Errichtung eines NGA-Netzes nebst Hausanschlüssen und Hausanschlussmanagement in der Gemeinde Oberried. Ausgeführt müssen unter anderem Leistungen im Kabelleitungstiefbau in konventionellen- und Spezial-Tiefbauverfahren; Liefern und Verlegung von Speedpipe-Rohrverbänden; Liefern und Setzen von Kabelschächten; Liefern, Einzug und Montage von LWL-Kabeln in verschiedenen Dimensionen. Länge der Kabelgräben in der Hauptleitung: ca. 16 km Länge der Kabelgräben auf Privatgrund (Hausanschlüsse): ca. 1km Anzahl der herzustellenden Hausanschlüsse: ca. 245 Stück
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung eines NGA-Netzes nebst Hausanschlüssen, Hausanschlussmanagement in der Gemeinde Oberried
Reference number: 2-1.3151.1
Kurze Beschreibung:
“Errichtung eines NGA-Netzes nebst Hausanschlüssen und Hausanschlussmanagement in der Gemeinde Oberried.
Ausgeführt müssen unter anderem Leistungen im...”
Kurze Beschreibung
Errichtung eines NGA-Netzes nebst Hausanschlüssen und Hausanschlussmanagement in der Gemeinde Oberried.
Ausgeführt müssen unter anderem Leistungen im Kabelleitungstiefbau in konventionellen- und Spezial-Tiefbauverfahren; Liefern und Verlegung von Speedpipe-Rohrverbänden; Liefern und Setzen von Kabelschächten; Liefern, Einzug und Montage von LWL-Kabeln in verschiedenen Dimensionen.
Länge der Kabelgräben in der Hauptleitung: ca. 16 km
Länge der Kabelgräben auf Privatgrund (Hausanschlüsse): ca. 1km
Anzahl der herzustellenden Hausanschlüsse: ca. 245 Stück
Errichtung eines NGA-Netzes nebst Hausanschlüssen und Hausanschlussmanagement in der Gemeinde Oberried.
Ausgeführt müssen unter anderem Leistungen im Kabelleitungstiefbau in konventionellen- und Spezial-Tiefbauverfahren; Liefern und Verlegung von Speedpipe-Rohrverbänden; Liefern und Setzen von Kabelschächten; Liefern, Einzug und Montage von LWL-Kabeln in verschiedenen Dimensionen.
Länge der Kabelgräben in der Hauptleitung: ca. 16 km
Anzahl der herzustellenden Hausanschlüsse: ca. 245 Stück
Länge zu liefernde Speedpipe-Rohrverbände (verschiedene Dimensionen): ca. 21 km
Länge zu liefernde LWL-Kabel (verschiedene Dimensionen): ca. 75 km
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Ort der Leistung: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-11 📅
Datum des Endes: 2027-08-21 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“elektronisch”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 23
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Firmen die Projekte schon in ähnlicher Größendimension durchgeführt haben”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 226130bc-1417-482e-9122-ed05cae629d0
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 035-117984 (2026-02-13)