallschlüsselnummer gem. Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV: 17 01 06* „Gemische aus oder getrennte Frakti-nen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten“). Eine Teilmenge wurde gem. der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in die Materialklasse RC-3 für Recycling-Baustoffe eingestuft (AVV: 17 01 07).
Der Bauschutt liegt in den Haufwerken in gebrochener Form in folgenden Körnungen vor: 0/22, 0/32, 0/50, 0/300 (ca.-Angaben jeweils in mm).
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen neben der Entsorgung das Verladen des Materials auf der Baustelle und den Transport zur Entsorgungsanlage einschließlich aller damit verbundenen formalen Leistungen gem. abfallrechtlicher Vorgaben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Bauschutt, der aus einer Rückbaumaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes in...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Bauschutt, der aus einer Rückbaumaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes in Oldenburg-Alexandersfeld stammt. Es handelt sich um eine Menge von ca. 2.000 m³, die getrennt nach Material- und Schadstoffeigenschaften in einzelnen Haufwerken auf dem Fliegerhorstgelände auf einer befestigten Fläche (Beton) lagern. Der überwiegende Teil des Materials ist als gefährlicher Abfall eingestuft (Abfallschlüsselnummer gem. Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV: 17 01 06* „Gemische aus oder getrennte Frakti-nen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten“). Eine Teilmenge wurde gem. der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in die Materialklasse RC-3 für Recycling-Baustoffe eingestuft (AVV: 17 01 07).
Der Bauschutt liegt in den Haufwerken in gebrochener Form in folgenden Körnungen vor: 0/22, 0/32, 0/50, 0/300 (ca.-Angaben jeweils in mm).
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen neben der Entsorgung das Verladen des Materials auf der Baustelle und den Transport zur Entsorgungsanlage einschließlich aller damit verbundenen formalen Leistungen gem. abfallrechtlicher Vorgaben.
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Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 9984df16-e106-40d4-9c44-fc28cab48f71
Postanschrift: Friedrichswall 1
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 44199856630📞
Fax: +49 5111205770 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 9984df16-e106-40d4-9c44-fc28cab48f71
Postanschrift: Friedrichswall 1
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 44199856630📞
Fax: +49 5111205770 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem
Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 061-211146 (2026-03-26)