Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienst-Kfz der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Volkswagen / Volkswagen Nutzfahrzeuge, Los V1-Chemnitz
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienst-Kfz der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Volkswagen / Volkswagen Nutzfahrzeuge, Los V1-Chemnitz
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienst-Kfz der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Volkswagen / Volkswagen Nutzfahrzeuge, Los V1-Chemnitz
Referenznummer: B9093
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienst-Kfz der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Volkswagen / Volkswagen...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienst-Kfz der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Volkswagen / Volkswagen Nutzfahrzeuge, Los V1-Chemnitz
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienst-Kfz der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Volkswagen / Volkswagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an ausgewählten Dienst-Kfz der Polizei des Freistaates Sachsen der Marke Volkswagen / Volkswagen Nutzfahrzeuge, Los V1-Chemnitz
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Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Laufzeit kann sich um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Laufzeit kann sich um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängern, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien gemäß Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Punkte gemäß Preisblatt
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-19 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Markkleeberg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen und VOL/B”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe möglich
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 012-035421 (2026-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR (framework approximate) 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Volkswagen Automobile Chemnitz GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 813778280
Postanschrift: Müllerstraße 46
Postleitzahl: 09113
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ronny.ludwig@vw-ac.de📧
Telefon: +49 3722515577📞
Fax: +49 3722515571 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2026/S 062-215381 (2026-03-27)