Die Gemeinden Unterschneidheim, Leinzell, Stödtlen, Tannhausen (zusammengeschlossen im Planungscluster Ost) erschließen die grauen Flecken in allen Ortsteilen zur flächendeckenden Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser. Das Glasfasernetz wird durch die Gemeinden errichtet und später an einen Netzbetreiber verpachtet. Die Leistungen, die in dieser Ausschreibung erhoben werden, umfassen das schlüsselfertige Herstellen einer FttB-Infrastruktur. Die Leistungen reichen von Tiefbaustrecken zur Verlegung von Komponenten für TK-Zwecke (Mikrorohrverbände, PVC-Rohre), dem Einbau von Kabelschächten, Stellung von Netzverteilern, dem Kabelzug und dem Einbringen von Glasfaserkabeln inkl. aller notwendigen Spleißarbeiten bis zur Erstellung der Baudokumentationsunterlagen. Durch den Auftragnehmer (AN) ist somit ein betriebsfertiges Netz zu erstellen. Die Maßnahme wird nach den Gigabit-Richtlinien 2.0 des Bundes gefördert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur (FTTB) für "graue Flecken" im Cluster Ost
Referenznummer: 2026-01
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinden Unterschneidheim, Leinzell, Stödtlen, Tannhausen (zusammengeschlossen im
Planungscluster Ost) erschließen die grauen Flecken in allen Ortsteilen zur flächendeckenden
Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser.
Das Glasfasernetz wird durch die Gemeinden errichtet und später an einen Netzbetreiber
verpachtet.
Die Leistungen, die in dieser Ausschreibung erhoben werden, umfassen das schlüsselfertige
Herstellen einer FttB-Infrastruktur. Die Leistungen reichen von Tiefbaustrecken zur
Verlegung von Komponenten für TK-Zwecke (Mikrorohrverbände, PVC-Rohre), dem Einbau
von Kabelschächten, Stellung von Netzverteilern, dem Kabelzug und dem Einbringen von
Glasfaserkabeln inkl. aller notwendigen Spleißarbeiten bis zur Erstellung der
Baudokumentationsunterlagen. Durch den Auftragnehmer (AN) ist somit ein betriebsfertiges
Netz zu erstellen.
Die Maßnahme wird nach den Gigabit-Richtlinien 2.0 des Bundes gefördert.
Die Gemeinden Unterschneidheim, Leinzell, Stödtlen, Tannhausen (zusammengeschlossen im
Planungscluster Ost) erschließen die grauen Flecken in allen Ortsteilen zur flächendeckenden
Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser.
Das Glasfasernetz wird durch die Gemeinden errichtet und später an einen Netzbetreiber
verpachtet.
Die Leistungen, die in dieser Ausschreibung erhoben werden, umfassen das schlüsselfertige
Herstellen einer FttB-Infrastruktur. Die Leistungen reichen von Tiefbaustrecken zur
Verlegung von Komponenten für TK-Zwecke (Mikrorohrverbände, PVC-Rohre), dem Einbau
von Kabelschächten, Stellung von Netzverteilern, dem Kabelzug und dem Einbringen von
Glasfaserkabeln inkl. aller notwendigen Spleißarbeiten bis zur Erstellung der
Baudokumentationsunterlagen. Durch den Auftragnehmer (AN) ist somit ein betriebsfertiges
Netz zu erstellen.
Die Maßnahme wird nach den Gigabit-Richtlinien 2.0 des Bundes gefördert.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Los A: Gemeinde Unterscheidheim
Das Los umfasst folgende Ortsteile: Unterschneidheim (Hauptort), Nordhausen,
Geislingen, Oberwilflingen und Unterwilflingen, Zipplingen, Wössingen, Zöbingen,
Walxheim.
Im Ortsteil Unterschneidheim (Hauptort) ist ein neuer POP-Standort als Fertigteilgebäude zu errichten.
Im Ortsteil Zöbingen ist eine neuer POP-Standort als MFG28 Außengehäuse
zu errichten.
Geplant ist es ca. 520 neue Hausanschlüsse zu bauen. Weiter sollten bei ca. 160 HA
Glasfaserkabel montiert werden.
Priorisierung Tiefbau und Kabelmontage (soll als erstes ausgebaut werden): Trasse von POP Unterschneidheim bis Neubaugebiet Unterschneidheim Ost (Nordhäuser Straße, Lessingstraße, Goethestraße, Schubartstraße, Franz-Bühler-Straße, Wallensulz; Bereich um Kirche in Unterschneidheim in der Kirchgasse (später ökologischer Ausbau). In der Sechtengasse findet nur die Kabelmontage statt.
Los B: Leinzell
In Leinzell hat bisher kein weißer Flecken FTTB-Ausbau stattgefunden.
Geplant ist ein neuer POP-Standort als MFG28 Außengehäuse zu errichten.
Geplant ist es ca. 80 neue Hausanschlüsse zu bauen. Weiter sollte bei ca. 70 HA
Glasfaserkabel montiert werden.
Es sind auch Tiefbautrassen im Bereich des Kreisverkehrs an der Kreuzung der
klassifizierten Straßen L1075, L1157 und K3258 bzw. Gmünder Straße, Gögginger Straße
und Hardtstraße geplant. Hier sind mehrere Straßenquerungen, Trassen in der Busbucht und Hausanschlüsse geplant. Es ist mit anspruchsvoller Verkehrssicherung mit LSA zu rechnen.
Los C: Stödtlen
Das Los umfasst folgende Ortsteile: Stödtlen (Hauptort) mit Oberzell, Gaxhardt,
Regelsweiler, Strambach, Dambach, Oberbronnen und Unterbronnen, Stillau, Birkenzell, Niederrodern.
Die neue gebaute FTTB-Infrastruktur wird an bestehende POP-Standorte angeschlossen.
Geplant ist es ca. 340 neue Hausanschlüsse zu bauen. Weiter sollten bei ca. 130 HA
Glasfaserkabel montiert werden.
Los D: Tannhausen
Das Los umfasst folgende Ortsteile: Tannhausen (Hauptort), Riepach.
Die neue gebaute FTTB-Infrastruktur wird an bestehende POP-Standorte angeschlossen.
Geplant ist es ca. 210 neue Hausanschlüsse zu bauen. Weiter sollten bei ca. 220 HA
Glasfaserkabel montiert werden.
Priorisierung Kabelmontage (soll als erstes ausgebaut werden): Forststraße, Gebiet
südlich von Rathaus.
Im Hauptort ist durch Bioenergie & Service Abele GbR beabsichtigt Fernwärmeleitungen mitzuverlegen.
Im Ortsteil Riepach wird im Rahmen des Radwegausbaus die Kreuzung der L1076 mit
L1070 in einen Kreisverkehr umgebaut. Die Bauarbeiten in dem Bereich müssen mit dem Radwegausbau abgestimmt werden. Die Bauarbeiten im OT Riepach sollten am Ende der Baumaßnahme stattfinden.
Los A: Gemeinde Unterscheidheim
Das Los umfasst folgende Ortsteile: Unterschneidheim (Hauptort), Nordhausen,
Geislingen, Oberwilflingen und Unterwilflingen, Zipplingen, Wössingen, Zöbingen,
Walxheim.
Im Ortsteil Unterschneidheim (Hauptort) ist ein neuer POP-Standort als Fertigteilgebäude zu errichten.
Im Ortsteil Zöbingen ist eine neuer POP-Standort als MFG28 Außengehäuse
zu errichten.
Geplant ist es ca. 520 neue Hausanschlüsse zu bauen. Weiter sollten bei ca. 160 HA
Glasfaserkabel montiert werden.
Priorisierung Tiefbau und Kabelmontage (soll als erstes ausgebaut werden): Trasse von POP Unterschneidheim bis Neubaugebiet Unterschneidheim Ost (Nordhäuser Straße, Lessingstraße, Goethestraße, Schubartstraße, Franz-Bühler-Straße, Wallensulz; Bereich um Kirche in Unterschneidheim in der Kirchgasse (später ökologischer Ausbau). In der Sechtengasse findet nur die Kabelmontage statt.
Los B: Leinzell
In Leinzell hat bisher kein weißer Flecken FTTB-Ausbau stattgefunden.
Geplant ist ein neuer POP-Standort als MFG28 Außengehäuse zu errichten.
Geplant ist es ca. 80 neue Hausanschlüsse zu bauen. Weiter sollte bei ca. 70 HA
Glasfaserkabel montiert werden.
Es sind auch Tiefbautrassen im Bereich des Kreisverkehrs an der Kreuzung der
klassifizierten Straßen L1075, L1157 und K3258 bzw. Gmünder Straße, Gögginger Straße
und Hardtstraße geplant. Hier sind mehrere Straßenquerungen, Trassen in der Busbucht und Hausanschlüsse geplant. Es ist mit anspruchsvoller Verkehrssicherung mit LSA zu rechnen.
Los C: Stödtlen
Das Los umfasst folgende Ortsteile: Stödtlen (Hauptort) mit Oberzell, Gaxhardt,
Regelsweiler, Strambach, Dambach, Oberbronnen und Unterbronnen, Stillau, Birkenzell, Niederrodern.
Die neue gebaute FTTB-Infrastruktur wird an bestehende POP-Standorte angeschlossen.
Geplant ist es ca. 340 neue Hausanschlüsse zu bauen. Weiter sollten bei ca. 130 HA
Glasfaserkabel montiert werden.
Los D: Tannhausen
Das Los umfasst folgende Ortsteile: Tannhausen (Hauptort), Riepach.
Die neue gebaute FTTB-Infrastruktur wird an bestehende POP-Standorte angeschlossen.
Geplant ist es ca. 210 neue Hausanschlüsse zu bauen. Weiter sollten bei ca. 220 HA
Glasfaserkabel montiert werden.
Priorisierung Kabelmontage (soll als erstes ausgebaut werden): Forststraße, Gebiet
südlich von Rathaus.
Im Hauptort ist durch Bioenergie & Service Abele GbR beabsichtigt Fernwärmeleitungen mitzuverlegen.
Im Ortsteil Riepach wird im Rahmen des Radwegausbaus die Kreuzung der L1076 mit
L1070 in einen Kreisverkehr umgebaut. Die Bauarbeiten in dem Bereich müssen mit dem Radwegausbau abgestimmt werden. Die Bauarbeiten im OT Riepach sollten am Ende der Baumaßnahme stattfinden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ostalbkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 76 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-04-30 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eintrag in das Handelsregister
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die Urkalkulation ist 14KT nach Auftragsvergabe in einem geschlossen Umschlag mit der Aufschrift "Urkalkulation" dem AG zu übergeben. Die Urkalkulation ist nur bei konkretem Anlass und im Beisein des AN zu öffnen.
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: b86decf9-6c9d-4c66-9c24-108961dfd411
Postanschrift: Schlossplatz 1 - 3
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Ostalbkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 061-211090 (2026-03-26)