Errichtung einer betriebl. Krankenzusatzversicherung für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung inkl. ergänzender Zusatzdienstleistungen betriebl. Gesundheitsförderung
Die erwartete Leistung umfasst die Einrichtung einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, sowie angeschlossener Betriebe mit der Möglichkeit ergänzender Zusatzdienstleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung (Gesundheitsbudget). Ziel der Stadtverwaltung Dormagen ist die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch Leistungen zur Gesundheitsförderung im Rahmen einer Gruppenversicherung zur betrieblichen Krankenversicherung. Die Dienstvereinbarung sieht die Form eines durch die Mitarbeitenden abzurufenden Gesundheitsbudgets vor, sowie ergänzende Assistanceleistungen. Alle Maßnahmen zur Gesunderhaltung und zum Schutz der individuellen Lebensqualität sollen die Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden und deren Familienangehörigen demonstrieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-05.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung einer betriebl. Krankenzusatzversicherung für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung inkl. ergänzender Zusatzdienstleistungen betriebl. Gesundheitsförderung
Referenznummer: EU 02-26
Kurze Beschreibung:
“Die erwartete Leistung umfasst die Einrichtung einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, sowie...”
Kurze Beschreibung
Die erwartete Leistung umfasst die Einrichtung einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, sowie angeschlossener Betriebe mit der Möglichkeit ergänzender Zusatzdienstleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung (Gesundheitsbudget).
Ziel der Stadtverwaltung Dormagen ist die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch Leistungen zur Gesundheitsförderung im Rahmen einer Gruppenversicherung zur betrieblichen Krankenversicherung. Die Dienstvereinbarung sieht die Form eines durch die Mitarbeitenden
abzurufenden Gesundheitsbudgets vor, sowie ergänzende Assistanceleistungen.
Alle Maßnahmen zur Gesunderhaltung und zum Schutz der individuellen Lebensqualität sollen die Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden und deren Familienangehörigen demonstrieren.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Krankenversicherung (Zusatzversicherung)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die erwartete Leistung umfasst die Einrichtung einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Die erwartete Leistung umfasst die Einrichtung einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, sowie angeschlossener Betriebe mit der Möglichkeit ergänzender Zusatzdienstleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung (Gesundheitsbudget).
Ziel der Stadtverwaltung Dormagen ist die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch Leistungen zur Gesundheitsförderung im Rahmen einer Gruppenversicherung zur betrieblichen Krankenversicherung. Die Dienstvereinbarung sieht die Form eines durch die Mitarbeitenden
abzurufenden Gesundheitsbudgets vor, sowie ergänzende Assistanceleistungen.
Alle Maßnahmen zur Gesunderhaltung und zum Schutz der individuellen Lebensqualität sollen die Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden und deren Familienangehörigen demonstrieren.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS
erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS
erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-
ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg. erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail- Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Infos bereit gestellt hat. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren
Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
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Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️ Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teil 1 - Grundleistungen
Der Versicherungsschutz muss auch für privat Voll- und Zusatzversicherte uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Gefordert sind Leistungen innerhalb eines Gesamtbudgets in Höhe von exakt kalenderjährlich 600 Euro, welche die vorgegebene Anlage der Leistungstabelle mindestens erfüllen. Die Wertung der relevanten Punkte sehen die Bieter bzw. Bietergemeinschaften in der auszufüllenden der Leistungstabelle.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 350
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teil 2 – Zusätzliche Leistungen
Es soll die Möglichkeit bestehen, dass der Bieter weitere umfassende Vorsorge – und Gesundheitsprogramm für die Mitarbeitenden bieten kann.
Deshalb sind zusätzlich zum Rahmenvertrag für die betriebliche Krankenversicherung weitere gesundheitsfördernde Angebote aufzuführen, welche gegebenenfalls von der Krankenkasse oder Beihilfe gefördert werden.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und
Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur
registrierten Bietern zur Verfügung. Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die
eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg. erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail- Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Infos bereit gestellt hat. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung Sanktionen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Auszug aus dem Handelsregister”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Allgemeiner Jahresumsatz”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Erbringung der wesentlichen geforderten Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +492514110📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zentrale Submissionsstelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zentrale Submissionsstelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu
rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 027-092273 (2026-02-05)